Hund anleinen, Katze einsperren
Die strengen Regeln des deutschen Tierseuchengesetzes / Von Martin Urban
Seit gestern sind zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche (MKS) in ganz Deutschland die Viehmärkte und Tier-Sammelstellen für eine Woche geschlossen. Viehtransporte innerhalb der Bundesrepublik, auch aus dem Ausland, sind aber weiterhin erlaubt, was die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn mit großer Sorge sieht. Denn in Großbritannien gelten Transporte von kontaminierten Tieren, die gemacht wurden, bevor man von der Erkrankung wusste, als Ursache dafür, dass sich dort die Seuche so rasant ausgebreitet hat.
Bund und Länder versuchen, alle Tiere, die in den vergangenen vier Wochen von der Insel eingeführt worden sind, zu kontrollieren. Dabei ergaben sich die Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen. Überdies bemüht man sich, die möglichen Transportwege von Tieren und Fleischprodukten, auch über Drittländer, in den letzten acht Wochen zu rekonstruieren.
Eine bundesweit geltende Rechtsverordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung) erlaubt es, in Nordrhein-Westfalen Sperrbezirke um die Höfe zu legen, deren Schafe möglicherweise Kontakt mit MKS-infizierten Tieren in Großbritannien hatten. Die MKS-Verordnung sieht auch das Keulen verdächtiger Tiere vor, wie bereits ebenfalls in Nordrhein-Westfalen geschehen. Den Sperrbereich darf kein Nutztier ohne amtliche Genehmigung verlassen. Die betroffenen Landwirte müssen auch ihre Hunde anleinen und die Katzen einsperren. Zumindest die Schuhe müssen desinfiziert sein, wenn Bewohner oder Besucher den Sperrbezirk verlassen wollen. Um betroffene Höfe kann zusätzlich ein Beobachtungsring im Zehn-Kilometer-Radius gezogen werden. Innerhalb dieses Bereichs dürfen sämtliche Klauentiere nur mit besonderer Genehmigung bewegt werden. Das Tierseuchengesetz lässt auch zu, vorsorglich Bestände unter Quarantäne zu stellen, wie dies jetzt in Bayern und Brandenburg mit Export-Schweinen aus Großbritannien geschehen ist.
Die Maul- und Klauenseuche hat in Großbritannien vermutlich ihren Ursprung in verseuchtem Tierfutter – möglicherweise Speisereste – das an Schweine verfüttert wurde. In Deutschland ist das verboten, wenn die Essensreste nicht vorher in einer behördlich genehmigten Anlage sterilisiert worden sind. Bund und Länder haben jetzt „verstärkte Kontrollen gegen diesen möglichen Infektionsherd“beschlossen. Dafür sind in der Bundesrepublik die Länder zuständig.
Die strengen Regeln des deutschen Tierseuchengesetzes / Von Martin Urban
Seit gestern sind zum Schutz vor Maul- und Klauenseuche (MKS) in ganz Deutschland die Viehmärkte und Tier-Sammelstellen für eine Woche geschlossen. Viehtransporte innerhalb der Bundesrepublik, auch aus dem Ausland, sind aber weiterhin erlaubt, was die nordrhein-westfälische Umweltministerin Bärbel Höhn mit großer Sorge sieht. Denn in Großbritannien gelten Transporte von kontaminierten Tieren, die gemacht wurden, bevor man von der Erkrankung wusste, als Ursache dafür, dass sich dort die Seuche so rasant ausgebreitet hat.
Bund und Länder versuchen, alle Tiere, die in den vergangenen vier Wochen von der Insel eingeführt worden sind, zu kontrollieren. Dabei ergaben sich die Verdachtsfälle in Nordrhein-Westfalen. Überdies bemüht man sich, die möglichen Transportwege von Tieren und Fleischprodukten, auch über Drittländer, in den letzten acht Wochen zu rekonstruieren.
Eine bundesweit geltende Rechtsverordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKS-Verordnung) erlaubt es, in Nordrhein-Westfalen Sperrbezirke um die Höfe zu legen, deren Schafe möglicherweise Kontakt mit MKS-infizierten Tieren in Großbritannien hatten. Die MKS-Verordnung sieht auch das Keulen verdächtiger Tiere vor, wie bereits ebenfalls in Nordrhein-Westfalen geschehen. Den Sperrbereich darf kein Nutztier ohne amtliche Genehmigung verlassen. Die betroffenen Landwirte müssen auch ihre Hunde anleinen und die Katzen einsperren. Zumindest die Schuhe müssen desinfiziert sein, wenn Bewohner oder Besucher den Sperrbezirk verlassen wollen. Um betroffene Höfe kann zusätzlich ein Beobachtungsring im Zehn-Kilometer-Radius gezogen werden. Innerhalb dieses Bereichs dürfen sämtliche Klauentiere nur mit besonderer Genehmigung bewegt werden. Das Tierseuchengesetz lässt auch zu, vorsorglich Bestände unter Quarantäne zu stellen, wie dies jetzt in Bayern und Brandenburg mit Export-Schweinen aus Großbritannien geschehen ist.
Die Maul- und Klauenseuche hat in Großbritannien vermutlich ihren Ursprung in verseuchtem Tierfutter – möglicherweise Speisereste – das an Schweine verfüttert wurde. In Deutschland ist das verboten, wenn die Essensreste nicht vorher in einer behördlich genehmigten Anlage sterilisiert worden sind. Bund und Länder haben jetzt „verstärkte Kontrollen gegen diesen möglichen Infektionsherd“beschlossen. Dafür sind in der Bundesrepublik die Länder zuständig.