Heute im Radio: NRW verkleinert Rasselisten - Neues Gesetz

tessa

KSG-Dobi-Dompteuse™
20 Jahre Mitglied
Also nun ist es wohl amtlich, in NRW kommt ein neues Gesetz dass die LHV ablöst. Aber immer noch 14 statt bisher 42 Rassen sind gelistet. 13 Bundesländer wollen dieses neue Gesetz übernehmen.

Rasselisten... *grrr*

Zitat:
NRW will Kampfhunderassen ausmerzen/Neue LHV

Düsseldorf/NRW, 13.11.01

Den Kampfhunden geht es an den Kragen: Die Zahl der als gefährlich eingestuften Hunderassen soll nach dem Willen der nordrhein-westfälischen Landesregierung von 42 auf 14 reduziert werden.
Nach einem von Innenminister Fritz Behrens (SPD) am Mittwoch im Landtag vorgestellten Eckpunktepapier soll ein Gesetz die "gefährlichen" Hunderassen dabei in zwei Kategorien unterscheiden. Für Pitbulls, American Staffordshire Terriers, Staffordshire Bullterriers und Bullterriers soll künftig Maulkorb- und Leinenzwang sowie ein Zuchtverbot gelten.

Weitere zehn Rassen sollen diesen Auflagen mit Ausnahme des Zuchtverbots ebenfalls unterliegen. Nach einem positiven so genannten Wesenstest sei für alle Hunde jedoch die Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht möglich. Empfindliche Geldbußen bei Nichtbeachtung der Vorschriften und eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Hundebesitzer könnten ebenfalls zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden beitragen. Die neuen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen seien die Grundlage für eine geplante einheitliche Richtlinie in 13 Bundesländern, sagte Umweltministerin Bärbel Höhn (Grüne).

Höhn begrüßt Beschluss der Innenministerkonferenz

Düsseldorf, 9.11.01

Das Innenministerium und das Verbraucherschutzministerium teilen mit:
NRW-Verbraucherschutzministerin Bärbel Höhn und der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Fritz Behrens wollen die Verordnung der Landesregierung zum Schutz vor gefährlichen Hunden durch ein Landeshundegesetz ersetzen. "Damit unterstützen wir den Beschluss der Innenministerkonferenz, die bundesweit unterschiedlichen Regelungen auf der Grundlage der vorgelegten Experten-Empfehlungen zu vereinheitlichen und weiter zu entwickeln", erklärten die Landesminister heute in Düsseldorf. Die Innenministerkonferenz hat auf ihrer Herbsttagung am 7. und 8. November in Meisdorf (Sachsen-Anhalt) die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Länderregelungen bekräftigt.

"In einem Gesetz können wir verantwortungslose Halter mit höheren Bußgeldern stärker als bisher in die Pflicht nehmen, dafür zu sorgen, dass ihre Hunde für Menschen, vor allem Kinder, und Tiere nicht gefährlich werden können", betonte Höhn. "Auch wegen der gesellschaftlichen Bedeutung des Themas macht es Sinn, auf parlamentarischem Wege ein formelles Gesetz zu beschließen", ergänzte Behrens. Die Minister stützen ihren Vorstoß auf die Expertise einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die ihre Ergebnisse jetzt der Innenministerkonferenz vorgelegt hat.

"Mit dem neuen Gesetz wollen wir auch deutlich machen, dass es uns um den Schutz von Menschen und nicht um die Ausgrenzung von Haltern bestimmter Hunderassen geht. Das erhöht auch die Akzeptanz bei den Hundehaltern, auf dessen Einsicht und Mithilfe es bei allen Schutzmaßnahmen besonders ankommt", erklärten Höhn und Behrens abschließend.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Innenministeriums, Telefon 0211 871 2300 oder 2301.


Folgende Rassen auf der Liste der ArgeVet - Arbeitsgruppe Tierschutz

12.11.01

"Arbeitsgemeinschaft der für das Veterinärwesen zuständigen obersten Landesbehörden (ArgeVet) - Arbeitsgruppe Tierschutz"

Protokoll der Sondersitzung am 5.September 2001

Beratungsgegenstand:
Abschließende Beratungen über eine Vereinheitlicheung der Rasselisten unter
Berücksichtigung der jüngsten Urteile aus Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein

Bezug:
Sitzung am 19.April in Würzburg

Anlagen:
Rassebeschreibungen "Alano" und "American Bulldog"

Erläuterungen:
Die bisherigen Beratungen zur Vereinheitlichung der Vorschriften der Länder über gefährliche Hunde wurden- ausgehend von dem Protokoll der Sitzung vom
19. April- fortgesetzt und abgeschlosen.
Es bestand mehrheitlich Übereinstimmung.in einer Empfehlung an den AK 1 folgende Sachverhalte aufzunehmen:

Unter Berücksichtigung der verwaltungsgerichtlichen Urteile aus Hessen,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein und der verfassungsgerichtlichen Entscheidungen aus Bayern, Berlin und Rheinland-Pfalz sind bei den
gefährlichen Hunden zwei Gruppen zu unterscheiden, die entsprechend ihrer Gefährlichkeit unterschiedlichen sicherheitsrechtlichen Vorschriften unterliegen sollen:

Gruppe 1 umfasst die Rassen Pitbull, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander
und mit anderen Hunden. Hunde dieser Gruppe sind stets als gefährlich einzustufen und dürfen nur mit Erlaubnis gehalten werden.
Voraussetzung für die Erlaubniserteilung sollen die Zuverlässigkeit und ein Sachkundenachweis des Hundehalters sowie die Kennzeichnung und der Abschluß einer Haftpflichtversicherung für den Hund sein. Die Sachkunde soll auch von allen Personen, die den Hund regelmäßig ausführen, nachgewiesen werden.
Grundsätzlich dürfen diese Hunde nur mit Maulkorb und Leine ausgeführt werden, nach bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest kann die Maulkorbpflicht
jedoch entfallen. Im Einzelfall - etwa bei nicht bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest - können die Unfruchtbarmachung und bei besonderer Gefährdung die Tötung des Hundes erforderlich sein.
Ausnahmen von der Anleinpflicht sollen allenfalls auf kommunaler Ebene möglich sein, wenn eine Gefährdung durch den Hund ausgeschlossen ist.

Gruppe 2 umfasst die Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen
Hunden. Auch die Haltung dieser Hunde soll einer Erlaubnispflicht mit Erlaubnisvoraussetzungen analog der Gruppe 1 unterliegen, sofern ein
Wesenstest/Verhaltenstest nicht bestanden wird. In diesem Fall gelten die Hunde wie Hunde der Gruppe 1 als gefährlich. Nach bestandenem Wesenstest/Verhaltenstest, der durch eine Bestätigung der Behörde nachzuweisen ist ("Negativzeugnis"), gelten sie nicht mehr als gefährlich und unterliegen keiner weiteren Reglementierung.

Generell sollten Erlaubnisbescheid bzw. Negativzeugnis stets mitgeführt werden.

Die Rasselisten sind je nach Vorliegen neuer Erkenntnisse zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für Herdenschutzhunde und Hunde der Rassen Perro de Presa canario, Perro de Presa mallorquin und Cane Corso, die teilweise nur in geringer Zahl gehalten werden, was derzeit noch kein abschließendes Urteil über die potentielle Gefährlichkeit zuläßt. Bevor neue Hunderassen in eine Gruppe 1 oder 2 aufgenommen werden, sollte dies einheitlich in einem länderübergreifenden Verfahren festgelegt werden. Sofern sich die
Gefährlichkeit solcher Hunde im Einzelfall ergibt, gelten die allgemeinen sicherheitsrechtlichen Bestimmungen, die Maßnahmen der Gefahrenabwehr im
Einzelfall zulassen. In diesem Zusammenhang empfielt sich auch die Erfassung aller polizeilich bekannt gewordenen Beißzwischenfälle.

Beschluß:

1. Abgabe einer Empfehlung an den AK I entsprechend den in den Erläuterungen enthaltenen Sachverhalten

2. Die AfTSCH wird sich im Weiteren damit befassen, welche Anforderungen an den Wesenstest/Verhaltenstest zu stellen sind, damit eine einheitliche Durchführung und die wechselseitige Anerkennung zwischen den Ländern
gewährleistet werden kann.
Quelle: maulkorbzwang.de
Zitat Ende

Hm. So sehr ich mich als Dobihalter natürlich darüber freue, dass der Dobi von der Liste geflogen ist, so sehr ärgere ich mich über die Liste generell. Der Kampf ist noch lange nicht zu Ende, im Gegenteil, gegen ein Gesetz anzukämpfen ist wohl noch schwieriger als gegen eine LHV. Und ich befürchte, dass jetzt um so mehr Hundehalter das Handtuch werfen, da sie ja jetzt nicht mehr betroffen sind. Es ist zum Verzweifeln.

Und noch eine fürchterliche Erkenntnis...
Alle, die ihren Hund als Alano bzw. Cane Corso bzw. Mix angemeldet haben und bisher verschont blieben, sind jetzt plötzlich im wahrsten Sinne des Wortes greifbar.

Ich muss das Ganze erstmal verdauen.

Gruß
tessa



dobi%FCbermauer.gif
 
  • 26. April 2024
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Hi tessa ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 17 Personen
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Und was ist mit den schon absolvierten Sachkundenachweis bzw. Wesenstest? Gelten die jetzt als nichtig oder behalten die ihre Gültigkeit?

Sabine + Spike (leider kein Geld zum Auswandern vorhanden ...
frown.gif
)
 
Was soll man zu soviel Blödheit und Ignoranz noch sagen????



Liebe Grüße

Nadine

http://www.schecker.net/Nadine

a_tier02.gif
 
Bin gespannt ob sie das durchkreigen
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york4181.jpg
ani-xtree-06.gif
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Also ist der Dobermann plötzlich nicht mehr "gefährlich"?
Politiker ... die soll man verstehen!!!!!

Liebe Grüße

Katja
http://www.KatjaZimmermann.de

doberman1.gif
 
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