Bundesverwaltungsgericht billigt endgültig Hessens scharfes Vorgehen gegen Beißer
Kampfhunde-Gesetz rechtens
Frankfurt. Der jahrelange Kampf von Innenminister Volker Bouffier (CDU) zur Einführung eines umfassenden Schutzes der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden hat endgültig Erfolg gehabt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies jetzt den Antrag auf Revision gegen ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom Januar dieses Jahres zurück, mit dem die so genannte Rasseliste zugelassen worden war, die eine besondere Gefährlichkeit von elf Züchtungen festschreibt. Damit kann Hessen die wohl schärfsten Bestimmungen zur Haltung und Kontrolle vierbeiniger Beißer aller 15 Bundesländer uneingeschränkt anwenden....
ach du Sch.....,
das wird Folgen für die anderen Bundesländer haben!
Wie die Geier werden die Pro-Gefahren-Hunde Gesetz Vertreter sich auf dieses Urteil stürzen
Ja, es gibt auch Menschen, die 2,30 Meter groß sind und 300 Kilo wiegen, aber die sind eher die Seltenheit.
Es mag natürlich sein, dass es ein mutiertet Shar Pei ohne Lefzen war. :rolleyes:
Tja, Quark, Du musst es ja wissen.
Vielleicht solltest Du mal unter Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. das jetzt vorliegende vollständige Urteil des VGH nachlesen. Dann kannst Du Dich vielleicht qualifiziert dazu äußern...:hmm:
Bisher 120 Kampfhunde in Hessen eingeschläfert
Wiesbaden, 17.4.01
Der gesetzlich vorgeschriebene Wesenstest für Kampfhunderassen wie Pitbull oder Staffordshire oder auffällig gewordene Hunde dauert etwa eine Stunde. Rund 45 vom Verband für das deutsche Hundewesen benannte Sachverständige...