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Gelöschtes Mitglied 873

... wurde gelöscht.
Hallo an alle,
ich habe mal eine Frage: Kann sich eine Gemeinde über die aktuelle Hunde VO von 2003 in Hessen hinwegsetzen?? Ich denke mal nicht oder?
Habe heute meine Bordeaux Dogge angemeldet und musste feststellen dass die Stadt sie noch noch auf ihrer Liste hat und für ihre Listenhunde wollen sie 450 Euro!!

Danke für eure Antworten
Ina
 
  • 19. Mai 2024
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Hi Gelöschtes Mitglied 873 ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 18 Personen
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Ordnungsrecht (Hundeverordnung) und Steuerrecht (Hundesteuer) sind zwei verschiedene Dinge. Im Prinzip kann eine Gemeinde auch für Rassen, die nicht gelistet sind, eine erhöhte Hundesteuer festsetzen.
 
Hi!
Dazu gibt es ein Gerichtsurteil, eine befreundete Tierärztin hatte auch genau dieses Problem und hat dagegen geklagt und Recht bekommen. Wenn Du magst, kann ich Dir per KN ihre Daten zukommen lassen.
MfG
Kampfschlumpf
 
sie definieren die steuer aber als kampfhundesteuer, diese kosten 450 euro und andere rassen 90 euro und das geht meiner meinung nach nicht!!
 
Das gleiche Problem hatte ich auch. Nachdem ich denen mit meinem Anwalt gedroht habe und dem Club für Molosser und auch noch nen Termin beim Oberbürgermeister haben wollte, wurde der kleine Beamte von der Kämmerei frech und kam noch mit Naziparolen. Naja das Ende vom Lied ist, der BM steht in Fulda noch immer auf der SoKaliste aber ich muss keine SoKasteuer bezahlen. Auf der Liste darf der BM zwar nicht mehr stehen aber egal - denke mal das werden die hier noch ändern.
 

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  • Geschlossen
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