HILFE!! Mischlinge und HundeVO Hessen!!!

sonde111

15 Jahre Mitglied
hallo, bräuchte HILFE!!!!

habe seit einem Monat einen sogenannten KAMPFHUND
und zwar einen Segugio Italiano Mischling der Vater ist ein Italienischer Jagdhund und die Mutter ein Mischling aus Rottweiler und Amarican Staffordshire-Terrier. Nun stuft das Ordnungsamt Darmstadt (ungesehn) den Hund als Kampfhund ein, dennen ist bekannt das die Mischlingshündin geworfen hat.
In einem Schreiben das ich die Tage bekommen habe bezeichnen die meinen Hund als ein Amarican Staffordshire-Terrier Mischling und das Hunde dieser Rasse nach derzeit gültiger HundeVO nur mit erlaubnis gehalten werden etc.etc.etc. Die tatsache das der Vater ein reinrassiger Segugio Italiano und die Mutter ein Mischling ist läst die Behörte annehmen das meiner ein Amarican Staffordshire-Terrier Mischling ist.

In der gültigen HundeVO (Hessen) steht drinnen das die folgenden Rassen (sind wohl allen bekannt) und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine gefährlichkeit vermutet.

Das heißt doch so wie ich das lese das bei den Hunden (Schwarzeliste) sowie die Kreuzung untereinander Bsp: Pittbull-Terrier mit Bullterrier eine gefährlichkeit vermutet wird,
aber auch
wen ein sogenannter Kampfhund Bsp: Pittbull-Terrier mit Dackel verbindet, sind die Welpen dann tehoretisch auch als gefährlich eingestufft.

so nun ist aber bei mir der Fall das der Vater ein Segugio Italiano und die Mutter ein Mischling aus Rottweiler und Amarican Staffordshire-Terrier ist.

ist es jetzt zulässig meinen Hund als gefährlich einzustufen, kein Mensch sogar der Tierartzt sehen in dem Hund einen Amarican Staffordshire-Terrier Mischling, der Hund ist lieb verträgt sich mit anderen und sieht aus wie ein Segugio Italiano.

was nun??
Wie soll ich vorgehn??
brauche Hilfe!!

wenn ich mir schon vorstelle das sich meine nun mit einem Dackel vereint und das Das Ergebnis kleine Dackel-Kampfhunde sind, da wird mir doch ganz anders zumute den irgandwann muß doch schluß sein.

gruß
 
  • 29. März 2024
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Hi sonde111 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Leider hat ist es so, dass auch Hunde als "gefährliche Hunde im Sinne der VO" als solche eingestuft werden, die irgendwo mal einen "Listenhund" bei den Vorfahren hatten.
Wenn nun die Mutter Deines Hundes eine Mischung aus Rottweiler und Amstaff ist sind ihre Welpen in Hessen automatisch "Listenhunde-Mischlinge"- egal wer der Vater der Welpen ist :(
 
ehm... dein hund ist aber nicht zufälligerweise der blonde "labrador" ;) in deinem avatar-bild?
 
Original geschrieben von Ninchen
ehm... dein hund ist aber nicht zufälligerweise der blonde "labrador" ;) in deinem avatar-bild?

Ninchen, das Problem ist, dass die Behörden die Mutter kennen :(
 
Moment - es wurde gesagt, die Behörden wissen, daß die Hündin geworfen hat. Wissen sie auch, wo Du den Hund her hast?

Ansonsten lass doch ein Gutachten anfertigen - wenn alle sagen, man sieht keinen Amstaff drin? Wer weiß - vielleicht haben bei der Mutter ja mehrere Rüden mitgemischt... ;)

Mein Rüde kann von seinen physischen Merkmalen her auch nicht daß sein, als was er mir vermittelt wurde - dann müßte er mindestens doppelt so groß und vor allem auch schwerer sein...
 
schon klar, mom. aber wissen die behörden sicher, dass sonde111s hund auch tatsächlich ein welpe dieser hündin ist?

marion: is egal, wieviele väter die welpen haben - die mutter ist der amstaff-rottimix.
 
tja, leider weis das Ordnungsamt bescheid die waren bei dem Halter der Hündin und wollten wissen an wen die Hunde abgegeben wurden.


aber es steht in der gültigen HundeVO (Hessen) : das die folgenden Rassen (sind wohl allen bekannt) und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine gefährlichkeit vermutet.

da steht ja nicht drinnen das eine gefährlichkeit bei hunden vermutet wird die von einem Mischling abstammen.

jepp noch ein foto vom hundi
 

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was würde passieren wenn meine auch mal mit einem nicht Listenhund, Welpen bekämme, das wären ja dann auch woll laut Ordnungsamt gefährliche Hunde.

Beckersmom:"Listenhunde-Mischlinge"
Die Hündin/Mutter ist doch ein "Listenhunde-Mischlinge"

Meiner ist ja dann ein " Mischling-Listenhund-Mischlinge"


Muß doch irgendwo ein ende haben, die Linie ist doch verwischt (unterbrochen)????
 
Original geschrieben von sonde111
was würde passieren wenn meine auch mal mit einem nicht Listenhund, Welpen bekämme, das wären ja dann auch woll laut Ordnungsamt gefährliche Hunde.

Ja, denen ist es tatsächlich egal, wieviel Listenhundanteil im Hund ist :(

Beckersmom:"Listenhunde-Mischlinge"
Die Hündin/Mutter ist doch ein "Listenhunde-Mischlinge"

Meiner ist ja dann ein " Mischling-Listenhund-Mischlinge"

Yepp, so steht es zumindest in den Durchführungsbestimmungen für die Behörden nämlich, dass es schlichtweg egal ist wieviel Listenhund-Anteil im Hund ist. Wenn irgendwo in grauer Vorzeit ein Listenhund beteiligt war ist der Nachwuchs gemäß der VO ein "gefährlicher Hund".


Muß doch irgendwo ein ende haben, die Linie ist doch verwischt (unterbrochen)????

Leider interessiert die das nicht.

Wir haben hier in Hessen 3-4 x so viele Listenhund-Mixe wie andere Bundesländer bei fast identischer reinrassiger Population. Nun weißt Du auch warum das so ist :(
 
das ist aber nur in hessen so, oder? in bayern muss ein elternteil reinrassig gewesen sein, also 50%. in dem fall könnte ich mir aber vorstellen, dass der hund in kat. 2 gestuft würde, da die mutter ein mischling aus zwei sokas war.
warum ist die rasse des vaters eigentlich nicht interessant? ist das jetzt nur, weil er kein soka ist, oder ist das bei euch generell?

gruß,
nike
 
ach so, dann ist ja sogar nur noch ein drittel soka drin. und trotzdem kampfi? das ist ja heftig!
 
Das ist verschieden, in BW kannst Du sogar der Mops sein, wenn der Hund in Statur und Aussehen einer der Rassen ähnelt. Wobei in diesem Bereich zum Glück nichts gemacht wird. Tierärztlich gesehen gilt ein Hund mit mehr als drei verschiedenen Rassen im Blut als Bastard - also Mischling. Andere Bundesländer schreiben nur vor, wenn einer der Elternteile der Rasse zugehört - also immer nach der jeweils geltenden Verordnung gucken, ob und wie man reinfällt.
 
HundeVO (Hessen) : die folgenden Rassen (sind wohl allen bekannt) und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird eine gefährlichkeit vermutet.

gilt das eurer meinung nach auch für meinen Hundi??

ist sie jetzt auch ein Listenhundi??

was sagst du shevoice dazu oben hab ich noch mal den ausschnitt aus der gültigen HVO Hessen??
 
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