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Und hätten pitbull und co nicht soviele falsche rassefreunde, hätten wir auch keine rasselisten!
 


Links zum Thema, Hunde in Hamburg-Hamburger Hundegesetz:

Gefährliche Hunde in Hamburg?



Hamburger Hundegesetz 2012



Offener Brief das Hundegesetz in Hamburg betreffend

[/QUOTE]

Obwohl die Hamburger Medien und der HTV über die hier erwähnte Sachlage informiert waren oder wurden, war niemand bereit darüber zu berichten.
Durch die online Zeitungen scharf links und
ist eine Berichterstattung erst möglich geworden.
Besonders erschreckend war, dass auch der Hamburger Tierschutzverein
sich weigerte, Folgendes auf Ihrer Online-Seite zu veröffentlichen.


Bericht des Gesundheitsausschusses

In dem Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 20/5110: Bericht des Senats gemäß §26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen (Senatsantrag) Vorsitz: Anja Domres Schriftführung: Dennis Thering, werden von dem SPD-Senat folgende Behauptungen aufgestellt, die nicht den Tatsachen entsprechen:

Zitat vonseiten der SPD:
1. „Außerdem zeige sie, dass es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum und damit keinen Anlass gebe, aufgrund der Beißstatistik Hunderassen in eine andere Kategorie nach dem Gesetz aufzunehmen. Außerdem meinten sie, nach einer zweimaligen Evaluation des Gesetzes und einem entsprechenden Bericht an die Bürgerschaft, der im Wesentlichen immer aus der Beißstatistik bestehe, könne diese auch entfallen.“

Ist es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum, dass die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier in keinen Beißvorfall verwickelt waren, obwohl diese Hunde alle ohne Maulkorb gehalten werden dürfen?
Anm.: Es gibt in Hamburg Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren.

Zitat vonseiten der SPD:
2. „Es sei auch nicht ersichtlich, warum man sich in Hamburg von einer bundesgesetzlichen Regelung unterscheiden sollte, die die Hunde der Kategorie 1 im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz als unwiderlegbar gefährlich eingruppiere und weder die Zucht, den Handel noch die Einfuhr und das Verbringen dieser Hunde in das Inland gestatte.

Das Gesetz sei kein Tierschutzgesetz, sondern ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in Hamburg. In der Abwägung der Interessen der Bevölkerung, geschützt zu sein vor gefährlichen Hunden, und des Interesses von Hundehaltern, gerade diese in Deutschland verbotenen Rassen zu halten, falle die Entscheidung eindeutig zum Schutze der Gesundheit und der Sicherheit der Bevölkerung aus.

Insofern hielten sie die Beißstatistik für aussagekräftig. Es sei auch nicht erkennbar, wo ein weiter gehen-der Auftrag an den Senat abzulesen gewesen wäre. Sie empfahlen, an diesen Regelungen festzuhalten und damit auch an einer Gesetzespraxis in Hamburg, die mit den bundesgesetzlichen Regelungen im Einklang sei. Aus der Evaluation sei kein Argument für ein anderes Verfahren als auf Bundesebene abzulesen.“

Weder die Zucht noch die Haltung der Kat 1 Hunde sind in Deutschland generell verboten. In einigen Bundesländern wie auch in Niedersachsen kann jeder Mensch legal, Pit Bull Terrier und Co. züchten und halten.

Wie kommt es zu diesen, nicht den Tatsachen entsprechenden Aussagen vonseiten des SPD Senats?
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97
c) „Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist.
Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.“,
beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?

Zum 1. Januar 2006 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um sieben Rassen gekürzt. Die gestrichenen Rassen sind Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano und Tosa Inu.
Das Land begründet die Änderung mit dem Gebot zur Überprüfung der Rasseliste, die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004 enthalten ist.
Das Urteil sagt aus, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung zu beobachten hat und prüfen muss, ob die dem Urteil zugrunde liegenden Annahmen (über rassebedingte Gefährlichkeit) sich tatsächlich bestätigen. Auch in Hessen wurden auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004 Hunderassen von der Rasseliste gestrichen.

Mit welcher Begründung hält sich der Hamburger Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hundegesetzes nicht an den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts?

Warum wurden, bei der neuen Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes, Hunderassen, die im Berichtszeitraum aufgrund der Beißstatistik wenig oder gar nicht in Beißvorfälle verwickelt waren, nicht von der Rasseliste gestrichen?
Was unterscheidet den Gesetzgeber in Hamburg, in Bezug auf den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber (“97 c”), mit den Gesetzgebern anderer Bundesländer?

Zitat vonseiten der SPD:
3. „Das Besondere, was man bei Kategorie-1-Hunden betrachten müsse, sei, dass deren Haltung so weit eingeschränkt sei, dass sie mit kurzer Leine und mit Maulkorb geführt werden müssten. Insofern könne dieser Hund nicht beißen.
Wenn es gleichwohl einen Beißvorfall gebe, sei dieser Hund nicht regelgerecht gehalten worden. Deshalb könne man nur schwer daraus ableiten, dass Menschen nicht zu Schaden gekommen seien.“

Der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz 2008 in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter.
Dies trifft auf alle 52 in Hamburg registrierten Bullterrier zu . Die Angaben entstammen dem Hunderegister.

Dem entsprechend trifft die Aussage nicht bei allen Kategorie-1-Hunden zu, da alle in Hamburg registrierten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.
Ist dem SPD Senat diese Sachlage nicht bekannt gewesen?

Zitat vonseiten der SPD:
4. „Sie wiesen auf die in der letzten Wahlperiode zu diesem Thema durchgeführte Anhörung hin. Es gebe mit Sicherheit nichts Neues. Das Niedersächsische Hundegesetz sei seit dem 26. Mai 2011 in Kraft. Daraus könne man im Moment noch keine Schlüsse ziehen.
Wenn dies nach fünf Jahren in Niedersachsen evaluiert sei, stehe es jedem frei, Anträge zu stellen, um das Gesetz zu übernehmen.
Die im Senatsantrag vorgesehenen Änderungen wollten sie heute beschließen, damit das Gesetz rechtzeitig in Kraft treten könne, sodass sich kein Zeitfenster auftue, in dem dann wieder alles möglich wäre. Die Befürchtung liege nahe, dass ein solches Zeitfenster entsprechend genutzt würde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter unterstrichen, dass die Beißstatistik Hamburgs genauso aussehe wie die anderer Länder. Es gebe dieselben Angaben und dieselben Kategorien.
Das niedersächsische Gesetz sei noch zu jung, als dass man schon den Schluss ziehen könne, dass es sich bewährt habe. Auch die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen könnten noch keine Angaben dazu machen, ob das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung ausreiche und ob es sich bewähre oder nicht.“

Die Rasselisten wurden in Niedersachsen am 2. Februar 2003 wieder aus dem Hundegesetz gestrichen. Genau dass, hat der Gesetzgeber in Niedersachsen auch berücksichtigt und verabschiedete am 26. Mai 2011 wieder ein Hundegesetz ohne Rasselisten.
Dem entsprechend, kann man daraus Schlüsse ziehen, weil sich in Niedersachsen das Hundegesetz ohne Rasselisten bereits seit neun Jahren bewährt hat.

Unter diesem Hintergrund ist es fraglich, mit welcher Begründung in Hamburg noch einmal fünf Jahre gewartet werden sollte, um dann das Niedersächsische Hundegesetz auf einen Antrag hin zu übernehmen?
 
Danke Wolf, für die Mühe und dass Du nicht aufgibst!
Ich wüsste gerne, wie man die Energien jetzt bündeln kann
und welches Vorgehen Erfolg haben kann.

Meine große Sorge ist dabei, dass ein Idiot genügt,
um alle Mühen um 10 Jahre zurückzuwerfen.
Es ist ein großer Irrsinn, dass pauschal alle Hundehalter , quasi in Sippenhaft,
büßen müssen, sobald ein Krimineller einen Hund der Rasse mißbraucht.
Neulich hat einer mit einem Mercedes der E Klasse eine Bank überfallen....
 

Obwohl die Hamburger Medien und der HTV über die hier erwähnte Sachlage informiert waren oder wurden, war niemand bereit darüber zu berichten.
Durch die online Zeitungen scharf links und
ist eine Berichterstattung erst möglich geworden.
Besonders erschreckend war, dass auch der Hamburger Tierschutzverein
sich weigerte, Folgendes auf Ihrer Online-Seite zu veröffentlichen.


Bericht des Gesundheitsausschusses

In dem Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 20/5110: Bericht des Senats gemäß §26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen (Senatsantrag) Vorsitz: Anja Domres Schriftführung: Dennis Thering, werden von dem SPD-Senat folgende Behauptungen aufgestellt, die nicht den Tatsachen entsprechen:

Zitat vonseiten der SPD:
1. „Außerdem zeige sie, dass es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum und damit keinen Anlass gebe, aufgrund der Beißstatistik Hunderassen in eine andere Kategorie nach dem Gesetz aufzunehmen. Außerdem meinten sie, nach einer zweimaligen Evaluation des Gesetzes und einem entsprechenden Bericht an die Bürgerschaft, der im Wesentlichen immer aus der Beißstatistik bestehe, könne diese auch entfallen.“

Ist es keine signifikante Entwicklung im Berichtszeitraum, dass die 52 in Hamburg registrierten Bullterrier in keinen Beißvorfall verwickelt waren, obwohl diese Hunde alle ohne Maulkorb gehalten werden dürfen?
Anm.: Es gibt in Hamburg Hunderassen, die in gleicher Population zu den Bullterriern, in einige Beißvorfälle verwickelt waren.

Zitat vonseiten der SPD:
2. „Es sei auch nicht ersichtlich, warum man sich in Hamburg von einer bundesgesetzlichen Regelung unterscheiden sollte, die die Hunde der Kategorie 1 im Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz als unwiderlegbar gefährlich eingruppiere und weder die Zucht, den Handel noch die Einfuhr und das Verbringen dieser Hunde in das Inland gestatte.

Das Gesetz sei kein Tierschutzgesetz, sondern ein Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in Hamburg. In der Abwägung der Interessen der Bevölkerung, geschützt zu sein vor gefährlichen Hunden, und des Interesses von Hundehaltern, gerade diese in Deutschland verbotenen Rassen zu halten, falle die Entscheidung eindeutig zum Schutze der Gesundheit und der Sicherheit der Bevölkerung aus.

Insofern hielten sie die Beißstatistik für aussagekräftig. Es sei auch nicht erkennbar, wo ein weiter gehen-der Auftrag an den Senat abzulesen gewesen wäre. Sie empfahlen, an diesen Regelungen festzuhalten und damit auch an einer Gesetzespraxis in Hamburg, die mit den bundesgesetzlichen Regelungen im Einklang sei. Aus der Evaluation sei kein Argument für ein anderes Verfahren als auf Bundesebene abzulesen.“

Weder die Zucht noch die Haltung der Kat 1 Hunde sind in Deutschland generell verboten. In einigen Bundesländern wie auch in Niedersachsen kann jeder Mensch legal, Pit Bull Terrier und Co. züchten und halten.

Wie kommt es zu diesen, nicht den Tatsachen entsprechenden Aussagen vonseiten des SPD Senats?
Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97
c) „Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist.
Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.“,
beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?

Zum 1. Januar 2006 wurde die Rasseliste im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern um sieben Rassen gekürzt. Die gestrichenen Rassen sind Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano und Tosa Inu.
Das Land begründet die Änderung mit dem Gebot zur Überprüfung der Rasseliste, die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004 enthalten ist.
Das Urteil sagt aus, dass der Gesetzgeber die weitere Entwicklung zu beobachten hat und prüfen muss, ob die dem Urteil zugrunde liegenden Annahmen (über rassebedingte Gefährlichkeit) sich tatsächlich bestätigen. Auch in Hessen wurden auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 16. März 2004 Hunderassen von der Rasseliste gestrichen.

Mit welcher Begründung hält sich der Hamburger Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hundegesetzes nicht an den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts?

Warum wurden, bei der neuen Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes, Hunderassen, die im Berichtszeitraum aufgrund der Beißstatistik wenig oder gar nicht in Beißvorfälle verwickelt waren, nicht von der Rasseliste gestrichen?
Was unterscheidet den Gesetzgeber in Hamburg, in Bezug auf den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber (“97 c”), mit den Gesetzgebern anderer Bundesländer?

Zitat vonseiten der SPD:
3. „Das Besondere, was man bei Kategorie-1-Hunden betrachten müsse, sei, dass deren Haltung so weit eingeschränkt sei, dass sie mit kurzer Leine und mit Maulkorb geführt werden müssten. Insofern könne dieser Hund nicht beißen.
Wenn es gleichwohl einen Beißvorfall gebe, sei dieser Hund nicht regelgerecht gehalten worden. Deshalb könne man nur schwer daraus ableiten, dass Menschen nicht zu Schaden gekommen seien.“

Der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz 2008 in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter.
Dies trifft auf alle 52 in Hamburg registrierten Bullterrier zu . Die Angaben entstammen dem Hunderegister.

Dem entsprechend trifft die Aussage nicht bei allen Kategorie-1-Hunden zu, da alle in Hamburg registrierten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.
Ist dem SPD Senat diese Sachlage nicht bekannt gewesen?

Zitat vonseiten der SPD:
4. „Sie wiesen auf die in der letzten Wahlperiode zu diesem Thema durchgeführte Anhörung hin. Es gebe mit Sicherheit nichts Neues. Das Niedersächsische Hundegesetz sei seit dem 26. Mai 2011 in Kraft. Daraus könne man im Moment noch keine Schlüsse ziehen.
Wenn dies nach fünf Jahren in Niedersachsen evaluiert sei, stehe es jedem frei, Anträge zu stellen, um das Gesetz zu übernehmen.
Die im Senatsantrag vorgesehenen Änderungen wollten sie heute beschließen, damit das Gesetz rechtzeitig in Kraft treten könne, sodass sich kein Zeitfenster auftue, in dem dann wieder alles möglich wäre. Die Befürchtung liege nahe, dass ein solches Zeitfenster entsprechend genutzt würde.
Die Senatsvertreterinnen und -vertreter unterstrichen, dass die Beißstatistik Hamburgs genauso aussehe wie die anderer Länder. Es gebe dieselben Angaben und dieselben Kategorien.
Das niedersächsische Gesetz sei noch zu jung, als dass man schon den Schluss ziehen könne, dass es sich bewährt habe. Auch die Kolleginnen und Kollegen in Niedersachsen könnten noch keine Angaben dazu machen, ob das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung ausreiche und ob es sich bewähre oder nicht.“

Die Rasselisten wurden in Niedersachsen am 2. Februar 2003 wieder aus dem Hundegesetz gestrichen. Genau dass, hat der Gesetzgeber in Niedersachsen auch berücksichtigt und verabschiedete am 26. Mai 2011 wieder ein Hundegesetz ohne Rasselisten.
Dem entsprechend, kann man daraus Schlüsse ziehen, weil sich in Niedersachsen das Hundegesetz ohne Rasselisten bereits seit neun Jahren bewährt hat.

Unter diesem Hintergrund ist es fraglich, mit welcher Begründung in Hamburg noch einmal fünf Jahre gewartet werden sollte, um dann das Niedersächsische Hundegesetz auf einen Antrag hin zu übernehmen?[/QUOTE]

Hier der Bericht des Gesundheitsausschusses
über die Drucksache
20/5110: Bericht des Senats gemäß § 26 des Hundegesetzes über dessen Anwendung und Auswirkungen (Senatsantrag)
Vorsitz: Anja Domres Schriftführung: Dennis Thering

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Ihr könnt Euch über die Antworten von Anja Domres per E-Mail benachrichtigen lassen.
Dazu klickt Ihr "Beim Eintreffen einer Antwort benachrichtigen" an und teilt abgeordnetenwatch
Eure E-Mail Adr.mit.
 
Ich warte noch immer.....
die Antwort scheint ja sehr schwer zu fallen
was mich nicht wirklich wundert
 
Solange es Privatpersonen unter dem Deckmantel des Hundesports, bzw. der Gebrauchshundeprüfung erlaubt ist, mit Hunden einen Schutzdienst zu absolvieren, ist das unverantwortliche Handeln der Gesetzgeber in Hamburg nicht verwunderlich. Sind abgerichtete Schäferhunde und Co. keine Waffen?

Zitate Schutzhundeausbildung :

Da eine „reizbare, feindselige Grundstimmung“ (MÜLLER 1996b, 18, eigene
Hervorhebung) eine durchaus erwünschte Eigenschaft von Schutzhunden darstellt,
kann die Schutzhundeausbildung zu einer Erhöhung der speziellen Tiergefahr
führen......
In ähnlicher Weise stellten MENZEL und MENZEL fest, dass für den
Schutzhund, den die Autoren wörtlich als „Waffe“ bezeichnen, neben Führigkeit und
Ausdauer vor allem Mut (Furchtlosigkeit), Schutztrieb, Kampftrieb, Schärfe
(Aggressivität) und Härte von Bedeutung seien (zit. nach VENZL1990, 126).

Allerdings kann nach TERNON durchaus auch der Beutetrieb für
Angriffe auf Menschen, und zwar insbesondere auf schwache Opfer wie Kinder oder
alte Menschen verantwortlich sein (vgl. TERNON 1992, 22).
Die Dominanzaggression dient der Erlangung oder Verteidigung einer bestimmten
sozialen Stellung (vgl. TERNON 1992, 22); im Zusammenhang mit der
Schutzhundeausbildung kann in diesem Zusammenhang der Umstand, dass die
Rolle des Hundes in der Übungssituation und im Alltag wechselt, zu Problemen
führen (REHAGE 1992 zit. nach ROLL 1994, 52). ....

Quelle:


Vergleicht doch mal dieses Gutachten mit einigen Begründungen aus diesem Urteil
ab S.33 :
 
Das ist mir sowas von zu anstrengend deine Texte zu lesen...

Raff auch nicht mehr worum es jetzt eigentlich geht. Ich meine wie oft will man denn noch über HH-Gesetze sprechen? Kleine Ksg-Lichtlein und hier und da mal ein kurzes Aufbäumen werden auch weiterhin nichts bewirken, solange sich nicht die richtigen Leute an den richtigen Stellen der Thematik stellen wollen. Und da bringt es auch weiterhin nichts, Gedankengut von Politikern oder Ausbildungsformen (die wohl verdeutlichen sollen wie böse andere Hunderassen sind?) hier auf Loch und Löcher zu posten.

Ausserdem wäre ich dir verbunden mal dieses agressiven Schreibstil zu lassen.
 
Ich empfinde Wolfs Schreibstil nicht annähernd so aggressiv, wie den anderer User.
 
 
 
 
Agressiv finde ich, dass in diesem Tierheim in Hamburg mehr als 80 Hunde ihr Leben lassen mußten, wegen nicht bestandenen Wesenstest in den letzten Jahren. Somit hat das Tierheim nicht nur den schwarzen Peter, sondern eher ist es schon der schwarze Panther. Sich per Vertrag zu verpflichten, bei der Sicherstellung mit zuhelfen, dient nur noch zum Fremdschämen. Wie lange wird jeden Tag mit allen Listis Gassi gegangen?
 

Das Thema lautet hier: Hamburger Hundegesetz Hunde in Hamburg
Ich kann Deine Kritik nicht nachvollziehen, wenn dir dieses Thema nicht zusagt,
suche dir doch einfach andere Themen. Die Auswahl ist hier sehr groß.
Immerhin haben in kurzer Zeit mittlerweile fast 2500 Menschen dieses Thema angeklickt,
Tendenz steigend. Aufklärung bewirkt immer etwas positives. Im Übrigen werden richtige
Leute an den richtigen Stellen (Gerichte) gegen das Hamburger Hundegesetz klagen.
Und wenn du die Infos hier genauer gelesen hast, verstehst Du vielleicht auch, dass
Klagen mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein werden.
Und Aufklärung über die Missstände rund um das Hamburger Hundegesetz von dem HTV-Hundeknast bis zu den falschen Behauptungen der SPD und anderer Parteien wie den Grünen, bezüglich des Hamburger Hundegesetzes sind dringend notwendig.
Und jede und jeder kann dazu hier etwas beitragen.

Wenn du Klartext und Tatsachen, die dir nicht zusagen als aggressiven Schreibstil empfindest,
ist das dein Problem.
 
Ich will nich wissen, wieviele Hunde aus Platzmangel weggespritzt werden. Offiziell mit dieser Begründung sicher nicht, aber andere Gründe für eine Legitimierung finden sich ohne Probleme. So mancher "nette" Hund wird sich auf diese Weise und nach langem Heimaufenthalt mit Spritze in den Venen konfrontiert gesehen haben.
 
Leider torpedieren sich Hamburger Hundefreunde auch gegenseitig.

In HH ging es 2012 darum, die unerträgliche und irrsinnige "unwiderlegbare Gefährlichkeit"
von vier absolut liebenswerten Hunderassen, aus dem Gesetzt zu eliminieren und
diesen Rassen die Chance zu geben, durch Bestehen des Wesenstests, diese "unwiderlegbare
Gefährlichkeit" zu widerlegen.
Dann hätten die Hunde vermittelt werden dürfen.
Hundelobby und Tierschutz haben für diese Minimalforderung mit viel Einsatz gekämpft.
Die ehrenamtlichen Helfer
haben über 11.000 Unterschriften gesammelt und an Frau Domres überreicht.
Die "Aktion für Gerechtigkeit" wurde mit dem Deutschen Tierschutzpreis ausgezeichnet.

Und jetzt kommts:
Angebliche "Hundefreunde" streuten Gerüchte, man wolle gar nicht die "unwiderlegbare Gefährlichkeit"
der Kat.I Hunde aufheben, sondern ganz im Gegenteil,
die armen Hunde der Kat.II ( widerlegbar gefährlich) in die Kat. I verbannen, damit auch sie künftig
unter den unerträglichen Repressalien leiden.
Das ist so hirnverbrannt wie unwahr - trotzdem zerstörte exakt diese Lügencampange
die Arbeit engagierter Leute.
Auf den Lügengehalt dieser Gerüchte muss man hier nicht eingehen.
Schwer geschadet hat es allemal.

Ich finde, Lügen sind etwas sehr Niederträchtiges
 

Waren es denn wirklich Lügen? Und waren es tatsächlich nur "angebliche" Hundefreunde?

Oder gab es vielleicht ein Missverständnis, weil ggf. nicht ganz klar war, was durch die Aufklärungsarbeit bzw. ggf. Teile der Aufklärungsarbeit bewirkt werden sollte? Bzw. hatten die "angeblichen" Hundefreunde ggf. tatsächlich die ihnen völlig real erscheinende Befürchtung, dass die Aktion nach hinten losgehen könnte? Hat man da nachgehakt? Gab es da eine sachliche Kommunikation zwischen den verschiedenen Parteien bezüglich dieser Frage?

Es bringt in meinen Augen wenig, denen, die möglicherweise tatsächlich die Angst hatten, dass im Kampf für die Sokas die Kat-II-Hunde letztendlich das Bauernopfer werden würden, jetzt das gezielte Streuen von Gerüchten vorzuwerfen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass einfach nicht wirklich deutlich wurde, dass man andere Hunde nicht mit hineinziehen will.

Ich kann mir wirklich gut vorstellen, dass diese "angeblichen" Hundefreunde wirklich die Befürchtung hatten, dass genau das (dass auch andere Hunde als Kat 1 eingestuft werden) die Folge des Wirkens sein würden / sein könnten.


Wenn ich mir jetzt (ohne dies wertend oder abwertend zu meinen, sondern lediglich als Darstellung, wie sie auf mich persönlich wirkt) z.B. die Aufklärungsarbeit von Wolf2012 hier im Fred anschaue, die durchaus auch vermitteln kann, dass Schäferhunde auf die Liste gehören und wenn ich mir dann vorstelle, in Sachen Kat-II-Hunde wurde ggf. ähnlich argumentiert, dann kann ich mir gut vorstellen, dass die mutmaßlichen Gerüchtestreuer diese Ängste, die von einigen als Lügen aufgefasst und gewertet werden, tatsächlich hatten.

Ich denke, es könnte sich lohnen, bei den "angeblichen" Hundefreunden einfach ganz sachlich noch einmal nachzuhaken.
 

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