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Hoffen wir mal das uns Wolf keinem CDU Politiker auf die Füße tritt. Die wollen doch Problemwölfe zum Abschuß freigeben. Link
 
Ich hoffe sehr, dass man sich bei den Klagen mehr auf das vom Bundesverfassungsgericht gestellte Gebot zur Überprüfung der Rasselisten bezieht, als auf rechtswidrige Verträge.


Die Aussicht auf Erfolg einer Klage dürfte bei der gezeigten Vorgehensweise groß sein.
 
Wolf2012 schrieb:
Es wäre sehr nett von dir auf meine Frage konkret zu antworten.

Wie steht der HTV da, bzw.wie will der Verein das Rechtfertigen,
wenn Klagen gegen das Hamburger Hundegesetz erfolgreich sind?

Was genau soll der HTV denn rechtfertigen? Dass er beschlagnahmte Hunde aufnimmt, so wie X andere Tierheime und Orgas auch?


Der HTV hat den rechtswidrigen Vertrag mit der Stadt Hamburg immerhin
freiwillig unterschrieben.Und sich rechtlich rausreden, dass wird dem HTV wohl
schwerlich gelingen bei den vielen Juristen im Vorstand.

Mir ist nicht ganz klar, was genau an dem Vertrag rechtswidrig ist. Inwiefern unterscheidet der Vertrag sich denn z.B. von Verträgen, die andere Tierheime mit anderen Kommunen hinsichtlich der Aufnahme von beschlagnahmten Tieren und Fundtieren abschließen? Willst du dann alle Tierheime Deutschlands vor den Kadi bringen, die beschlagnahmte Tiere aufnehmen?

Ich verstehe ja, dass man was ändern will und das finde ich ja auch richtig. Aber mir ist, um ehrlich zu sein, immer noch nicht so recht klar, wo da euer konkreter Ansatz ist.
 

Stimmt procten .

ich wollte auch nur darauf hinaus das Niedersachen zwar ein schönes Beispiel ist wie es sein könnte . Aber kein Beispiel dafür wie man die Liste auf dem Rechtsweg aushebelt .
 

Ja, Überzeugungsarbeit und Aufklärung ist weiterhin sehr wichtig, weil sie Argumente liefert, um zu beweisen, dass die Länder bei ihrer Überprüfung der Verordnungen ihrer Pflicht nicht wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, nachgekommen sind.

In Niedersachsen war man so schlau zu erkennen, dass die Argumente für eine Rasseliste dünn werden und die Kritiker ordentlich aufgerüstet haben.

Frau Domres wird bei einer Klage kaum damit Punkten können, dass sie Rasselisten aufrecht erhalten hat, weil besorgte Bürger sie darum gebeten haben.
 

Nach dem Gesetzesentwurf der SPD bezüglich der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes sollen die Rasselisten in der jetzigen Form bestehen bleiben. Die SPD ignoriert den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrenerforschungspflicht der Gesetzgeber.

Nur ein Beispiel, der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz in Hamburg in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter. Dies trifft auf alle in Hamburg registrierten Bullterrier zu.

Was bedeutet, dass alle zurzeit in Hamburg angemeldeten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.Bullterrier sind nach den Hamburger Beißstatistiken in den Jahren von 2008-2011 in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen. Die Bullterrier sind mutmaßlich in Bezug auf das Urteil vom 16.03.2004 bei der nächsten Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes 2012 von der Rasseliste zu streichen.

Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet: "96 c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."
 
[/QUOTE]

Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken."
[/QUOTE]

Das genügt bereits!
Kein einziger der ohne MK geführten Bullterrier ist auffällig geworden.
Damit zieht das schwachsinnige Argument nicht, die "Kampfhunde"
hätten nur keinen Beitrag zur Beißstatistik geleistet,
weil sie einen MK tragen.
Ausserdem beißen viele andere Rassen in der Hansestadt gerne mal zu.
Ohne gelistet zu sein.
Fazit: Listen sind nicht haltbar bzw. gehören die Mitglieder dieses
exklusiven Kreises von vier Rassen ausgetauscht.
Dann rücken andere auf, man beobachtet und korrigiert erneut.
Bis jeder mal dran war.....
 

Das sind dann die Punkte, die bei einer Klage Erfolg versprechen und nicht angeblich rechtswidrige Verträge.
 
Des Weiteren heißt es im Urteil:


In dem Zusammenhang ist es ein Versäumnis der regierenden Partei, die Meinung fachlich kompetenter Institutionen wie die der Bundestierärztekammer, des Deutschen Tierschutzbundes, des VDH und dem Bundesverband praktischer Tierärzte zu ignorieren. Genauso wie es ein Versäumnis ist, den Rat anerkannter Experten wie dem des Prof. dr. Hackbarth der Tierärztlichen Hochschule Hannover zu ignorieren, die ihre Meinung unter wissenschaftlichen Aspekten erläutert haben.

Was hält die Regierung in Hamburg an Bemühungen dagegen?

Das Thema ist zudem nicht von geringer Bedeutung, denn es geht hierbei nicht um die besagten Hunde, sondern darum, ob die Vorgehensweise verfassungskonform ist.
 


Da es hier um Belege geht und die meisten hier wohl Mitglieder vom Hamburger Tierheim sind, mal Fakten auf den Tisch. Wie lange wird mit jedem Listenhund Gassi-gegangen?
Die Vorzeigehunde von denen so immer die Rede ist, meine ich nicht. Ich meine jeden Listenhund, besonders die Beschlagnahmten. Ich bin sehr gespannt auf die Antworten, denn damit ist auch die Frage beantwortet, ob seit Jahren gegen die Hundehalterverordnung verstoßen wird oder nicht. Wenn die Hunde genug rauskommen ist ja alles in Butter. Wenn man aber weiß, man kann gar nicht sich um ca. 80 Listis ausreichend kümmern, warum unterschreibt man dann diesen Vertrag?
 
Wolf2012,

wenn ich den unten zitierten Text lese, kommen mir tatsächlich die Zeilen vom Autor Burkhard Bernheim in den Sinn. Genau diesen Text finde ich immer wieder, wenn ich mich mit dem Hamburger Hundegesetz beschäftige (allerdings ist das hier die verkürzte Form). Dieser Mann scheint sich sehr für eine Abschaffung der Listen einzusetzen. Ist er aber auch darüber informiert und bereit dazu, daß Du seine Texte verbreitest?

 
Woher sollen wir denn wissen, wie wer wo wielange mit Listenhunden Gassi geht.

Was hast du denn für paranoide Gedankengänge das du denkst hier sitzt die geballte Kraft TH-Mitglieder. Ich bitte dich. Alle die sich jetzt am Thema "beteiligt" haben, sind keine Mitglieder oder sonstwie Zugehörige.

Und stelle deine Frage doch einfach direkt an die Zuständigen. Nur da bekommste ja deine "Fakten" her oder sollen wir uns diesbez. jetzt hier auch noch in Eventualitäten verkaspern?
 

Danke Amstaff.

Es insgesamt ein sehr schwieriges Thema. Setzt auch etwas rechtlichen Sachverstand voraus. Doch generell kann man erwarten, wenn man auf eine Demo geht und für ein gerechtes Hundegesetz Werbung macht, vorher einfach mal nachließt, wer hier von wem was fordert und warum. Das Positionspapier ist eine Willenserklärung von Hundelobby und Hamburger Tierheim gewesen an die Hamburger Politiker. Wenn man das nicht gelesen hat, es einem egal ist oder die Forderungen nicht unterstützt, was wollte man dann auf der DEMO??

Um das Positionspapier zu lesen und zu verstehen braucht man kein Abi. So schwer geschrieben ist es nun auch wieder nicht. Aber mit der Überschrift "Gerechtes Hundegesetz" hat man es geschafft, Tierschützer aus ganz Deutschland auf s Glatteis zu führen. Gerechtes Hundegesetz wäre zum Beispiel gewesen, wenn der Veranstalter der Demo seit Jahren gefordert hätte, das der Bullterrier und andere Rassen von der Liste runtergenommen werden. Hat er aber nicht. Stattdessen wurden Bullis im Tierheim aufbewahrt und verwahrt für die Hamburger Behörden.
 
@tarzan07

Die werden das Argument des rechtswidrigen Vertrages damit abschmettern, dass besondere Situationen besondere Maßnahmen erfordern und man dann eben nachbessern muss.

Wichtiger wird das Argument sein, dass man die Bevölkerung vor den gefährlichen Hunden schützen musste, als das ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz interessieren wird.

Wie auch immer, wird das nicht dazu führen, dass die Rasselisten in Frage gestellt werden.

Ich gebe Dir Recht, dass es eine Sauerei ist, wenn das TH mitspielt und das Druck von Seiten des Tierheims eventuell weitergeholfen hätte, aber im Nachhinein wird das nichts bringen. Bis eine Klage wegen dieser Sache anläuft, haben beide Parteien sich 5 Mal getroffen und sich überlegt, welche Erklärung für die Missstände herhalten kann.

Wenn ich der Klage zu begegnen hätte, würde ich einfach guten Willen zeigen, auf die hohen Kosten verweisen und erklären, wie schwer die Situation zu bewältigen ist und fragen, welche die Alternative ist.
 
@tarzan07

Welche Rechtsfolge hat die "Willenserklärung" des Tierheims für die SPD?

Natürlich könnte man unterstellen, dass die SPD bei Vertragsvereinbarung mit dem Tierheim bewusst tierschutzrelevante Verstöße bei der Unterbringung der Hunde in Kauf genommen hat.

Was ist aber die Folge, wenn dies festgestellt wird? Sicher nicht die automatische Abschaffung der Rasselisten bzw. die Freilassung der Hunde aus dem Tierheim. Man würde lediglich feststellen, dass Mängel bestehen, die zu korrigieren sind.

Auch wenn der Vertrag als rechtswidrig erkannt würde, hätte dies nicht automatisch Folgen für das Gesetz.
 
Aus dem UR
7/2009, Verabschiedung des Hauptgeschäftsführers des Schäferhundevereins Herrn Clemens Lux:
„Das war mit Sicherheit einer der Gründe, die zu seinem Mitwirken bei der Erarbeitung einer Gefahrhundeverordnung des Landes Bayern führte, die als beispielgebend für nachfolgende Verordnungen (und Gesetze) anderer Bundesländer angesehen werden kann und als Erfolg der Kynologie und den Verein (SV) gewertet werden muss.“


[Edit: Eingescannten Artikel geloescht - Bitte Urheberrecht beachten! --Perl]

Aha, daher weht der Wind.

Zitate @helki 14.09.2012, 09:57

.. Ich versteh es nicht, warum muss ich mich hier als DSH besitzer und SV Mitglied immer rechtfertigen
Ohne Sündenbock wäre es einigen Leuten wohl einfach auch zu langweilig
Oder auch zu anstrengend.
Ist doch wunderbar, wenn man alles auf den SV schieben kann.
By the way: Ich finde es positiv, dass es für "Argumentationsketten" dieser Art hier Gegenwind gibt.
 
Wenn ich "Positionspapier Hundegesetz Hamburg 2012 und HTV " eingebe,
erscheint Folgendes :

 
ich suche jetzt nämlich den Passus, aus dem unzweifelhaft hervorgeht,
dass Repressalien, wie in Kat.I auf alle Hunde (Kat III )
ausgeweitet werden sollten und die Hundelobby und der HTV das gefordert haben.
Aber ich such mal weiter.
Wenn die soetwas tatsächlich exakt so gefordert haben,
sind sie im Ansehen unten durch.....
 

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