heißt aber im Rückschluss nicht , daß Wolf auch eben dieser ist
naja zumindestens gibts da ein sehr innige beziehung.
übrigens hat sich der herr schon mal 2007 sieben sein herz für die hamburger soka endeckt.
2008 wahr bürgerschaftswahl
nun ja und die selbe liebe jstzt zu den zeitpunkt? nächstes jahr bundestagswahl!
ein schelm wer dabei böses denkt.
ich halte es immer noch für gewagt, zu glauben, bei soka-haltern lassen sich großartig wählerstimmen abgreifen. wir reden da von ein paar hundert stimmen (wenn überhaupt) auf kommunaler ebene.
ich vermute sogar, mit "antisoka/antihund"-parolen wäre da mehr zu holen.
das mal losgelöst von diesem anstrengendem thread.
ich halte es immer noch für gewagt, zu glauben, bei soka-haltern lassen sich großartig wählerstimmen abgreifen. wir reden da von ein paar hundert stimmen (wenn überhaupt) auf kommunaler ebene.
ich vermute sogar, mit "antisoka/antihund"-parolen wäre da mehr zu holen.
das mal losgelöst von diesem anstrengendem thread.
dann auch mal losgelöst von diesem Thread ...
würden Menschen , die für ein Listenhundegesetz sind auch gar nicht zum möglichen Wählerkreis der Linken gehören . Das Fischen in fremden Gewässern hat auch seine Grenzen ...
Wo finde ich nochmal das Urteil , daß der Vertrag des THV mit der Stadt rechtswidrig ist ?
Na macht ja die SPDich vermute sogar, mit "antisoka/antihund"-parolen wäre da mehr zu holen.
das mal losgelöst von diesem anstrengendem thread.
Wo finde ich nochmal das Urteil , daß der Vertrag des THV mit der Stadt rechtswidrig ist ?
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern
andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn
dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist.
Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit
Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
in Verbindung mit
§ 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten
Die zuständige Behörde kann von den Vorschriften des § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2
für das vorübergehende Halten von Hunden in Einrichtungen, die Fundhunde oder durch Behörden eingezogene
Hunde aufnehmen, befristete Ausnahmen zulassen, wenn sonst die weitere Aufnahme solcher Hunde gefährdet
ist.
Zitat:
Manfred Graff
(1. Vorsitzender des HTV)
Uns ist die Tierschutz-Hundeverordnung selbstverständlich auch bekannt. Wir bemühen uns, für alle Tierheimhunde eine dieser VO entsprechende Unterbringung zu gewährleisten, was aufgrund unserer baulichen Gegebenheiten und unserer finanziellen Mittel schwierig ist
Na macht ja die SPDich vermute sogar, mit "antisoka/antihund"-parolen wäre da mehr zu holen.
das mal losgelöst von diesem anstrengendem thread.
Bleibt eben nicht mehr viel übrig, wenn man sich irgendwie unterscheiden will.
Den Rest, der auf "Roter Fahne" und "voll links" steht, glauben nämlich nur die, die's verfasst haben.
Und das soll die Rechtswidrigkeit belegen? Wie lächerlich ist das denn?Wo finde ich nochmal das Urteil , daß der Vertrag des THV mit der Stadt rechtswidrig ist ?
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern
andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn
dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist.
Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit
Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
in Verbindung mit
§ 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten
Die zuständige Behörde kann von den Vorschriften des § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2
für das vorübergehende Halten von Hunden in Einrichtungen, die Fundhunde oder durch Behörden eingezogene
Hunde aufnehmen, befristete Ausnahmen zulassen, wenn sonst die weitere Aufnahme solcher Hunde gefährdet
ist.
Zitat:
Manfred Graff
(1. Vorsitzender des HTV)
Uns ist die Tierschutz-Hundeverordnung selbstverständlich auch bekannt. Wir bemühen uns, für alle Tierheimhunde eine dieser VO entsprechende Unterbringung zu gewährleisten, was aufgrund unserer baulichen Gegebenheiten und unserer finanziellen Mittel schwierig ist
... sag das nicht, irgendwelche Positionen muß man doch besetzenNa macht ja die SPDich vermute sogar, mit "antisoka/antihund"-parolen wäre da mehr zu holen.
das mal losgelöst von diesem anstrengendem thread.
Bleibt eben nicht mehr viel übrig, wenn man sich irgendwie unterscheiden will.
Den Rest, der auf "Roter Fahne" und "voll links" steht, glauben nämlich nur die, die's verfasst haben.
na komm..für echten wahl- und klassenkampf ist das thema doch echt zu dünn.
Wo finde ich nochmal das Urteil , daß der Vertrag des THV mit der Stadt rechtswidrig ist ?
§ 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten
(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie
ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu
gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes
anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern
andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn
dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist.
Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit
Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
in Verbindung mit
§ 9 Ausnahmen für das vorübergehende Halten
Die zuständige Behörde kann von den Vorschriften des § 2 Abs. 2 und 3 sowie § 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2
für das vorübergehende Halten von Hunden in Einrichtungen, die Fundhunde oder durch Behörden eingezogene
Hunde aufnehmen, befristete Ausnahmen zulassen, wenn sonst die weitere Aufnahme solcher Hunde gefährdet
ist.
Zitat:
Manfred Graff
(1. Vorsitzender des HTV)
Uns ist die Tierschutz-Hundeverordnung selbstverständlich auch bekannt. Wir bemühen uns, für alle Tierheimhunde eine dieser VO entsprechende Unterbringung zu gewährleisten, was aufgrund unserer baulichen Gegebenheiten und unserer finanziellen Mittel schwierig ist
damit hat Herr Graff noch garnichts rechtsrelevantes eingestanden - dann müsste dort stehen - unmöglich - statt schwierig .
Na dann doch lieber für die brandgefährlichen Husky/Schäfer - Mixe.der wolf will nur sein weihnachtskonto aufstücken, thats all folks, spenden müssen her.
Na dann doch lieber für die brandgefährlichen Husky/Schäfer - Mixe.der wolf will nur sein weihnachtskonto aufstücken, thats all folks, spenden müssen her.
Also wellblechdachsämtliche quellen die wolf hier zu tage bringt stammen von diesen burkhard bernheim
und wenn hier noch eine verbindung von der linken geleugnet wird sind doch diemachenschaften sonnen klar.
also informier dich erstmal.