Offener Brief an den Hamburger Tierschutzverein (HTV).
19.09.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 06.09.2012 ist Calito, der Hund einer Hamburgerin beschlagnahmt worden und ist seitdem im HTV untergebracht.Der Hund wurde von der Behörde als Staffordshire Bullterrier-Mischling eingestuft.
Dem gegenüber steht ein Gutachten von einem anerkannten Tierartzt,der vor einiger Zeit mutmaßlich Leiter des BTM Franziskus Tierheims war.Des Weiteren hat Calito eine (Leinen) Befreiung nach § 9 Abs.1 HundeG, über diese Prüfung liegt ein Gutachten vor.
Calito ist ein verträglicher und gut sozialisierter Hund.
Die Besitzerin von Calito hat mit Hilfe von zwei Rechtsanwälten alles in Ihrer Möglichkeit stehende versucht, um Ihren Hund behalten zu können.In anderen, ähnlich gelagerten Fällen kam es vonseiten der Behörde zu der Möglichkeit, dass die Besitzer/in Ihre Hunde behalten durften, dem entsprechend ist in diesem Fall evtl.der Gleichheitsgrundsatz nicht gewährleistet.
Da von Calito in keinster Weise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
ausgeht und sein Verhalten im HTV dies auch bestätigt, ist es aus tierschutzrechtlichen
Gründen nicht zu vertreten, diesen Hund aus seinem Zuhause zu reißen und in einem Zwinger im Hamburger Tierschutzverein unterzubringen.
Das Leiden von Calito in einem Zwinger im HTV , ist für den Hund unzumutbar, da er
ein Zuhause mit ständigen menschlichen Kontakten gewohnt ist.
Dies bezüglich möchte ich auf die Tierschutz-Hundeverordnung § 2 Allgemeine Anforderungen an das Halten hinweisen:
"(1) Einem Hund ist ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers oder einer Anbindehaltung sowie ausreichend Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren. Auslauf und Sozialkontakte sind der Rasse, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Hundes anzupassen.
(2) Wer mehrere Hunde auf demselben Grundstück hält, hat sie grundsätzlich in der Gruppe zu halten, sofern andere Rechtsvorschriften dem nicht entgegenstehen. Von der Gruppenhaltung kann abgesehen werden, wenn dies wegen der Art der Verwendung, dem Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes erforderlich ist.Nicht aneinander gewöhnte Hunde dürfen nur unter Aufsicht zusammengeführt werden.
(3) Einem einzeln gehaltenen Hund ist täglich mehrmals die Möglichkeit zum länger dauernden Umgang mit Betreuungspersonen zu gewähren, um das Gemeinschaftsbedürfnis des Hundes zu befriedigen.
Die Halterin von Calito hat in den letzten Jahren in ständiger Angst gelebt, dass die Behörde Ihr den Hund wegnimmt.In der Zeit erlitt sie eine Fehlgeburt. Mit der Situation, dass ihr geliebter Hund Tag und Nacht in einem Zwinger verbringt, kommt die Halterin nicht zurecht.Sie leidet u.a. unter akuten Essstörungen.Für die Halterin und das Tier ist dieser Zustand unerträglich.
Kann der Hamburger Tierschutzverein so etwas rechtfertigen und inwieweit ist es für den HTV unter solchen Umständen möglich, den Vertrag mit der Stadt Hamburg, weiterhin aufrechtzuerhalten?
Welche Möglichkeiten bestehen für den HTV im Sinne des Tierschutzes, dafür Sorge zu tragen, dass die Halterin Ihren Hund wieder bekommt?
Ich bitte um eine Stellungnahme.
Eine weitere Frage an den HTV:
Der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen.Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter. Dies trifft auf alle in Hamburg registrierten Bullterrier zu.
Was bedeutet, dass alle zurzeit in Hamburg angemeldeten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.Bullterrier sind nach den Hamburger Beißstatistiken in den Jahren von 2008-2011 in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen.
Die Bullterrier sind in Bezug auf das Urteil vom 16.03.2004 bei der nächsten Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes 2012 von der Rasseliste zu streichen. Der Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber lautet: "96 c) Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist. Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die § 2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken." ,
Wie positioniert sich der HTV, in Bezug auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich
der Bullterrier, bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes?
Wird sich der HTV dafür einsetzen, dass die Bullterrier, die in den Jahren von 2008-2011 in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen sind, von der Rasseliste gestrichen werden?
Die Halterin hat ihren Hund Calito immer noch nicht zurück bekommen.
Der Hund wird im HTV-Hundeknast verwahrt oder wurde für viel Geld
an ein anderes Tierheim abgeschoben.
Die Antwort von dem HTV auf den "Offenen Brief", könnt ihr morgen hier lesen.
Diese Informationen sind mir zugespielt worden, es werden wohl weitere
folgen.
Hier nun die Antwort auf den "Offenen Brief" von dem HTV :
1) Sie schildern Calito als einen verträglichen und gut sozialisierten Hund. Unsere Tierheimleitung bestätigt diese Schilderung auch für das Verhalten im Tierheim.
2) Wir kennen die Gründe für die Sicherstellung von Hunden durch die Behörden nicht zwangsläufig. Der HTV hat mit der Beschlagnahme rein gar nichts zu tun, er ist nur die Verwahrstelle für die FHH. Sie können natürlich kritisieren, dass der HTV beschlagnahmte Hunde aufgrund eines Vertrages mit der FHH aufnimmt, aber so ist momentan die Rechtslage (und von der Mitgliederversammlung 2009 auch so beschlossen worden).
3) Wird einem Halter der Hund entzogen, muss er – nach erfolglosem Widerspruchsverfahren - das Verwaltungsgericht anrufen. Irgendwann ist die Entscheidung bindend – mögen Sie oder andere sie auch für falsch halten. Wir sind an rechtskräftige Entscheidungen auch gebunden. Wir haben im Tierheim und als HTV nicht unsererseits über die Gefährlichkeit von Hunden zu entscheiden. Gelegentlich sind auch dem Halter Verfehlungen oder Versäumnisse anzulasten.
4) Rassezuordnungen werden von uns generell nicht mehr vorgenommen, auch werden unverändert nicht bestimmte Fund- und Abgabehunde den Behörden zwecks Rassebestimmung durch einen Amtsveterinär gemeldet. Die Amtsveterinäre müssen vielmehr selbst aktiv werden, wenn sie sichergestellte Hunde mit ungeklärter Rassezugehörigkeit zu beurteilen haben.
5) Uns ist die Tierschutz-Hundeverordnung selbstverständlich auch bekannt. Wir bemühen uns, für alle Tierheimhunde eine dieser VO entsprechende Unterbringung zu gewährleisten, was aufgrund unserer baulichen Gegebenheiten und unserer finanziellen Mittel schwierig ist. Wir werden aber – gerade nach den negativen aktuellen Entscheidungen zur Evaluation des geltenden Hamburger Hundegesetzes - ein besonderes Augenmerk auf Langzeitinsassen (und damit insbesondere Listenhunde der Kategorie 1) werfen.
6) Was die Bullterrier anbelangt, für die ja noch eine Sonderregelung gilt, sind wir unverändert der Meinung, dass eine Kategorisierung generell und somit auch für diese Hunde unsinnig ist und man, wenn man denn gleichwohl an den Rasselisten festhalten will, zumindest eine Gleichstellung mit den KAT 3 – Hunden gewährleisten muss, damit die gesetzliche Vermutung konkret durch einen bestandenen Wesenstest widerlegt werden kann. Hier zieht die FHH bedauerlicherweise nicht mit, so dass wir im HTV über unsere Reaktion hierauf beraten. Wir werden uns dazu bei nächster Gelegenheit öffentlich äußern.
7) Wir halten auch die von der FHH seit Jahren geführten Beißstatistiken für unsinnig und nicht für geeignet, um im Rahmen der gesetzlich gebotenen Evaluation darauf Aussagen stützen zu können. Auch insoweit werden wir Stellung nehmen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage ausreichend substantiiert beantwortet habe, und verbleibe mit hundefreundlichen Grüßen
Manfred Graff
(1. Vorsitzender des HTV)
15.10.12
Dazu:
Hamburger Tierschutzverein HTV-Hundeknast
Als was ist es zu bezeichnen, wenn Hunde die niemals auffällig geworden sind, die nur wegen Ihrer Rassenzugehörigkeit oder weil ein Hundebesitzer aus unverschuldeten finanziellen Problemen die Hundesteuer nicht mehr aufbringen konnte beschlagnahmt wurden und dann im HTV- Hundeknast weggesperrt werden.
Der HTV als eingetragener Verein wäre zu keiner Zeit verpflichtet gewesen einen rechtswidrigen Vertrag mit der Stadt Hamburg zu unterzeichnen.Des Weiteren verstößt der HTV permanent gegen die Tierschutz-Hundeverordnung.Der Verein hat immer noch die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.Solange nur schöne Worte vonseiten des HTV kommen und keine Taten, ist es legitim den HTV als Hundeknast, zu bezeichnen.
Zitat von der 1.Vorsitzenden und Sprecherin von der Hamburger Hundelobby: ".....Jule Thumser weiter, „nur in Hamburg setzt man sich über alle wissenschaftlichen Erkenntnisse hinweg und missbraucht das Tierheim in der Süderstraße weiter als Hundeknast und verwehrt nachweislich freundlichen Hunden die Chance auf ein neues Zuhause“.
Was Frau Thumser allerdings übersieht, dass der HTV nicht gezwungen wird, als williger Vollstrecker der Stadt Hamburg oder besser der SPD zu fungieren und sich so freiwillig als "Hundeknast" missbrauchen läßt.
Hamburger Tierschutzverein HTV Zitate:
„Wir sind empört und enttäuscht“, sagt Manfred Graff, 1. Vorsitzender des HTV, „Die Abgeordneten der SPD erwecken den Eindruck, dass Expertenwissen hier nicht gefragt ist........
„Auch die Art und Weise einer zukünftigen Zusammenarbeit mit der Stadt steht auf dem Prüfstand“, erklärt Graff, „wir können und wollen diesen tierquälerischen Unsinn, nachweislich friedliche Vierbeiner jahrelang in Zwingern einzusperren, nicht länger mittragen“.
Welche Alternative gibt es, wenn der HTV diesen tierquälerischen Unsinn, nachweislich friedliche Vierbeiner jahrelang in Zwingern einzusperren, nicht länger mittragen will, außer den Vertrag mit der Stadt Hamburg zu kündigen?
Oder doch nur leere Worte ohne Taten, wie bisher?