hä?
erklär mir lieber was du immer mit dein dogo canario,cane corso,oder ca de bou hast?
hä?
erklär mir lieber was du immer mit dein dogo canario,cane corso,oder ca de bou hast?
Ist doch ganz einfach!
Man(n) möchte einen amstaff,pitti,sbt bekommt da aber keine haltegenehmigung für. Da man(n) aber unbedingt so einen will bzw einen der so ähnlich aussieht, nimmt man(n) dann mehr oder übel einen der o.g Rassen. Mir fällt da noch der holsteiner .griffer obesserder der alauntBull ein. Je mehr Leute sich dann so ein ding zulegen, desto mehr gibt es dann eben in Hamburg und man(n) hat es den Politikern mal so richtig gezeigt. Da dann natürlich auch Leute so'n Teil halten die besser gar keinen hund haben sollten, werden dann auch hier Vorfälle passieren und die Politiker dahingehend lenken, auch Hunde dieser Rassen zu Listen. Ist dem dann so, sucht man(n) die nächste so ähnlich aussehende Rasse usw usw,
Bis dann letztendlich nur noch der Schäferhund übrig ist. Der sieht zwar nicht so aus wie die o.g. Rassen, wird aber niemals auf der Liste stehen
Die Bullterrier sind der Statistik in der Form nicht enthalten,
da sie auch in keinen Beißvorfall verwickelt waren.
Ich wollte darauf lediglich aufmerksam machen.
Halte Uns mal nicht für dümmer als den Wolf. In Zeiten wo zB. in Berlin offen über die Listung des DSH nachgedacht wird sollte man mit solchen Bluff´sbesser sehr vorsichtig sein! Zudem ist diese Argumentation so alt, das sie über ihren eigenen Bart stolpert. Aber schön das mal wieder Jemand meint das Rad neu erfinden zu müssen. In Deutschland fehlen innovative Ideen.
hä?
erklär mir lieber was du immer mit dein dogo canario,cane corso,oder ca de bou hast?
In Hamburg begründet der Gesetzgeber die unwiderlegbare Gefährlichkeit
u.a. mit dem starken, muskulösen Körperbau der Pit Bull`s und Co. und
dann schaue dir mal den Körperbau der drei von mir erwähnten Rassen an.
Noch Fragen?
So, kann man die Rasseliste zum ad absurdum führen.
Richtig an deiner Aussage ist nur das sich die Zeiten geändert haben, und zwar dahingehend das alle größeren Hunde immer unbeliebter (gemacht) werden.Halte Uns mal nicht für dümmer als den Wolf. In Zeiten wo zB. in Berlin offen über die Listung des DSH nachgedacht wird sollte man mit solchen Bluff´sbesser sehr vorsichtig sein! Zudem ist diese Argumentation so alt, das sie über ihren eigenen Bart stolpert. Aber schön das mal wieder Jemand meint das Rad neu erfinden zu müssen. In Deutschland fehlen innovative Ideen.
Nur zur Erinnerung, die Zeiten haben sich geändert und bevor die den
DSH auf die liste setzen, schaffen sie eher die Rasselisten ab.
der statistik ist mal gut: kauft nie ein schwarzen norwegischen elchund: 100 pro das die beissen.
ich kriege ja augenkrebs in diesem fred, und kopfweh.
hä?
erklär mir lieber was du immer mit dein dogo canario,cane corso,oder ca de bou hast?
In Hamburg begründet der Gesetzgeber die unwiderlegbare Gefährlichkeit
u.a. mit dem starken, muskulösen Körperbau der Pit Bull`s und Co. und
dann schaue dir mal den Körperbau der drei von mir erwähnten Rassen an.
Noch Fragen?
So, kann man die Rasseliste zum ad absurdum führen.
oder man sorgt vor lauter dummheit für erweiterung der listen.
............................................................................................................................Hamburg
Angemeldete Hunde zu Beißvorfällen im Zeitraum 2008-2011
American Bulldog..........................................................15,66%
American Pit Bull Terrier................................................22,22%
American Staffordshire Terrier........................................6,45%
Bernhardiner..................................................................9,38%
Bluthund.......................................................................11,11%
Bullmastiff....................................................................10,00%
Deutsch Drahthaar..........................................................6,85%
Dobermann....................................................................6,89%
Europäischer Schlittenhund.............................................25,00%
Jakutischer Laika............................................................50,00%
Kangal..........................................................................14,81%
Kaukasischer Owtscharka...............................................20,00%
Mastino Napoletano-Mischling........................................100,00%
Norwegischer Elchhund schwarz.....................................100,00%
Ogar Polski....................................................................11,11%
Pastor Garafiano..............................................................6,90%
Perro de Ganado Majorero................................................7,41%
Rottweiler.......................................................................8,31%
Sehe ich jetzt den gelisteten American Staffordshire Terrier mit
6,45% und lege den undefinierten Begriff "vergleichbar häufig auffällig"
mit einer ca. 1%igen Toleranz nach unten aus ,dann fallen
Deutsch Langhaar............................................................5,41%
Deutscher Schäferhund....................................................5,47%
Dogo Argentino................................................................6,25%
Landseer.........................................................................6,06%
Weimaraner....................................................................5,38%
Whippet..........................................................................6,12%
zusätzlich noch in die Kategorie.
Es wäre dann erforderlich entweder diese Hunde auch zu listen,oder
die Listen aufzuheben.
So jedenfalls verstehe ich das Urteil des Verfassungsgerichtes.
Die Anzahl der Beißvorfälle
mit 228 im Jahr2008
mit 249 im Jahr2009
mit 270 im Jahr 2010
und 260 im Jahr 2011
also mit einer Steigerung in der Spitze von fast 20% sieht nicht nach
einer erfolgreichen Politik aus.
In Hamburg begründet der Gesetzgeber die unwiderlegbare Gefährlichkeit
u.a. mit dem starken, muskulösen Körperbau der Pit Bull`s und Co. und
dann schaue dir mal den Körperbau der drei von mir erwähnten Rassen an.
Noch Fragen?
So, kann man die Rasseliste zum ad absurdum führen.
oder man sorgt vor lauter dummheit für erweiterung der listen.
solange musst du diese Rassen erst einmal im Stadtbild ertragen, gelle.
und beleidigend solltest du aus lauter Frust auch nicht werden, oder reicht
es bei dir nicht zu mehr.
Denke mal lieber über dieses Urteil nach, dass z.B. die Bullterrier in Hamburg in den
letzten Jahren in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen sind, in Bezug auf:
den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97
c) „Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist.
Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.“,
oder man sorgt vor lauter dummheit für erweiterung der listen.
solange musst du diese Rassen erst einmal im Stadtbild ertragen, gelle.
und beleidigend solltest du aus lauter Frust auch nicht werden, oder reicht
es bei dir nicht zu mehr.
Denke mal lieber über dieses Urteil nach, dass z.B. die Bullterrier in Hamburg in den
letzten Jahren in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen sind, in Bezug auf:
den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97
c) „Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist.
Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.“,
also erstmal ich muss gar nichts ertragen den ich hab selber ein dogo canario mix und komm jetzt durch dich zur ehre mal das gefühl zuhaben wie mann sich als schäferhundhalter füllen muss ,wen man nur ausgemachten blödsinn über seine rasse und deren halter hört.
danke.
solange musst du diese Rassen erst einmal im Stadtbild ertragen, gelle.
und beleidigend solltest du aus lauter Frust auch nicht werden, oder reicht
es bei dir nicht zu mehr.
Denke mal lieber über dieses Urteil nach, dass z.B. die Bullterrier in Hamburg in den
letzten Jahren in keinen Beißvorfall verwickelt gewesen sind, in Bezug auf:
den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97
c) „Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist.
Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.“,
also erstmal ich muss gar nichts ertragen den ich hab selber ein dogo canario mix und komm jetzt durch dich zur ehre mal das gefühl zuhaben wie mann sich als schäferhundhalter füllen muss ,wen man nur ausgemachten blödsinn über seine rasse und deren halter hört.
danke.
warum gehst du nicht konkret auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil ein ?
Um das Urteil und alles was damit zu tun hat zu bewerten und ggf dagegen vorzugehen, sollte man einen Fachanwalt für verwaltungsrecht beauftragen und zwar einen guten, erfolgreichen. Aber auch das ist in der Vergangenheit schon zigmale gemacht worden und wird wohl auch in der Zukunft gemacht werden, wahrscheinlich wie bisher erfolglos.
Aber mit eurer Art und Weise wird das nichts. Es ist eher ein Schlag ins kontor derjenigen, die viel Geld für Anwälte verpulvern um den anwaltlichen weg zu gehen.
Euer möglicher weg, bringt außer andere Rassen in Gefahr rein gar nichts.
@Wellblechdach:
das Problem ist, in HH darfst Du sie nicht halten.
Nicht mit sämtlichen Auflagen und Wesenstests.
Absolut ausgeschlossen, dort so einen Hund genehmigt zu bekommen.
Darum ging esdas ist das Besondere an der Hansestadt.
Auch Du hättest bei all Deinen guten Ansätzen in HH Deine Hunde nie halten dürfen