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mir scheint ihr habt die ausgeklügelte Argumentation des Wolfes den Deutschen Schäferhund betreffend nicht verstanden .

Der Schäferhund soll als Blöff dienen damit man seine riesengroße Lobby nutzen kann um die Rasseliste zu kippen .
 
mir würde es erstmal reichen wenn die sokahalter verschwinden würden,die sich trotz wissens um die gesetze und verordnungen sich sogas anschaffen und sich nicht an die auflagen halten wollen und dabei das wohl des hundes aufs spiel setzen.
und wenn die kacke am dampfen ist die großen retter aller sokas spielen und ihre eigenen fehler auf staat komunne oder tsv,s schieben.
 

genau, auch wegen solchen Personen wie dir:

Nun, können einige hier, die nicht wirklich ernsthaft die Rasselisten in Hamburg
abschaffen wollen mal wieder ein wenig hyperventilieren

Es geht einfach darum, Euch diese Rassen vorzustellen, schaut Euch die Fotos an.
Ein interessanter Link zu den Hunderassen Ca de Bou, Cane Corso, Dogo Canario
die in Hamburg ohne Prüfungen, Wesenstest und Haltergenehmigung mit FCI Papieren gehalten und gezüchtet werden dürfen.

Der Zwinger "von-den-Pretorianern" stellt sich vor googeln.

Vielleicht können wir so, Pit Bull und Co.weiteres Elend im HTV-Hundeknast ersparen,
denn es bekommt zur Zeit kaum jemand eine Haltegenehmigung für Pit Bull und Co.
Bestes Beispiel Calito, die Halterin hat alles in Ihrer Möglichkeit stehende getan
und trotzdem keine Haltegenehmigung bekommen.Jetzt wird Calito im HTV-Hundeknast
verwahrt, nur wegen seiner angeblichen Rassezugehörigkeit.
 
Auch hier werden Klagen, gegen die Rasselisten vorbereitet:
Spendenaufruf!

[/QUOTE]

Interessante Urteile zu den Rasselisten auch auf:


zu finden.


Die haben auch sehr gute Rechtsanwälte in ihrem Verein
 
Nun, können einige hier, die nicht wirklich ernsthaft die Rasselisten in Hamburg
abschaffen wollen mal wieder ein wenig hyperventilieren

Also wer nicht 100% deiner Meinung ist , der will auch nicht ernsthaft Rasselisten abschaffen

ich hab noch nicht raus an was du mich erinnerst aber ich arbeite dran
 


alles sehr oberflächlich ... schaut euch die Fotos an ,,,, In Hamburg wird die Optik der Bull`s nicht ..........

ja gehts denn nur um die Optik

oder willst du hiermit nur die Idioten ansprechen denen es nur um die Optik geht

dann würde ich diese Parolen aber in anderen Foren posten .
 

Es geht darum, die Rasselisten als ad absurdum zu entlarven und Klagen
gegen die Rasselisten erfolgreich zu führen.
 




mal ein guten tip.
erst sich die haltergenemigung besorgen und dann den hund.
und wenn sich im vorfeld rausstellt das ich die haltung eines sokas nicht realisieren kann lass ich einfach die hände von solchen rassen.
das würde so einigen sokas den platz im th ersparen.
 

Die Bullterrier sind der Statistik in der Form nicht enthalten,
da sie auch in keinen Beißvorfall verwickelt waren.
Ich wollte darauf lediglich aufmerksam machen.

Dazu mehr:

Hat der Gesetzgeber bei der Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97
c) „Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist.
Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.“,
beachtet, insbesondere in Bezug auf den Bullterrier?

Der Bullterrier wurde mit dem Hundegesetz 2008 in die Liste der unwiderlegbar gefährlichen Rassen aufgenommen. Davor bestand die Möglichkeit, die Gefährlichkeitsvermutung durch einen bestandenen Wesenstest zu widerlegen. Freistellungen für Bullterrier und Bullterriermischlinge, die nach der alten Hamburger Hundeverordnung erteilt worden sind, gelten weiter.
Dies trifft auf alle 52 in Hamburg registrierten Bullterrier zu . Die Angaben entstammen dem Hunderegister.

Dem entsprechend trifft die Aussage nicht bei allen Kategorie-1-Hunden zu, da alle in Hamburg registrierten Bullterrier ohne Maulkorb geführt werden dürfen.
Ist dem SPD Senat diese Sachlage nicht bekannt gewesen?
 

Genau und alles ohne bei denen, weil keine Sokas, also was für tips meinst du
in Bezug auf die drei hier erwähnten Rassen oder sind dass deine Wunschvorstellungen,
dass diese Rassen in HH auch auf der Liste stehen?
Ca de Bou, Cane Corso, Dogo Canario
die in Hamburg ohne Prüfungen, Wesenstest und Haltergenehmigung mit FCI Papieren gehalten und gezüchtet werden dürfen.
 
hä?

erklär mir lieber was du immer mit dein dogo canario,cane corso,oder ca de bou hast?
 
mir scheint ihr habt die ausgeklügelte Argumentation des Wolfes den Deutschen Schäferhund betreffend nicht verstanden .

Der Schäferhund soll als Blöff dienen damit man seine riesengroße Lobby nutzen kann um die Rasseliste zu kippen .
Halte Uns mal nicht für dümmer als den Wolf. In Zeiten wo zB. in Berlin offen über die Listung des DSH nachgedacht wird sollte man mit solchen Bluff´s besser sehr vorsichtig sein! Zudem ist diese Argumentation so alt, das sie über ihren eigenen Bart stolpert. Aber schön das mal wieder Jemand meint das Rad neu erfinden zu müssen. In Deutschland fehlen innovative Ideen.
 
hä?

erklär mir lieber was du immer mit dein dogo canario,cane corso,oder ca de bou hast?

In Hamburg begründet der Gesetzgeber die unwiderlegbare Gefährlichkeit
u.a. mit dem starken, muskulösen Körperbau der Pit Bull`s und Co. und
dann schaue dir mal den Körperbau der drei von mir erwähnten Rassen an.
Noch Fragen?
So, kann man die Rasseliste zum ad absurdum führen.
 

Nur zur Erinnerung, die Zeiten haben sich geändert und bevor die den
DSH auf die liste setzen, schaffen sie eher die Rasselisten ab.
 

in Bezug auf:

den Urteilsspruch des Bundesverfassungsgerichts zur Gefahrerforschungspflicht der Gesetzgeber vom 16. März 2004 – 1 BvR 1778/01 – I 97
c) „Der Gesetzgeber ist allerdings auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichheitssatz gehalten, die weitere Entwicklung zu beobachten. Dabei geht es hier in erster Linie darum, ob die unterschiedliche Behandlung derer, deren Hunde unter §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG fallen, und derjenigen, bei denen dies nicht der Fall ist, auch in der Zukunft gerechtfertigt ist.
Sollte sich bei der Beobachtung und Überprüfung des Beißverhaltens von Hunden ergeben, dass Hunde anderer als der in dieser Vorschrift genannten Rassen im Verhältnis zu ihrer Population bei Beißvorfällen vergleichbar häufig auffällig sind wie Hunde, auf die §2 Abs. 1 Satz 1 HundVerbrEinfG bisher beschränkt ist, könnte die angegriffene Regelung in ihrer gegenwärtigen Fassung nicht länger aufrechterhalten werden. Sie wäre vielmehr aufzuheben oder auf bisher nicht erfasste Rassen zu erstrecken.“,
 

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