desperado
15 Jahre Mitglied
Hallo
habe mal ne frage bezüglich der haltergenehmigung in hessen…und zwar wer ist eigentlich zuständig für die erteilung der selbigen?
Das ordnungsamt oder der sogenannte sachverständige der den wesenstest abnimmt?
der hintergrund ist folgender mein fast 13 jahre alter listenhund wäre normaleweise wieder fällig für den wt…nur ist der gesundheitszustand meines hundes nicht der beste…tumor herzprobleme nieren etc. eben die probleme die das alter nun so mit sich bringt…
das ganze bekomme ich die tage noch mal schriftlich von meinem tierarzt bestätigt…den sachverhalt habe ich dem ordnungsamt eingereicht mit der antwort das der zuständige wesenstester vom letzten mal beurteilen soll ob dem hund eine erneute überprüfung zuzumuten wäre…
nun frage ich mich a: wie kann der sogenannte sachverständige durch bloßen augenschein den zustand meines tieres einschätzen?
b: wieso sollte er es ablehnen wenn ihm dabei der verdienst abhanden kommt?
c: kann der zuständige sachbearbeiter des ordungsamtes nicht selber die entscheidung treffen?
also wer hat hier die kompetenz kompetenz?
Vielen dank im voraus!
habe mal ne frage bezüglich der haltergenehmigung in hessen…und zwar wer ist eigentlich zuständig für die erteilung der selbigen?
Das ordnungsamt oder der sogenannte sachverständige der den wesenstest abnimmt?
der hintergrund ist folgender mein fast 13 jahre alter listenhund wäre normaleweise wieder fällig für den wt…nur ist der gesundheitszustand meines hundes nicht der beste…tumor herzprobleme nieren etc. eben die probleme die das alter nun so mit sich bringt…
das ganze bekomme ich die tage noch mal schriftlich von meinem tierarzt bestätigt…den sachverhalt habe ich dem ordnungsamt eingereicht mit der antwort das der zuständige wesenstester vom letzten mal beurteilen soll ob dem hund eine erneute überprüfung zuzumuten wäre…
nun frage ich mich a: wie kann der sogenannte sachverständige durch bloßen augenschein den zustand meines tieres einschätzen?
b: wieso sollte er es ablehnen wenn ihm dabei der verdienst abhanden kommt?
c: kann der zuständige sachbearbeiter des ordungsamtes nicht selber die entscheidung treffen?
also wer hat hier die kompetenz kompetenz?
Vielen dank im voraus!