Große Hunde müssen mehr Hundesteuer bezahlen
Reinach/Schweiz, 26.11.01
In Reinach müssen Hundebesitzer für Hunde ab 40 Zentimeter Rückenhöhe mehr Hundesteuer bezahlen als für Exemplare kleinerer Rassen. Ein ähnlicher Ansatz wurde in Basel-Stadt wegen des immensen Erfassungsaufwandes bereits in den 70er Jahren wieder verworfen.
Dass ein grosser Hund wesentlich mehr Arbeit beschert als ein kleineres Exemplar seiner Gattung, wird kaum ein Hundebesitzer widersprechen - sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der Körpergrösse eines Hundes und dem anfallenden Aufwand für die öffentliche Hand, stellt aber die Gemeinde Reinach her. Dort wird die Hundesteuer nach der Rückenhöhe des jeweiligen Tieres berechnet.
Grössere Hunde, so argumentiert der Reinacher Gemeinderat, verursachen rein rechnerisch gesehen mehr Kosten. Der Mehraufwand betreffe zwar hauptsächlich die Versäuberung der Tiere, konkretisiert Gemeindeverwalter Othmar Gnos. Berücksichtigt würden aber auch andere anfallende Kosten, etwa jene für die Entsorgung der toten Hunde. Zudem sei die Hundesteuer keine Kopfsteuer, sondern werde nach dem Verursacherprinzip erhoben.
Grosse Haufen - mehr Aufwand
Die grössenspezifischen Hundesteuern sind in Reinach mitnichten neu, sondern wurden bereits 1997 eingeführt. Durch eine allgemeine Anpassung der Hundesteuern in Reinach an die Tarife der umliegenden Gemeinden wurde die Öffentlichkeit aber erneut auf die spezielle Gebührenregelung aufmerksam. Während einzelne die Idee einer zweistufigen Hundesteuer angesichts der grösseren und kleineren Haufen auf den Trottoirs als durchaus nachahmenswert empfinden, stösst die Reinacher Regelung manchem Hundefreund sauer auf. Die grössenabhängige Hundesteuer wird als Diskriminierung der grösseren Hunderassen empfunden, das Argument des erhöhten Aufwands als übertrieben und ungerecht beurteilt.
In der Gemeinde selber stosse die Regelung auf eine gute Akzeptanz, beschreibt Gnos die Stimmung unter den Reinacher Hundehaltern. Nicht nur, dass in den vier Jahren seit der Einführung der grössenspezifischen Steuer praktisch keine Reklamationen an die Verwaltung gelangt seien: «Unser Gemeindepolizist steht mit den Hundebesitzern in enger Tuchfühlung», erklärt der Verwalter, «Missstimmungen im Hundewesen wären sehr rasch spürbar geworden.»
Massgeblich zur Akzeptanz der Regelung bei den Hundehaltern mag die Handhabung des Grössentarifes durch die Gemeinde beitragen. «Hier gilt der gesunde Menschenverstand als Leitlinie», so Othmar Gnos. Zwar sind in einem Anhang zur Reinacher Hundeverordnung die wichtigsten Hunderassen aufgeführt und den beiden Tarifklassen zugeteilt. Die zurzeit 750 Hunde auf Reinacher Gemeindegebiet werden aber nicht mit dem Zollstock auf die festgelegten 40 Zentimeter Rückenhöhe kontrolliert. Und: «Im Zweifelsfall gilt das kleinere Mass», bestätigt Gnos.
Auch wenn die Grundregelung akzeptiert wird, so dürfte doch die Gebührenanpassung um insgesamt 30 Franken bei kleineren Hunden und um 50 Franken bei den grossen Rassen nur zähneknirschend berappt werden. Wurden Besitzer eines kleineren Hundes bisher mit 60 Franken pro Jahr zur Kasse gebeten, müssen sie per 1. Januar 2002 90 Franken pro Hund bezahlen. Ein zweiter Hund derselben Grösse im selben Haushalt kostet neu 120 Franken und ein dritter 150 statt bisher 120 Franken. Die Gebühren für grössere Hunde werden um jeweils 50 Franken angehoben; so kostet der Einzelhund neu 120 Franken, der «Zweithund» 170 und ein drittes Tier 220 Franken. Im Vergleich mit anderen Vorortsgemeinden halte sich die Erhöhung aber durchaus im Rahmen, relativiert der Gemeinderat.
Höchste Gebühren in Basel-Stadt
In der Stadt müssen die Hundehalter für ihre vierbeinigen Lieblinge noch tiefer in die Tasche greifen. Mit 150 Franken für einen einzelnen und 300 Franken für jeden weiteren Hund, weist der Stadtkanton im gesamtschweizerischen Quervergleich die höchsten Hundesteueransätze auf. Die Grösse des Hundes allerdings ist für die Höhe der Steuer nicht mehr massgeblich. Bereits in den 70er Jahren stufte das Veterinäramt den administrativen Aufwand für die grössenspezifische Besteuerung als zu gross ein. Zudem sei der Aufwand für die Beseitigung von Hundekot im allgemeinen von der Grösse der einzelnen Häufchen unabhängig, erklärt Nicole Schnyder, Leiterin der Hundekontrolle auf dem Veterinäramt zu den Details der Entsorgung durch die Putzequipen. «Und der höchste Budgetposten im Hundewesen sind nun einmal die Personalkosten für die Reinigung von Strassen und Anlagen» sagt sie. Zurzeit sind in Basel 5200 Hunde registriert, die Dunkelziffer von nicht oder anderswo angemeldeter Tiere nicht eingerechnet.
Quelle:
bis denne
dog-aid
[email protected]
Tiere empfinden wie wir auch Freude, Liebe, Angst und Leiden, aber sie können das Wort nicht ergreifen. Es ist unsere Pflicht, als Stellvertreter zu wirken und denen, die sie ausnützen, niedermetzeln und foltern, zu widerstehen.
Denis de Rougemen
Reinach/Schweiz, 26.11.01
In Reinach müssen Hundebesitzer für Hunde ab 40 Zentimeter Rückenhöhe mehr Hundesteuer bezahlen als für Exemplare kleinerer Rassen. Ein ähnlicher Ansatz wurde in Basel-Stadt wegen des immensen Erfassungsaufwandes bereits in den 70er Jahren wieder verworfen.
Dass ein grosser Hund wesentlich mehr Arbeit beschert als ein kleineres Exemplar seiner Gattung, wird kaum ein Hundebesitzer widersprechen - sehr wohl einen Zusammenhang zwischen der Körpergrösse eines Hundes und dem anfallenden Aufwand für die öffentliche Hand, stellt aber die Gemeinde Reinach her. Dort wird die Hundesteuer nach der Rückenhöhe des jeweiligen Tieres berechnet.
Grössere Hunde, so argumentiert der Reinacher Gemeinderat, verursachen rein rechnerisch gesehen mehr Kosten. Der Mehraufwand betreffe zwar hauptsächlich die Versäuberung der Tiere, konkretisiert Gemeindeverwalter Othmar Gnos. Berücksichtigt würden aber auch andere anfallende Kosten, etwa jene für die Entsorgung der toten Hunde. Zudem sei die Hundesteuer keine Kopfsteuer, sondern werde nach dem Verursacherprinzip erhoben.
Grosse Haufen - mehr Aufwand
Die grössenspezifischen Hundesteuern sind in Reinach mitnichten neu, sondern wurden bereits 1997 eingeführt. Durch eine allgemeine Anpassung der Hundesteuern in Reinach an die Tarife der umliegenden Gemeinden wurde die Öffentlichkeit aber erneut auf die spezielle Gebührenregelung aufmerksam. Während einzelne die Idee einer zweistufigen Hundesteuer angesichts der grösseren und kleineren Haufen auf den Trottoirs als durchaus nachahmenswert empfinden, stösst die Reinacher Regelung manchem Hundefreund sauer auf. Die grössenabhängige Hundesteuer wird als Diskriminierung der grösseren Hunderassen empfunden, das Argument des erhöhten Aufwands als übertrieben und ungerecht beurteilt.
In der Gemeinde selber stosse die Regelung auf eine gute Akzeptanz, beschreibt Gnos die Stimmung unter den Reinacher Hundehaltern. Nicht nur, dass in den vier Jahren seit der Einführung der grössenspezifischen Steuer praktisch keine Reklamationen an die Verwaltung gelangt seien: «Unser Gemeindepolizist steht mit den Hundebesitzern in enger Tuchfühlung», erklärt der Verwalter, «Missstimmungen im Hundewesen wären sehr rasch spürbar geworden.»
Massgeblich zur Akzeptanz der Regelung bei den Hundehaltern mag die Handhabung des Grössentarifes durch die Gemeinde beitragen. «Hier gilt der gesunde Menschenverstand als Leitlinie», so Othmar Gnos. Zwar sind in einem Anhang zur Reinacher Hundeverordnung die wichtigsten Hunderassen aufgeführt und den beiden Tarifklassen zugeteilt. Die zurzeit 750 Hunde auf Reinacher Gemeindegebiet werden aber nicht mit dem Zollstock auf die festgelegten 40 Zentimeter Rückenhöhe kontrolliert. Und: «Im Zweifelsfall gilt das kleinere Mass», bestätigt Gnos.
Auch wenn die Grundregelung akzeptiert wird, so dürfte doch die Gebührenanpassung um insgesamt 30 Franken bei kleineren Hunden und um 50 Franken bei den grossen Rassen nur zähneknirschend berappt werden. Wurden Besitzer eines kleineren Hundes bisher mit 60 Franken pro Jahr zur Kasse gebeten, müssen sie per 1. Januar 2002 90 Franken pro Hund bezahlen. Ein zweiter Hund derselben Grösse im selben Haushalt kostet neu 120 Franken und ein dritter 150 statt bisher 120 Franken. Die Gebühren für grössere Hunde werden um jeweils 50 Franken angehoben; so kostet der Einzelhund neu 120 Franken, der «Zweithund» 170 und ein drittes Tier 220 Franken. Im Vergleich mit anderen Vorortsgemeinden halte sich die Erhöhung aber durchaus im Rahmen, relativiert der Gemeinderat.
Höchste Gebühren in Basel-Stadt
In der Stadt müssen die Hundehalter für ihre vierbeinigen Lieblinge noch tiefer in die Tasche greifen. Mit 150 Franken für einen einzelnen und 300 Franken für jeden weiteren Hund, weist der Stadtkanton im gesamtschweizerischen Quervergleich die höchsten Hundesteueransätze auf. Die Grösse des Hundes allerdings ist für die Höhe der Steuer nicht mehr massgeblich. Bereits in den 70er Jahren stufte das Veterinäramt den administrativen Aufwand für die grössenspezifische Besteuerung als zu gross ein. Zudem sei der Aufwand für die Beseitigung von Hundekot im allgemeinen von der Grösse der einzelnen Häufchen unabhängig, erklärt Nicole Schnyder, Leiterin der Hundekontrolle auf dem Veterinäramt zu den Details der Entsorgung durch die Putzequipen. «Und der höchste Budgetposten im Hundewesen sind nun einmal die Personalkosten für die Reinigung von Strassen und Anlagen» sagt sie. Zurzeit sind in Basel 5200 Hunde registriert, die Dunkelziffer von nicht oder anderswo angemeldeter Tiere nicht eingerechnet.
Quelle:
bis denne
dog-aid
[email protected]
Tiere empfinden wie wir auch Freude, Liebe, Angst und Leiden, aber sie können das Wort nicht ergreifen. Es ist unsere Pflicht, als Stellvertreter zu wirken und denen, die sie ausnützen, niedermetzeln und foltern, zu widerstehen.
Denis de Rougemen