ich kann nicht glauben, was ich für mails teilweise bekomme.
...und dies wollte ich euch echt nicht vorenthalten......ich bin vor lachen fast vom stuhl gekippt!
1. mail gestern:
Ich bin gestern aus dem Supermarkt geflogen, weill ich meinen Yorkie im Rucksack hatte.
Bitte helfen Sie mir!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
War das berechtigit? Gibt es ein Gesetz dagegen??
Meine Antwort :
JA!
Mfg
s. Löwner
dann heute :
"Ich besitze einen 19cm-kleinen Yorkshireterrier (Länge). Da im Handel für diesen
kleinen Hund (1kg) nicht einmal ein Halsband zu kaufen ist, muß ich ihn
zwangsläufig in einem extra angefertigten Rucksack auf die Straße tragen. Ich
besitze einen Garten, wo er seinem Trieb folgend, nach imaginären Ratten
,,butteln“ kann.
Aber:
Er bleibt nicht allein, er würde in Panik verfallen.
Nun:
Ich muß ja auch mal einkaufen.
Deshalb nehme ich meinen ,,HUND“ auch mal mit in den Supermarkt, im
Rucksack, das versteht sich. Bin ich bei Lidl, kommt die Verkäuferin angerannt
und bietet mir einen ausgedienten kleinen Getränkekarton an, da kann ich das
Kleintier platzieren.
Aber!
Aus anderen Handelsketten fliege ich mit unter raus (siehe Anlage).
Ich bitte nun um Ihre Hilfe.
Können Sie mir evtl. einen Tipp geben oder ein Gesetz zukommen lassen?
Ich denken an:
· Zutritt von Kleinhunden in Taschen in Einkaufszentren
· Wann ist ein Hund ein Hund (Größe)
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar und verbleibe
Katrin V*****
******
09*** Chemnitz"
****
liebe frau v*****,
ich frage mich wirklich, ob sie mich vereiern wollen oder ob sie es wirklich nicht verstehen.
ein hund ist ein hund. auch ein yorkie zählt dazu!
hunde dürfen laut gesetz nicht in läden, in denen lebensmittel verkauft werden.
da brauche ich ihnen keine gesetzestexte schicken - das ist einfach logisch, dass man einen hund nicht in einen lebensmittelgeschäft nimmt!
binden sie ihren yorkie das nächste mal VOR dem laden an oder lassen sie ihn zu hause- dann fliegen sie auch nicht raus.
viel spass bei lidl !
Mit freundlichen Grüßen
.........
...und dies wollte ich euch echt nicht vorenthalten......ich bin vor lachen fast vom stuhl gekippt!
1. mail gestern:
Ich bin gestern aus dem Supermarkt geflogen, weill ich meinen Yorkie im Rucksack hatte.
Bitte helfen Sie mir!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
War das berechtigit? Gibt es ein Gesetz dagegen??
Meine Antwort :
JA!
Mfg
s. Löwner
dann heute :
"Ich besitze einen 19cm-kleinen Yorkshireterrier (Länge). Da im Handel für diesen
kleinen Hund (1kg) nicht einmal ein Halsband zu kaufen ist, muß ich ihn
zwangsläufig in einem extra angefertigten Rucksack auf die Straße tragen. Ich
besitze einen Garten, wo er seinem Trieb folgend, nach imaginären Ratten
,,butteln“ kann.
Aber:
Er bleibt nicht allein, er würde in Panik verfallen.
Nun:
Ich muß ja auch mal einkaufen.
Deshalb nehme ich meinen ,,HUND“ auch mal mit in den Supermarkt, im
Rucksack, das versteht sich. Bin ich bei Lidl, kommt die Verkäuferin angerannt
und bietet mir einen ausgedienten kleinen Getränkekarton an, da kann ich das
Kleintier platzieren.
Aber!
Aus anderen Handelsketten fliege ich mit unter raus (siehe Anlage).
Ich bitte nun um Ihre Hilfe.
Können Sie mir evtl. einen Tipp geben oder ein Gesetz zukommen lassen?
Ich denken an:
· Zutritt von Kleinhunden in Taschen in Einkaufszentren
· Wann ist ein Hund ein Hund (Größe)
Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar und verbleibe
Katrin V*****
******
09*** Chemnitz"
****
liebe frau v*****,
ich frage mich wirklich, ob sie mich vereiern wollen oder ob sie es wirklich nicht verstehen.
ein hund ist ein hund. auch ein yorkie zählt dazu!
hunde dürfen laut gesetz nicht in läden, in denen lebensmittel verkauft werden.
da brauche ich ihnen keine gesetzestexte schicken - das ist einfach logisch, dass man einen hund nicht in einen lebensmittelgeschäft nimmt!
binden sie ihren yorkie das nächste mal VOR dem laden an oder lassen sie ihn zu hause- dann fliegen sie auch nicht raus.
viel spass bei lidl !
Mit freundlichen Grüßen
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