Gotha - Hund in Brunnen geworfen - Geldstrafen für Tierquäler

Das würde mich mal interessieren: Hartz IV ist doch eine "Grund"sicherung. Darf der Staat da dann noch was abziehen, damit so jemand seine Geldstrafe bezahlt? Oder ist das nicht kürzbar?
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Hovi ... hast du hier schon mal geguckt?
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was soll man sagen zu solch einem Urteil :nee:,wo ist da die Strafe,diese Assis haben sicherlich nicht mal das Geld um die "Strafe" zu bezahlen.
So ein Widerspruch,der Alte äußerte,er beauftragte seinen Sohn den Hund in den Brunnen zu werfen,weil kein Geld vorhanden wäre,den Hund im TH abzugeben.
Und jetzt verhängt das Gericht eine Geldstrafe...........:sauer:
..:unsicher:

sehr guter einwand.finde ich.
wenn sie das zahlen können,hätten sie auch das th zahlen können. dannwar das keine notlage,sondern vollste brutalste absicht und ist nicht im ansatz gerecht beurteilt.weil völlig niederer beweggrund.

wenn sie es nicht zahlen können,dann ist es überhaupt keine strafe,weil völlig unlogisch und hirnrissig.usw
mir schwillt sowas von der kamm.
 
Irgendwo im Artikel hatte ich gelesen, dass sie den Hund u.a. deshalb "abgeben" sollten, WEIL er schon aggressiv war - das letzte war also mit Sicherheit nicht das einzige Trauma das der Hund erlitten hat.

Abgesehen davon.... auch wenn man kein Geld und einen Hund (den keiner freiwillig nimmt) im TH abzugeben, gibt es doch andere Methoden als es zu Tode zu quälen
 
Irgendwo im Artikel hatte ich gelesen, dass sie den Hund u.a. deshalb "abgeben" sollten, WEIL er schon aggressiv war - das letzte war also mit Sicherheit nicht das einzige Trauma das der Hund erlitten hat.

Abgesehen davon.... auch wenn man kein Geld und einen Hund (den keiner freiwillig nimmt) im TH abzugeben, gibt es doch andere Methoden als es zu Tode zu quälen

ausrede der hh.
es gibt viele möglichkeiten, sich eines agressiven hundes zu entledigen. selbst wenn die möglichkeit des tötens in betracht gezogen und als alternative erachtet wird. diese, von ihnen gewählte, war mit sicherheit eine der abscheulichen art.

ich kann das nicht verstehen. denen gehört auch der zweite hund weggenommen und ein hundehaltungsverbot auferlegt.
 
Wurde doch oder hab ich das missverstanden?
 
Das würde mich mal interessieren: Hartz IV ist doch eine "Grund"sicherung. Darf der Staat da dann noch was abziehen, damit so jemand seine Geldstrafe bezahlt? Oder ist das nicht kürzbar?

Der Staat kürzt die HartzIV-Bezüge ja nicht. Der Verurteilte muss eben den genannten Betrag bezahlen, unter Umständen auch in Raten. Zahlt er nicht, wird versucht die Geldstrafe zu vollstrecken. Dieser Versuch unterbleibt meist, wenn klar ist, dass bei dem Verurteilten nichts zu holen ist. Es gibt bestimmte Pfändungsgrenzen .
Bleibt die Geldstrafe also unbezahlt, weil die Geldstrafe "uneinbringlich" ist, muss der Verurteilte die Strafe absitzen. Allerdings kann ihm gestattet werden, die Strafe auch abzuarbeiten.
 
Das würde mich mal interessieren: Hartz IV ist doch eine "Grund"sicherung. Darf der Staat da dann noch was abziehen, damit so jemand seine Geldstrafe bezahlt? Oder ist das nicht kürzbar?

Der Staat kürzt die HartzIV-Bezüge ja nicht. Der Verurteilte muss eben den genannten Betrag bezahlen, unter Umständen auch in Raten. Zahlt er nicht, wird versucht die Geldstrafe zu vollstrecken. Dieser Versuch unterbleibt meist, wenn klar ist, dass bei dem Verurteilten nichts zu holen ist. Es gibt bestimmte Pfändungsgrenzen .
Bleibt die Geldstrafe also unbezahlt, weil die Geldstrafe "uneinbringlich" ist, muss der Verurteilte die Strafe absitzen. Allerdings kann ihm gestattet werden, die Strafe auch abzuarbeiten.

Danke für die Info. Kann sich der Verurteilte also dann nicht darauf berufen, dass er dann unters das Existenzminimum rutschen würde?
 
Sofern er tatsächlich nur Hartz4 bekommt und sonst überhaupt kein Einkommen/Vermögen hat, und auch eine Ratenzahlung nicht möglich ist, kann er sich schon darauf berufen.
Dann muss er die Strafe aber absitzen (es sei denn, er darf sie abarbeiten). Geht er ins Gefängnis, muss er die Strafe voll absitzen, sowas wie eine Entlassung nach einer 2/3-Verbüßung gibt es nicht.
 
Hovi schrieb:
Danke für die Info. Kann sich der Verurteilte also dann nicht darauf berufen, dass er dann unters das Existenzminimum rutschen würde?

Um sich vor dem Knast zu retten? - Nein.

Den Vater einer guten Freundin haben sie vor Jahren mal für einige Zeit einkassiert, weil er gedacht hat, auf die Tour könnte er sich so neben den Unterhaltszahlungen für Frau und Kind auch um eine Geldstrafe drücken (Für...? Keine Ahnung). Der war dann doch ein wenig unangenehm überrascht...
 
Nee, ich meinte jetzt, um sich komplett vor jeglicher Strafe zu drücken. Wenn er stattdessen einsitzen will/muss - okay.
 
Ja, hatte dich schon so verstanden.

Dieser Spezi, von dem ich oben schrieb, hatte wohl so gerechnet: "Joar, die verknacken mich zu einer Geldstrafe, sind die doof. Denn die kann ich natürlich nicht zahlen. Wovon denn auch...?* - Tja, dann müssen die halt mal warten, bis wieder Geld über ist... und da könn sie lange warten, ich hab Zeit."

Haben sie halt aber nicht.

*Wobei ich dem im Rückblick durchaus zutraue, alles, was er an Barem usw. noch hatte, schnell noch auf den Kopf zu hauen, um halt wirklich mittellos dazustehen... aber ob's wirklich so war, weiß ich nicht.

Ich meinte also das gleiche wie du (und Lana, die es definitiv noch besser weiß:( Nur weil man mittellos ist, heißt das nicht, dass eine Geldstrafe sozusagen bedeutet, dass man straflos ausgeht.

Diverse Halsschlagadern können also wieder abschwellen.
 
Den Vater einer guten Freundin haben sie vor Jahren mal für einige Zeit einkassiert, weil er gedacht hat, auf die Tour könnte er sich so neben den Unterhaltszahlungen für Frau und Kind auch um eine Geldstrafe drücken (Für...? Keine Ahnung). Der war dann doch ein wenig unangenehm überrascht...

Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, vielleicht :D?


Nee, ich meinte jetzt, um sich komplett vor jeglicher Strafe zu drücken. Wenn er stattdessen einsitzen will/muss - okay.

Nein, also straffrei geht der auf keinen Fall aus.
Kann der Verurteilte nicht zahlen, muss er ersatzweise in Haft (es sei denn er darf die Strafe abarbeiten). Siehe Und die sitzt er dann auch tatsächlich ab, da ist nichts mit Bewährung und vorzeitiger Entlassung.
 
Ja, das würde an dieser Stelle definitiv die wahrscheinlichste Begründung sein.

(Das ist schon gut 30 Jahre her, in anderen Worten, ich wusste nur noch die kinderfreundliche Version und das, was ich darüberhinaus so aufgeschnappt hatte... :hallo:)
 
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