Hier der komplette Text:
Gudrun Kopp, MdB 29.01.2003
Deutscher Bundestag Drucksache 15/
15. Wahlperiode
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gudrun Kopp, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Helga Daub, Horst Friedrich (Bayreuth), Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich Leonhard Kolb, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Praktische Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in Urteilen vom 3. Juli 2002 und 18. Dezember 2002 die grundlegenden Regelungen der Gefahrtier-Verordnungen in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, wonach das Halten, die Zucht und die Vermehrung einer Kategorie von drei bestimmten Hunderassen sowie Kreuzungen dieser Hunde verboten sind, für nichtig erklärt. Da es umstritten ist, welche Bedeutung neben der Rassezugehörigkeit anderen Ursachen für die Auslösung von aggressivem Verhalten zukommt, war der Verordnungsgeber ohne ausdrückliche Ermächtigung durch den Landesgesetzgeber nicht befugt, allein an die Zugehörigkeit von Hunden zu bestimmten Rassen anzuknüpfen. Zu möglichen anderen Auslösern von Aggressivität bei Hunden gehören Erziehung und Ausbildung des Hundes, Sachkunde und Eignung des Halters sowie situative Einflüsse.
Das im Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz enthaltene Einfuhr- und Verbringungsverbot knüpft - ebenso wie die für nichtig erklärten Gefahrtier-Verordnungen der genannten Länder - an die abstrakte Gefährlichkeit von vier Hunderassen an. Die aktuellen Beißstatistiken werden jedoch von keiner der gelisteten Hunderassen angeführt. So sind beispielsweise 94 Prozent der in Berlin registrierten Beißvorfälle Hunden anzulasten, die in der Berliner Hundeverordnung nicht genannt sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde die Anzahl von Beißvorfällen entwickelt?
2. Wie hoch ist der Anteil der aktuellen Beißvorfälle, die Hunden der in § 1 Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde genannten Rassen zuzuschreiben sind und wie hoch ist der Anteil der in § 1 genannten Hunde an der Gesamtzahl der Hunde?
3. Welche rechtlichen Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um Hinterhof- und Qualzüchtungen von Heimtieren - insbesondere von Hunden - zu verhindern?
4. Welche Kosten sind dem Bund und den Ländern durch den Vollzug des Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetzes und der entsprechenden Verordnung entstanden?
5. Welche von der Verwaltung vorgenommenen Kontrollmaßnahmen, die der Einhaltung der vierwöchigen Aufenthaltsberechtigung von gefährlichen Hunden ausländischer Halter nach § 2 Abs. 3 Hundeverbringungs- und Einfuhrverordnung dienen, sind der Bundesregierung bekannt?
6. Aufgrund welcher Überlegungen und wissenschaftlichen Nachweise kommt die Bundesregierung zu der Überzeugung, dass das in § 2 Abs. 1 Satz 1 Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz enthaltenen Einfuhr- und Verbringungsverbots mit dem Prinzip des freien Warenverkehrs nach Art. 23-38 EGV übereinstimmt?
Berlin, den 28. Januar 2003
Gudrun Kopp
Hans-Michael Goldmann
Dr. Christel Happach-Kasan
Daniel Bahr (Münster)
Rainer Brüderle
Helga Daub
Horst Friedrich (Bayreuth)
Christoph Hartmann (Homburg)
Klaus Haupt
Ulrich Heinrich
Dr. Werner Hoyer
Dr. Heinrich Leonhard Kolb
Sibylle Laurischk
Ina Lenke
Günther Friedrich Nolting
Carl-Ludwig Thiele
Jürgen Türk
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion