Gericht verurteilt Rentner wegen Bedrohung einer Hundehalterin zu Geldstrafe

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Hartmannsdorf: Gericht verurteilt Rentner wegen Bedrohung einer Hundehalterin zu Geldstrafe

Zu 350 Euro Geldstrafe hat das Amtsgericht in Hainichen am Dienstag einen Rentner aus Hartmannsdorf verurteilt, weil dieser eine 49-jährige Frau aus Burgstädt bedrohte. Mit der Bemerkung, er habe eine Pistole und zwei Schuss Munition bei sich und mit einem Griff seiner rechten Hand in die linke Tasche seiner Jacke, versetzte er die Frau am Buß- und Bettag des vergangenen Jahres in Todesangst.An diesem Tag waren beide nachmittags gegen 15 Uhr in einem Waldstück in der Nähe des Peniger Ortsteiles Chursdorf unterwegs. Der 67-Jährige hatte kurze Zeit zuvor seine Frau verloren, suchte bei einem Spaziergang nach seinen eigenen Worten „Ruhe und Zwiesprache“.

Aus seinen Gedanken wurde er gerissen, als ein Riesenschnauzer auf ihn zugelaufen kam. „Ich dachte, dieser große, schwarze Höllenhund springt mich an. Seit ich von so einer Töle ernsthaft im Gesicht verletzt wurde, habe ich Angst vor Hunden“, erklärte er dem Gericht. Zu einem Angriff durch den Hund kam es in diesem Fall allerdings nicht. Die Besitzerin rief den Hund zurück und dieser gehorchte. „Auf der ausgebauten Forststraße darf sich das Tier unangeleint bewegen. Außerdem wurde es in der Hundeschule erzogen“, versicherte die als Zeugin geladene Hundehalterin. Sie berichtete auch, dass sie bereits mehrfach von älteren Damen gebeten worden war, den Hund an die Leine zu nehmen. Dem sei sie stets nachgekommen. An diesem Tag wurde sie nicht darum gebeten und sie sah auch keine Veranlassung.

So kam es zu der verhängnisvollen Begegnung. Den Mann störte und ängstigte der noch immer unangeleinte Riesenschnauzer so, dass er die Frau nicht nur aufforderte, ihren Hund an die Leine zu nehmen, sondern die Drohung anfügte. „Das konnte die Frau nur so verstehen, dass sie gemeint ist“, stellte der Staatsanwalt klar. Der Rentner betonte nämlich mehrfach, er habe seine Worte an den Hund gerichtet. Außerdem habe er gar keine Waffe bei sich gehabt.

Dass er nur drohte, aber niemandem etwas tun wollte, glaubte ihm das Gericht. Eine Schreckschusspistole und fünf Knallpatronen, die er der Polizei bei der Haussuchung wenige Stunden nach dem Vorfall übergab und die einbehalten wurden, erhält er trotzdem nur zurück, wenn er den vom Gesetzgeber geforderten kleinen Waffenschein vorweisen kann. Da nützte ihm auch der Hinweis auf den Sammlerwert dieses Nachbaus einer Wehrmachtswaffe nichts.

An die untere Grenze des möglichen Strafmaßes ging das Gericht vor allem deshalb, weil der nicht vorbestrafte Witwer zum Zeitpunkt des Vorfalles offensichtlich den Tod seiner Frau noch nicht verarbeitet hatte und sich dadurch in einer psychischen Ausnahmesituation befand, sogar suizidgefährdet war.

Seine Angst auf Grund vorangegangener schlechter Erfahrungen mit einem Hund bezeichnete der Richter ebenfalls als nachvollziehbar. „Zehn Tagessätze zu je 35 Euro genügen, um dem Angeklagten sein Fehlverhalten vor Augen zu halten“, entschied Richter Hartmut Meyer-Frey. Damit blieb er deutlich unter den vom Staatsanwalt geforderten 20 Tagessätzen. Der Hartmannsdorfer hat nun eine Woche Zeit, sich zu überlegen, ob er das Urteil annimmt oder in Revision geht.


 
  • 27. April 2024
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