Aus dem Newsletter der Hermes-Aktion
Sehr geehrte Damen und Herren ...
zu derartigen Entscheidungen und Ausführungen - Kein Kommentar! -
Herzliche Grüße
FDP-Reichelsheim
Werner Klinger
Von: [PID] Redaktion [[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 17. Mai 2001 23:47
An: Planet/Pressedienst
Betreff: PID/"Deutsche sind Nazis und machen es mit Kindern"
"Deutsche sind Nazis und machen es mit Kindern"
Staatsanwaltschaft Berlin stellt Folgeverfahren in Sachen Oezdemir gegen
dessen Landsleute ein. Die aufhetzerischen Beleidigungen fallen straflos unter den Schutz des Art.5 GG!
[PID/me] Sie erinnern sich? Anlässlich der Affaire zum Oezdemir-Gästebuch im Internet Mitte Nov.2000 beschimpften türkische "Mitbürger(?)" deutsche Hundehalter unter anderem als "Nazischweine", deren Hunde man vergasen soll und die Hundehalter anschliessend ebenfalls. - Und dass die deutschen Hundehalter eines Listenhundes zugleich auch sodomistische S.exualtäter sind,
das hat Wolfgang Poggendorf aus der Süderstrasse schliesslich der Nation
bereits zuvor schon über die Runde'sche Gefälligkeitspresse in Hamburg laut und deutlich zur Kenntnis gebracht.
Nun haben es die bundesdeutschen Hundehalter schwarz auf weiss, von justizamtlicher Stelle aus der neuen Bundeshauptstadt Berlin noch dazu!
Jeder dahergelaufene Hundehasser darf den deutschen Hundehalter öffentlich ein "Nazischwein" nennen, dessen Hund und Halter vergast werden müsse. Jetzt darf man - amtlich sanktioniert - pauschal von den deutschen Hundehalter behaupten, dass sie nicht nur ihre Hund S.exuell missbraucht (Poggendorf), sondern es auch "mit Kindern machen". "Fickt euch, deutsche Nazischweine!
Zuerst euere Hunde vergast dann seit ihr dran" ist die Parole für die deutschen Hundehalter (Ahmed).
"Ich bin froh, wenn letzter Hund geköpft ist und deutsches nazischwein im Knast ist denn deutsche sind nazis und machen es mit Kindern", verbreitet Nehir Ünlü aus Kornwestheim am 17.Nov.2000 lautstark.
Und die Deutsche, Ulrike Mersebusch aus Berlin, entblödet sich nicht einmal, die hetzerischen Parolen der Türkin Ünlü ausdrücklich zu belobigen und sich dafür "von ganzem Herzen" zu bedanken. Auch sie bestätigt der Nation, dass die deutschen Hundehalter mit ihren "riesigen Hunden durch die Gegend rennen und damit Menschen regelrecht terrorisieren!".
..2
Sie bestätigt den türkischen Mitbürgern die Richtigkeit deren Behauptung, nämlich, dass die deutschen Hundehalter tatsächlich Nazis der allerübelsten Sorte sind ..."So fies, niederträchtig und gemein sind ja nicht einmal die Partei-Nazis!"
Sie, lieber Hundehalter, haben jetzt aber absolut kein Recht, sich ob dieser
unfreundlichen Aussagen etwa beleidigt zu fühlen! Was bilden Sie sich eigentlich ein? Sie wollen doch wohl diesen Aufhetzern und Verleumdern nicht etwa das ihnen zustehende Grundrecht nach Art. 5 GG verweigern?!
Schliesslich kann in diesem Staat noch immer jederman über den bundesdeutschen Hundehalter sagen, was ihm gerade einfällt - und sei es noch so abwegig und beleidigend. Das deutsche Grundgesetz gilt zwar für Mörder, Gewohnheitsverbrecher, Terroristen und Kinder-schänder, wie Vergewaltiger in
vollem Umfange. Aber SIE sind ein Listen-Hundehalter und für SIE wird das Grundgesetz nach willkürlichem Belieben der rechts-staatlichen Gewalt ausser Kraft gesetzt. Sie sind kein vollwertiger Mensch - nur ein erbärmlicher Hundehalter, ein "Mensch" mindestens dritter Klasse und somit weitgehend rechtlos. Wagen Sie es also nur nicht, etwas selbst das Grundrecht der
freien Meinungsäusserung nach Art. 5 GG auch für sich selbst in Anspruch zu nehmen zu wollen! Schliesslich wurde euch allen schon einmal amtlich bestätigt, dass ihr als Hundehalter überhaupt nicht beleidigungsfähig seid!
Und auch in seinem Einstellungsbescheid gegen Ünlü, Ahmed und Ulrike Mersebusch bestätigt Staatsanwalt Anselmann von der Berliner StA am 20.04.2001 endlich, solche Verhaltensweise der Beschuldigten sind "..nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören". Und weiter: "Es muss das
Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert oder das psychische Klima
durch die Äusserungen aufgehetzt werden können. Nach den Umständen des vorliegenden Falles war dies hier zu verneinen."
Unter diesen Umständen ist es doch schon einmal ein enormes Zugeständnis der Strafverfolgungsbehörde an uns Hundehalter, zuzugeben: "Die inkriminierten Texte der oben genannten Personen ... erfüllen teilweise das Tatbestandsmerkmal der Beschimpfung von Teilen der Bevölkerung, hier der Halter von sogenannten Kampfhunden."
Im Hinblick darauf aber, dass es sich ja nur um die rechtlose Kaste der Hundehalter handelt, kann durch solche Äusserungen - natürlich nicht - etwa eine strafbare Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine
Verleumdung, geschweige denn, eine Volksverhetzung, gesehen und begründet
werden.
...3
Staatsanwalt Anselmann hat dafür auch gleich die passende Begründung dafür parat: "Die von Ihnen [Anm. Red.: PID als Anzeigenerstatter] aufgegriffenen
Äusserungen disqualifizieren sich bei einfachem Lesen von alleine und lassen
allenfalls Rückschlüsse auf die bedenkliche geistige Verfassung der Urheber zu. Die Äusserungen waren völlig ungeeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, weil sie nicht ernst genommen werden konnten."
PID wird prüfen, ob und nach welchen Massgaben bis zum Monatsende Beschwerde
gegen die Einstellungsverfügung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingelegt werden soll.
Sollte es allerdings bei dem Einstellungsbescheid der StA Berlin sein
Bewenden haben, oder dieser bestätigt werden, bedenken Sie als Hundehalter
in Zukunft unbedingt dieses: Wenn Sie auf die Idee kommen sollten und einem
Kinderschänder "Kinderficker" nachzurufen gedenken - lassen Sie das lieber sein, denn dafür kann man Sie wegen Beleidigung verurteilen!
Wenn Ihnen aber ein Kinderschänder "Nazischwein" und Hundefi...." nachruft
und Sie ihn dafür anzuzeigen gedenken - lassen Sie das lieber auch sein, -
denn der darf das!
Vergessen Sie das künftig nie mehr: Sie sind keine Mensch, Sie sind nur ein rechtloser, stolzer Hundehalter! Ändern Sie das - oder leben Sie damit! Wir von PID werden Sie aktuell auf dem Laufenden halten in dieser
Angelegenheit.
Copyright (c) 1805/2001 [email protected] and [email protected]
All rights reserved. Republication or redistribution of PID and Pressedienst
content is expressly prohibited without the prior written consent of either
of them.
Violation of copyrights might be open to criminal prosecution by the
(c)holder.
The Services shall not be liable for any errors or delays in the content, or
for
any actions taken in reliance there on.
Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
Sehr geehrte Damen und Herren ...
zu derartigen Entscheidungen und Ausführungen - Kein Kommentar! -
Herzliche Grüße
FDP-Reichelsheim
Werner Klinger
Von: [PID] Redaktion [[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 17. Mai 2001 23:47
An: Planet/Pressedienst
Betreff: PID/"Deutsche sind Nazis und machen es mit Kindern"
"Deutsche sind Nazis und machen es mit Kindern"
Staatsanwaltschaft Berlin stellt Folgeverfahren in Sachen Oezdemir gegen
dessen Landsleute ein. Die aufhetzerischen Beleidigungen fallen straflos unter den Schutz des Art.5 GG!
[PID/me] Sie erinnern sich? Anlässlich der Affaire zum Oezdemir-Gästebuch im Internet Mitte Nov.2000 beschimpften türkische "Mitbürger(?)" deutsche Hundehalter unter anderem als "Nazischweine", deren Hunde man vergasen soll und die Hundehalter anschliessend ebenfalls. - Und dass die deutschen Hundehalter eines Listenhundes zugleich auch sodomistische S.exualtäter sind,
das hat Wolfgang Poggendorf aus der Süderstrasse schliesslich der Nation
bereits zuvor schon über die Runde'sche Gefälligkeitspresse in Hamburg laut und deutlich zur Kenntnis gebracht.
Nun haben es die bundesdeutschen Hundehalter schwarz auf weiss, von justizamtlicher Stelle aus der neuen Bundeshauptstadt Berlin noch dazu!
Jeder dahergelaufene Hundehasser darf den deutschen Hundehalter öffentlich ein "Nazischwein" nennen, dessen Hund und Halter vergast werden müsse. Jetzt darf man - amtlich sanktioniert - pauschal von den deutschen Hundehalter behaupten, dass sie nicht nur ihre Hund S.exuell missbraucht (Poggendorf), sondern es auch "mit Kindern machen". "Fickt euch, deutsche Nazischweine!
Zuerst euere Hunde vergast dann seit ihr dran" ist die Parole für die deutschen Hundehalter (Ahmed).
"Ich bin froh, wenn letzter Hund geköpft ist und deutsches nazischwein im Knast ist denn deutsche sind nazis und machen es mit Kindern", verbreitet Nehir Ünlü aus Kornwestheim am 17.Nov.2000 lautstark.
Und die Deutsche, Ulrike Mersebusch aus Berlin, entblödet sich nicht einmal, die hetzerischen Parolen der Türkin Ünlü ausdrücklich zu belobigen und sich dafür "von ganzem Herzen" zu bedanken. Auch sie bestätigt der Nation, dass die deutschen Hundehalter mit ihren "riesigen Hunden durch die Gegend rennen und damit Menschen regelrecht terrorisieren!".
..2
Sie bestätigt den türkischen Mitbürgern die Richtigkeit deren Behauptung, nämlich, dass die deutschen Hundehalter tatsächlich Nazis der allerübelsten Sorte sind ..."So fies, niederträchtig und gemein sind ja nicht einmal die Partei-Nazis!"
Sie, lieber Hundehalter, haben jetzt aber absolut kein Recht, sich ob dieser
unfreundlichen Aussagen etwa beleidigt zu fühlen! Was bilden Sie sich eigentlich ein? Sie wollen doch wohl diesen Aufhetzern und Verleumdern nicht etwa das ihnen zustehende Grundrecht nach Art. 5 GG verweigern?!
Schliesslich kann in diesem Staat noch immer jederman über den bundesdeutschen Hundehalter sagen, was ihm gerade einfällt - und sei es noch so abwegig und beleidigend. Das deutsche Grundgesetz gilt zwar für Mörder, Gewohnheitsverbrecher, Terroristen und Kinder-schänder, wie Vergewaltiger in
vollem Umfange. Aber SIE sind ein Listen-Hundehalter und für SIE wird das Grundgesetz nach willkürlichem Belieben der rechts-staatlichen Gewalt ausser Kraft gesetzt. Sie sind kein vollwertiger Mensch - nur ein erbärmlicher Hundehalter, ein "Mensch" mindestens dritter Klasse und somit weitgehend rechtlos. Wagen Sie es also nur nicht, etwas selbst das Grundrecht der
freien Meinungsäusserung nach Art. 5 GG auch für sich selbst in Anspruch zu nehmen zu wollen! Schliesslich wurde euch allen schon einmal amtlich bestätigt, dass ihr als Hundehalter überhaupt nicht beleidigungsfähig seid!
Und auch in seinem Einstellungsbescheid gegen Ünlü, Ahmed und Ulrike Mersebusch bestätigt Staatsanwalt Anselmann von der Berliner StA am 20.04.2001 endlich, solche Verhaltensweise der Beschuldigten sind "..nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören". Und weiter: "Es muss das
Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert oder das psychische Klima
durch die Äusserungen aufgehetzt werden können. Nach den Umständen des vorliegenden Falles war dies hier zu verneinen."
Unter diesen Umständen ist es doch schon einmal ein enormes Zugeständnis der Strafverfolgungsbehörde an uns Hundehalter, zuzugeben: "Die inkriminierten Texte der oben genannten Personen ... erfüllen teilweise das Tatbestandsmerkmal der Beschimpfung von Teilen der Bevölkerung, hier der Halter von sogenannten Kampfhunden."
Im Hinblick darauf aber, dass es sich ja nur um die rechtlose Kaste der Hundehalter handelt, kann durch solche Äusserungen - natürlich nicht - etwa eine strafbare Beleidigung, eine üble Nachrede oder eine
Verleumdung, geschweige denn, eine Volksverhetzung, gesehen und begründet
werden.
...3
Staatsanwalt Anselmann hat dafür auch gleich die passende Begründung dafür parat: "Die von Ihnen [Anm. Red.: PID als Anzeigenerstatter] aufgegriffenen
Äusserungen disqualifizieren sich bei einfachem Lesen von alleine und lassen
allenfalls Rückschlüsse auf die bedenkliche geistige Verfassung der Urheber zu. Die Äusserungen waren völlig ungeeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, weil sie nicht ernst genommen werden konnten."
PID wird prüfen, ob und nach welchen Massgaben bis zum Monatsende Beschwerde
gegen die Einstellungsverfügung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eingelegt werden soll.
Sollte es allerdings bei dem Einstellungsbescheid der StA Berlin sein
Bewenden haben, oder dieser bestätigt werden, bedenken Sie als Hundehalter
in Zukunft unbedingt dieses: Wenn Sie auf die Idee kommen sollten und einem
Kinderschänder "Kinderficker" nachzurufen gedenken - lassen Sie das lieber sein, denn dafür kann man Sie wegen Beleidigung verurteilen!
Wenn Ihnen aber ein Kinderschänder "Nazischwein" und Hundefi...." nachruft
und Sie ihn dafür anzuzeigen gedenken - lassen Sie das lieber auch sein, -
denn der darf das!
Vergessen Sie das künftig nie mehr: Sie sind keine Mensch, Sie sind nur ein rechtloser, stolzer Hundehalter! Ändern Sie das - oder leben Sie damit! Wir von PID werden Sie aktuell auf dem Laufenden halten in dieser
Angelegenheit.
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Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe