Also, Kohne ist meiner Meinung nach (hoffentlich hagelts jetzt keine Anzeigen) ein brutales A*rschloch....aber, er hat die Erfahrung seine Hunde richtig einzuschätzen. Und er MUSS gewusst haben wie die beiden drauf sind. Vielleicht hat tatsächlich nicht ER das Tor offen gelassen, sondern sein Azubi....aber überrascht kann er nicht über den Vorfall gewesen sein. Never.
Wie schnell oder nichts chnell man einen JRT totbeissen kann, hängt sicher von der Situation ab. Die Hündinnen waren zu zweit...ich denke das geht dann schon schnell.
Ist im Endeffekt aber egal.
War nur kein Rudelmitglied.der halter des hundes der mein hund totbeisst während dem jogging, kann sich warm anziehen, und nebenbei kenne ich das gesetzbuch nicht, aber zur genüge das hündische verhalten, totbeissen gehört zum ausnahmerepertoire im rudel. zum kotzen.
Sicher? Hier ist mal ein Jack Russel nur beim spielen/toben böse unter die Räder gekommen, da hat nicht viel gefehlt und der wäre nie wieder aufgestanden.Und ein Jack Russel hat jetzt auch nicht die Größe, dass man noch von einem Unfall zwischen großem und kleinem Hund sprechen kann.
Ich finde schon das es für die Beurteilung und die Zukunft der Hunde einen Unterschied macht/machen sollte welche Intention die Hunde hatten.Und wen interessiert, welche Absicht die Hunde hatten? Also, mich nicht.
Unfall?
Ich gehe nicht davon aus, dass die beiden Schäferhunde mit dem JRT gespielt haben und dabei ein Unfall passiert ist. Ich gehe davon aus, dass sie den JRT aggressiv angegriffen haben. Und dabei halte ich es für unwesentlich, ob sie nun Tötungsabsicht hatten oder ihn "nur" vertreiben wollten. Diese beiden Hunde sollten mit Sicherheit NIE mehr freilaufend, ohne Hundeführer, auf einen fremden kleinen Artgenossen treffen.
§ 7
Gefährliche Hunde
(1) 1 Erhält die Fachbehörde einen Hinweis darauf, dass ein Hund, der von einer Hundehalterin oder einem Hundehalter nach § 1 Abs. 2 gehalten wird, eine gesteigerte Aggressivität aufweist, insbesondere
1.
Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt hat oder
2.
auf Angriffslust, auf über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf ein anderes in der Wirkung gleichstehendes Merkmal gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet ist,
so hat sie den Hinweis zu prüfen. 2 Ergibt die Prüfung nach Satz 1 Tatsachen, die den Verdacht rechtfertigen, dass von dem Hund eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht, so stellt die Fachbehörde fest, dass der Hund gefährlich ist. 3 Die Klage gegen die Feststellung nach Satz 2 hat keine aufschiebende Wirkung.
(2) 1 Wer einen Hund hält, der außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes durch Verwaltungsakt als gefährlich eingestuft worden ist, hat dies der Fachbehörde unverzüglich mitzuteilen. 2 Die Fachbehörde hat zu prüfen, ob der Hund gefährlich ist; Absatz 1 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.
jepp das ist er und ne Leseprobe wurde ja zusätzlich noch freundlicherweise verlinkt ... wobei so viel Aufmerksamkeit hat er nicht verdient in meinen Augen
Persönliche Meinungen kann natürlich jeder haben, rechtlich zählt jedoch eine genauere Betrachtung des Einzelfalls.
Persönliche Meinungen kann natürlich jeder haben, rechtlich zählt jedoch eine genauere Betrachtung des Einzelfalls.
Was möchtest Du mir damit mitteilen? Also, ich meine jetzt, was relevant für den zukünftigen Umgang mit diesen beiden Hunden ist? Würdest Du diese beiden Hunde ohne Hundeführer zu kleinen Artgenossen lassen, weil man ja nicht wissen kann, ob das mal ein einmaliger Ausrutscher war? Probiert man es halt nochmal?
Sorry, bei Hunden, die einen kleinen Artgenossen töten, brauche ich keine Ursachenforschung, um zu wissen, dass die a) falsch oder gar nicht geführt wurden und das b) in Zukunft nicht mehr vorkommen darf!
Ich bin die letzte die den Typen verteidigt, aber für die Zukunft der Hunde macht das eben doch etwas aus. Da würde ich nicht ohne die Hunde zu sehen, drüber urteilen ob die jetzt wirklich gefährlich sind und/oder lebenslang verdrahtet geführt werden müssen.
Was bedeutet es denn Eurer Meinung nach, wenn man einen Hund als gefährlich beurteilt bzw. was sagt diese Festlegung über den Hund aus?
Was bedeutet es denn Eurer Meinung nach, wenn man einen Hund als gefährlich beurteilt bzw. was sagt diese Festlegung über den Hund aus?
Ich schließe mich den Leuten an, die meinen, dass ein Hund als gefährlich eingestuft werden kann, wenn er einen anderen Hund tot beißt. Aus dem einfachen Grund, weil er vom Verhalten her dazu in der Lage ist einen anderen Hund so zu beißen, dass dieser den Verletzungen erliegt. Ein nicht gefährlicher Hund beißt den anderen Hund nicht tot, wenn er ihm begegnet.
Was bedeutet es denn Eurer Meinung nach, wenn man einen Hund als gefährlich beurteilt bzw. was sagt diese Festlegung über den Hund aus?
Was bedeutet es denn Eurer Meinung nach, wenn man einen Hund als gefährlich beurteilt bzw. was sagt diese Festlegung über den Hund aus?
Einen gefährlichen Hund führe ich mit einer ganz anderen Umsicht und Vorsicht als einen Tutnix. Gegebenenfalls auch mit Maulkorb, ja.
Mehr besagt es nicht. Es ist mir ein Rätsel, warum sich hier seitenweise darüber ergangen wird, welche Motive der Hund gehabt haben könnte, weil es mitnichten um Schuld oder Unschuld bei den Hunden geht oder darum, die "Täter" zu "bestrafen", sondern es geht allein darum, zu verhindern, dass diese Hunde nochmal Schaden anrichten.
Aber die Folgen sind oft andere, wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird.
Abgabe, in ein Tierheim , ist da nur der Anfang.
Aber die Folgen sind oft andere, wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird.
Abgabe, in ein Tierheim , ist da nur der Anfang.
Naja, aber man muß das Kind doch beim Namen nennen dürfen, unabhängig von den Folgen?
Aber die Folgen sind oft andere, wenn ein Hund als gefährlich eingestuft wird.
Abgabe, in ein Tierheim , ist da nur der Anfang.