Hallo..
Den Test könnt ihr ab 15 Monate machen. Hier bei uns wird solange normal besteuert.
Mit bestandenem Wesenstest muss dir die Gemeinde das allerdings nicht "anrechnen". Die meisten tun es allerdings.
dann musst du einen Antrag zur Befreiung von der erhöhten Steuer stellen. Stichtag und Berechnungsgrundlage ist dann der Tag des bestandenen Tests.
Du kannst auch Antrag auf vorläufige Maulkorb- und Leinenbefreiung stellen wenn du nachweist dass ihr einen Erziehungskurs belegt.
gilt dann bis zum 2. Geburtstag.