Hallo, bin neu Hier und entschuldige mich schonmal sollte das hier der Falsche bereich sein für meine Frage
Meine Verlobte und Ich haben vor uns eine Kleine Staffy-Dame aus dem Tierheim zu holen. Frische 9 Monate Alt und bis vor 2 Wochen in der Verwahrung gelebt. Wir fangen von daher von 0 an was Erziehung angeht, stubenrein soll sie soweit sein. nun geht es um die Frage: Hundesteuer in NRW (Düsseldorf)
In Düsseldorf ist es meines wissens nach so geregelt das ein SoKa mit WT normale Hundesteuer zahlt,und keine Kampfhundsteuer (600€ für den 1sten) so ist es bei 3 bekannten welche Pitts und Staffs haben, aber die können sich leider nicht mehr dran erinnern wie das bei denen ablief.. bzw sagt jeder was anderes dazu.
jetzt stell sich mir die Frage, wenn ich mir die kleine hole und meine Haltergehemigung bekomme bzw. angemeldet ist, sie aber bissher keinen Wesenstest hat, welchen sie wohl innerhalb kürzester Zeit bestehen wird da sie absolut ruhig und zurückhalten ist und ihren artgenossen absolut Freundlich und offen entgegen geht, habe ich eine art Frist habe diesen einzureichen das sie dann unter die normale Hundesteuer fällt. Oder muss ich direkt den Beitrag als Kampfschmuser Zahlen und bekomme diese dann erstattet, nach einreichen des Wesenstest? mit welchem Alter "darf" oder "muss" man(n) den Wesenstest überhaupt ablegen? gibt es ein Alter bis wann unsere Kampfschmuser von der erhöhten Steuer befreit ist???
Leider finde ich keine wirklichen Informationen darüber, und unser Amt will dazu auch keine bindende aussage machen
Lieben Gruß, Sebastian & Nadine
Meine Verlobte und Ich haben vor uns eine Kleine Staffy-Dame aus dem Tierheim zu holen. Frische 9 Monate Alt und bis vor 2 Wochen in der Verwahrung gelebt. Wir fangen von daher von 0 an was Erziehung angeht, stubenrein soll sie soweit sein. nun geht es um die Frage: Hundesteuer in NRW (Düsseldorf)
In Düsseldorf ist es meines wissens nach so geregelt das ein SoKa mit WT normale Hundesteuer zahlt,und keine Kampfhundsteuer (600€ für den 1sten) so ist es bei 3 bekannten welche Pitts und Staffs haben, aber die können sich leider nicht mehr dran erinnern wie das bei denen ablief.. bzw sagt jeder was anderes dazu.
jetzt stell sich mir die Frage, wenn ich mir die kleine hole und meine Haltergehemigung bekomme bzw. angemeldet ist, sie aber bissher keinen Wesenstest hat, welchen sie wohl innerhalb kürzester Zeit bestehen wird da sie absolut ruhig und zurückhalten ist und ihren artgenossen absolut Freundlich und offen entgegen geht, habe ich eine art Frist habe diesen einzureichen das sie dann unter die normale Hundesteuer fällt. Oder muss ich direkt den Beitrag als Kampfschmuser Zahlen und bekomme diese dann erstattet, nach einreichen des Wesenstest? mit welchem Alter "darf" oder "muss" man(n) den Wesenstest überhaupt ablegen? gibt es ein Alter bis wann unsere Kampfschmuser von der erhöhten Steuer befreit ist???
Leider finde ich keine wirklichen Informationen darüber, und unser Amt will dazu auch keine bindende aussage machen
Lieben Gruß, Sebastian & Nadine