Brüssel (aho) - Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung angenommen, mit der der Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung verbessert und ihre tiergerechte Behandlung gewährleistet werden.
So müssen Schlachthöfe künftig Personal beschäftigen, das für den Tierschutz zuständig ist, sowie für eine ordnungsgemäße Ausbildung des Personals und entsprechende Nachweise Sorge tragen .... wie war das mit dem Bock und dem Gaertner????