Erste Freiheitsstrafe wegen Dialer-Betrugs

Andreas

Im Fall um unberechtigte Dialer-Abrechnungen von mehreren norddeutschen Inkasso-Unternehmen ist es zu einem ersten Gerichtsurteil gekommen. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg belegte den geständigen Matthias M. auf Antrag der Statsanwaltschaft ohne Strafverfahren mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Der Verurteilte akzeptierte das Urteil, sodass es seit dem 1. Juni rechtskräftig ist. Grund der Verurteilung ist der Straftatbestand des "gewerbsmäßigen Betrugs ....



Die Firma bzw. das Firmengeflecht hat erhebliche kriminelle Energie aufgebracht:

Zunächst wurden Webseiten erstellt, die manipulierten Code enthielten.
Dieser bösartige Code enthielt Befehle, wodurch der Microsoft Internet Explorer ohne Nachfrage einen Dialer installierte.

Dieser Dialer war so programmiert, dass er in zwei verschiedenen Weisen laufen konnte:
Bei normalem Anklicken funktionierte er vorschriftsmäßig, d.h. mit Hinweis auf die rund 70 Euro Gebühren pro Anwahl und mit deutlichen Abfragen vor dem Wählen.
Bei Aufruf des selben Programms mit angehängten Parametern (z.B. dialer.exe -dialnow -noquestion) jedoch wählte das Programm sich ungewollt und unbemerkt ein. Dieser Aufruf mit undokumentierten Parametern wurde mit einem anderen schädlichen Code auf dem Windows-PC bewerkstelligt.

Die aufgerufene Webseite nervte den Benutzer mit unsinnigen Installationsaufforderungen, bis der schließlich die Verbindung abbrach.

Die angerufene Nummer in Frankfurt speicherte sämtliche Anrufernummern. Über wurden die Adreßdaten der Anrufer identifiziert und Rechnungen über 69,90 € verschickt.

Leute, die nicht im Telefonbuch verzeichnet waren, wurden über ein callcenter angerufen und mit erlogenen Geschichten dazu überredet, ihre Anschrift zu nennen.

Bei Zahlungsverweigerern gab die Firma dann aber nach zwei Mahnungen auf.

Trotzdem haben Tausende den Betrag überwiesen. Bis zu 200.000 € gingen täglich ein.

Als viele Anzeigen vorlagen, wurde schließlich das Dialerporgramm disassembliert und die eingebaute illegale Funktion erkannt.

Ich vermute mal, dass Internetanfänger, denen es einfach peinlich war, eine Rechnung für das Betrachten von P.ornobildchen zu bekommen, lieber schnell überwiesen haben, bevor z.B. die Ehefrau die Mahnung aufmacht.

Die Strafe von 1 Jahr auf Bewährung ist die höchste bisher ausgesprochene Strafe gegen Dialer-Betreiber. Der Mann wird schlau genug sein, während der Bewährungsfrist aufzupassen. Richtig abschreckend wäre eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung gewesen.
 
  • 11. Mai 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Sehr interessante Ausführungen über die internationalen Verflechtungen der "Dialer-Mafia"
 
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