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Dotwin

hallo.
Wir haben momentan von Bekannten einen Bulli-Mischling zur Pflege. Wir möchten den Hund sehr gerne behalten, da das Kind meiner Bekannten allergische Reaktionen auf den Hund zeigt. Der Hund hat einen Wesenstest aus BaWü. Wir wohnen in der Nähe von Stuttgart. In BW steht der Hund ja auf Liste 1. Was genau habe ich jetzt für Auflagen, um den Hund halten zu können? Bitte verweist mich nicht auf irgendwelche Verordnungen, die habe ich alle gelesen, aber da versteht man ja kein Wort.
Was unterscheidet Liste 1 von Liste 2, was bringt mir der Wesenstest? Muß ich nachweisen, warum ich solch einen Hund halten will? Ist er Leinen befreit? Ich traue mich nicht, auf der Gemeinde zu fragen, da ich sonst wahrscheinlich gleich alle Ämter und die Freunde in grün am Hals habe. Hundesteuer werden wir wohl den "KH"-Satz bezahlen müssen trotz Wesenstest, aber was solls.. so ist unser Staat und wir lieben ihn ja dafür.

Ich danke Euch für Eure Infos
Danke


Dotwin
 
  • 20. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Dotwin ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 14 Personen
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Hi,
also wenn er den Wesenstest hat dann brauchst du keine Genehmigung den Hund zu halten. Es besteht aber trotzdem Leinenpflicht und du mußt die Bescheinigung des Wesenstest beim Gassi gehen bei dir führen. Ob du die erhöhte Steuer bezahlen mußt ist je nach Gemeinde unterschiedlich da mußt du dich einfach erkundigen.
 

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