aber im ersten Fall wurde doch die Klage einer Hundehalterin w/ überhöhter Besteuerung abgewiesen, im zweiten Fall der Klage eines Hundehalters, weil er einen Wesenstest machen sollte, recht gegeben
Für mich liest sich das nach zwei komplett unterschiedlichen Fällen
SaSa22
27. April 2024
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Hi DobiFraulein ... hast du hier schon mal geguckt?
Für mich liest sich das auch nach 2 Fällen. Das war kein Berufungsverfahren lt. dem Zeitungsartikel, sondern die Klage eines HH gegen die Anordnung des WT. Im anderen Fall ging es um Hundesteuer.
Sorry, hab die Links nicht gelesen. Kann sein. Es gab in S-A sicherlich mehrere Verfahren dazu.
Aber es wurde auch in Berufungsverfahren gewonnen, so dass es sein kann das zB ein weiteres Verfahren auf Grundlage eines anderen entschieden wird.
Will sagen, es ist nicht so, dass die mal so und mal so entscheiden, sondern dass die Rechtslage nach einer erfolgreichen Berufung einfach neu eingeschätzt wird.
In diesem letzten Artikel steht, dass die Berufung beim OVG zulässig ist. Für mich klingt das nicht wirklich, als sei dieser Sachverhalt schon einmal vom OVG in einer Berufung entschieden worden. Kann aber natürlich trotzdem sein, k.A..
ah - die Info mit dem Berufungsverfahren (wahrscheinlich noch ein anderer Fall) hat mir gefehlt.
Kann der natürlich sein, dass der eine Fall vom Verwaltungsgericht vor Urteil im Berufungsverwahren entschieden wurde, der andere erst nach dem Urteil im Berufungsverfahren.
richtig - am besten teilst Du das der Gemeinde auch so mit und zwar an oberster Stelle durch Brief an den Gemeinderat oder die Stadtverordneten, damit sie sich Gedanken machen können.
Was könnte man eigentlich unternehmen, um den Bestand an unfähigen Politikern und ihnen wohlgesonnenen Richtern zu verringern? Wäre das nicht viel wichtiger, als den Bestand von Rottweilern im einen oder anderen Gemeindegebiet zu verringern. Gerichte sollten sich langsam schämen, das mangels...
Jo, und das gleich richtig schlau mit richtig viel Hintergrund. Denn niemand, der einen betroffenen Hund hat, kann plötzlich zu einem "Hartz4- Fall" werden. :hmm: Bedenkt man dann noch das Zuchtverbot in NRW ist es natürlich besser, wenn man diese Hunde auf Kosten der Komunen dauerhaft in...
Die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für einen American Staffordshire Terrier ist nicht zu beanstanden. Dies entschied das VG Koblenz.
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Gescher/Münster. 240 anstatt 36 Euro Hundesteuer im Jahr, weil die Stadt Gescher ihre Rottweiler 2003 als gefährlich eingestuft hat das wollten drei Ehepaare aus Gescher nicht einsehen und klagten gegen die Stadt.
Das Verwaltungsgericht Münster hat das Urteil gestern vertagt. ...
Quelle und...