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  • 9. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Dutchi ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hm, bei Deinem link komme ich auf die Startseite der KSG.

Was ich aus der Überschrift ableite, ist das nicht ungewöhnlich. Hier in S-H gibt es auch keine Ermäßigung. Ich weiß noch vor ein paar Jahren, mußten Sozialhilfeempfänger nicht die ganze Hundesteuer zahlen. Das haben sie aber irgendwann abgeschafft mit der Begründung, das Hunde Luxus sind. Wer also Luxus haben will, muß auch blechen.
 
Danke. Inhaltlich ist es ja das was ich vermutete.
 
Soll das ein "neues" Urteil (AZ.1240/05) sein oder ein Urteil aus dem Jahr 2005? Wie passt dann dieses Urteil zu diesem



Urteil?
 
@Piggy : Ja das is ein neues Urteil..frisch von gestern...
Das in dem Link angegebene Urteil wurde auch angeführt...
Berufung wird eingelegt....
Sehe gerade da hat ja schon jemand sehr schlaues nen Kommentar abgegeben *grr*
 
Sehe gerade da hat ja schon jemand sehr schlaues nen Kommentar abgegeben *grr*

Jo, und das gleich richtig schlau mit richtig viel Hintergrund. Denn niemand, der einen betroffenen Hund hat, kann plötzlich zu einem "Hartz4- Fall" werden. Bedenkt man dann noch das Zuchtverbot in NRW ist es natürlich besser, wenn man diese Hunde auf Kosten der Komunen dauerhaft in Tierheimen durchfüttert, als sie von jemanden adoptieren zu lassen, der irgendwann einmal arbeitslos werden könnte und Steuervergünstigungen bekommen könnte.
 

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