Es gibt keinerlei wissenschaftliche oder statistische Grundlage für die Aufstellung sog. Rasselisten mit vermeintlich a priori gefährlichen Hunden. Daran vermag auch das Urteil des BVerwG vom 19.01.2000 (vgl. nur DÖV 2000, S. 554 ff) nichts zu ändern, da das BVerwG in diesem Urteil die Sach- und Rechtslage im Jahre 1994/95 überprüfte und der Stadt Roßlau einen experimentellen Spielraum bei der Erstellung der Rasselisten einräumte, da seinerzeit das Phäno-men der sog. "Kampfhunde" noch weitestgehend unbekannt war. Dieser experimentelle Spielraum ist nunmehr jedoch abgelaufen, da zwischenzeitlich zahlreiche Gutachten namhafter Wissenschaft-ler (Prof. Dr. Stur, Dr. Eichelberg, Dr. Feddersen-Petersen) sowie neue statistische Erhebungen vorliegen, aus welchen sich zweifelsfrei ergibt, dass Hunde der gelisteten Rassen in keinster Wei-se gefährlicher oder auffälliger sind als Hunde anderer Rassen, wie bspw. der Deutsche Schäfer-hund.