Hier soll das demnächst auch möglich sein. Bin mal gespannt, ob es wirklich durch kommt.
"Die Kommunen bedienen sich dabei einer juristischen Spitzfindigkeit. Denn laut Bestattungsgesetz sind Friedhöfe nun mal nur für Menschen da. Weil Tiere aber rechtlich nicht als Lebewesen gelten, sondern als Gegenstände, können diese quasi als Grabbeilage neben einem Toten verstanden werden."
Das wäre ja endlich mal ein Vorteil der leidigen Sache-Definition.