Ich weiß schon, warum ich immer auf die Zahlen gucke...
Von: TVGSaar1
An: [email protected]
von Frau UlrikePaulmann
Fwd: Pm vzbv: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt gegen Rewe OLG Frankfurt: Eierkartons täuschen Verbraucher
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„Ländliche Idylle
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt gegen Rewe OLG Frankfurt: Eierkartons täuschen Verbraucher Berlin, 29. November 2002 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat einen entscheidenden Erfolg gegen die Werbung mit ländlicher Idylle auf Lebensmittelverpackungen errungen. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht musste Rewe einräumen, dass die Darstellung einer Bauernhofidylle auf den Eierverpackungen die Verbraucher unzulässig täuscht. Tatsächlich enthalten die Packungen Käfigeier. Die Richter teilten die Auffassung des vzbv, der die Rewe Deutsche Supermarkt KG verklagt hatte. Daraufhin gab Rewe eine Unterlassungserklärung ab. „Wer Lebensmittel aus industrielleer Tierhaltung verkauft, sollte das nicht hinter idyllischen Bildern verstecken, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die Bundesregierung sei jetzt aufgefordert, das Wettbewerbsrecht schnell zu reformieren, um ähnlichen Praktiken künftig einen eindeutigen Riegel vorzuschieben.
Wiederholt hatte der vzbv zuvor auf irreführende Werbemethoden vor allem im Lebensmittelbereich hingewiesen und diese als systematische Täuschung der Verbraucher bezeichnet. Im vorliegenden Fall waren auf Eierverpackungen der Firma Rewe eine idyllische Bauernlandschaft mit einem Fachwerkgehöft in grüner Hügellandschaft abgebildet. Zudem befand sich auf der Oberseite in roten Großbuchstaben die Aufschrift „10 frische Eier. Tatsächlich waren in der Verpackung jedoch Eier aus einer Legebatterie. In der Verhandlung machte das OLG deutlich, dass die bildliche Darstellung einer kleinbäuerlichen Idylle auf der Außenseite des Eierkartons irreführend sei. Auch ein verständiger Verbraucher werde durch diese Hinweise „auf die falsche Fährte gelockt, so dass Gericht. Insgesamt fordert der vzbv Produzenten und Handel auf, Transparenz und Wahrhaftigkeit bei der Präsentation ihrer Produkte zu gewährleisten. „Irreführung schadet nicht nur dem Verbraucher, sondern langfristig auch den Unternehmen, so Edda Möller. An die Politik richtet der vzbv den Appell, die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu reformieren, ein Verbraucherinformationsgesetzes zu verabschieden und die Reform des Wettbewerbsrechts mit härteren Sanktionen bei irreführender Werbung anzugehen.Zur Begründung seiner Klage hatte der vzbv eine Umfrage eingereicht, die zu dem Ergebnis gekommen war, dass im Schnitt jeder vierte Verbraucher bei Produkten zugreift, bei denen klangvolle Firmennamen und eine idyllische Bebilderung der Verpackung eine besonders tier- und umweltgerechte Erzeugung vorgaukeln. Tatsächlich handelte es sich aber um Produkte, bei denen die Erzeugungsweise von Tierschutz- und Umweltverbänden heftig kritisiert wird. (http://www.vzbv.de/mediapics/1038488938Produktassoziationen_ifav_2001.pdf). (OLG Frankfurt/Main, Verhandlung vom 28.11.2002: 6 U 85/02)
Für weitere Informationen:
Dieter Lang, Rechtsexperte für Verbraucherfragen, Tel. 030/25800-439
Christian Fronczak, Pressereferent vzbv, Tel. 030/25800-524, [email protected] <mailto[email protected]>
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von Frau UlrikePaulmann
Fwd: Pm vzbv: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt gegen Rewe OLG Frankfurt: Eierkartons täuschen Verbraucher
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„Ländliche Idylle
Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt gegen Rewe OLG Frankfurt: Eierkartons täuschen Verbraucher Berlin, 29. November 2002 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat einen entscheidenden Erfolg gegen die Werbung mit ländlicher Idylle auf Lebensmittelverpackungen errungen. In dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht musste Rewe einräumen, dass die Darstellung einer Bauernhofidylle auf den Eierverpackungen die Verbraucher unzulässig täuscht. Tatsächlich enthalten die Packungen Käfigeier. Die Richter teilten die Auffassung des vzbv, der die Rewe Deutsche Supermarkt KG verklagt hatte. Daraufhin gab Rewe eine Unterlassungserklärung ab. „Wer Lebensmittel aus industrielleer Tierhaltung verkauft, sollte das nicht hinter idyllischen Bildern verstecken, so vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. Die Bundesregierung sei jetzt aufgefordert, das Wettbewerbsrecht schnell zu reformieren, um ähnlichen Praktiken künftig einen eindeutigen Riegel vorzuschieben.
Wiederholt hatte der vzbv zuvor auf irreführende Werbemethoden vor allem im Lebensmittelbereich hingewiesen und diese als systematische Täuschung der Verbraucher bezeichnet. Im vorliegenden Fall waren auf Eierverpackungen der Firma Rewe eine idyllische Bauernlandschaft mit einem Fachwerkgehöft in grüner Hügellandschaft abgebildet. Zudem befand sich auf der Oberseite in roten Großbuchstaben die Aufschrift „10 frische Eier. Tatsächlich waren in der Verpackung jedoch Eier aus einer Legebatterie. In der Verhandlung machte das OLG deutlich, dass die bildliche Darstellung einer kleinbäuerlichen Idylle auf der Außenseite des Eierkartons irreführend sei. Auch ein verständiger Verbraucher werde durch diese Hinweise „auf die falsche Fährte gelockt, so dass Gericht. Insgesamt fordert der vzbv Produzenten und Handel auf, Transparenz und Wahrhaftigkeit bei der Präsentation ihrer Produkte zu gewährleisten. „Irreführung schadet nicht nur dem Verbraucher, sondern langfristig auch den Unternehmen, so Edda Möller. An die Politik richtet der vzbv den Appell, die Kennzeichnung von Lebensmitteln zu reformieren, ein Verbraucherinformationsgesetzes zu verabschieden und die Reform des Wettbewerbsrechts mit härteren Sanktionen bei irreführender Werbung anzugehen.Zur Begründung seiner Klage hatte der vzbv eine Umfrage eingereicht, die zu dem Ergebnis gekommen war, dass im Schnitt jeder vierte Verbraucher bei Produkten zugreift, bei denen klangvolle Firmennamen und eine idyllische Bebilderung der Verpackung eine besonders tier- und umweltgerechte Erzeugung vorgaukeln. Tatsächlich handelte es sich aber um Produkte, bei denen die Erzeugungsweise von Tierschutz- und Umweltverbänden heftig kritisiert wird. (http://www.vzbv.de/mediapics/1038488938Produktassoziationen_ifav_2001.pdf). (OLG Frankfurt/Main, Verhandlung vom 28.11.2002: 6 U 85/02)
Für weitere Informationen:
Dieter Lang, Rechtsexperte für Verbraucherfragen, Tel. 030/25800-439
Christian Fronczak, Pressereferent vzbv, Tel. 030/25800-524, [email protected] <mailto[email protected]>
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