Welche Begründung für die Untersagung? Mildere MIttel wären Maulkorbpflicht, Leinenpflicht etc. und nicht Abgabe? Oder war mehr als ein Beißvorfall? Unterlagen die fehlen, mehrere Vorfälle, unangeleintes Führen, Verwanrungen? Als erste Maßnahme nach EINEM Vorfall die HU halte ich für gut angreifbar, allerdings kenne ich das Gesetz in BW nicht. Wurde der Hund als gefährlich eingestuft?
DerHund war davor nie auffälli gewesen, kein Beissvorfall, rein gar nix. Keine Verwarnungen, auch war der Hund gemeldet. Ja, der Hund wurde von einem Polizeihundeführer als gefährlich eingestuft. Die Begründung für die Untersagung ist, dass der Hund äußerst aggressiv ist laut diesem Polizeihundeführer und nach telefonischer Rüchsprache mit einem Experten (der Hund gar nicht gesehen hat)