der Kopfschüttelfred...

  • 29. April 2024
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Es ist verboten. Da frag ich doch nicht, ob sie das verschieben.

Mittagsruhe gibts in den meisten Gemeinden nicht mehr.
 
Sagen wir: mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit ist es ihm verboten. Inzwischen schon seit einigen Jahren.
 
Es ist verboten. Da frag ich doch nicht, ob sie das verschieben.

Mittagsruhe gibts in den meisten Gemeinden nicht mehr.
Feiertagsruhe auf jeden Fall !
Ich würde exakt einmal höflich fragen, ob sie noch alle Latten am Zaun haben, auf den Feiertag hinweisen, incl. dem unterschwelligen Hinweis, das den ehemals grünen Herren und Damen heute gaaaanz bestimmt toootal langweilig sein dürfte...
Irgendwo hat's auch mal 'ne Grenze...:sauer:
 
Feiertagsruhe auf jeden Fall !
Ich würde exakt einmal höflich fragen, ob sie noch alle Latten am Zaun haben, auf den Feiertag hinweisen, incl. dem unterschwelligen Hinweis, das den ehemals grünen Herren und Damen heute gaaaanz bestimmt toootal langweilig sein dürfte...
Irgendwo hat's auch mal 'ne Grenze...:sauer:

Hmm, vorausgesetzt ich möchte dort dauerhaft wohnen, wäre mir ein harmonisches nachbarschaftliches Verhältnis wichtiger als irgendein Recht durchzusetzen. Mit Anzeigen zu drohen, lässt solche Situationen erfahrungsgemäß völlig unnötig eskalieren.
Wäre es nicht geschickter, einfach freundlich darum zu bitten, das Kärchern zu lassen? Vielleicht ist es einfach nur Gedankenlosigkeit,der Nachbarn. Nachbarschaftsstreitigkeiten finde ich gleichermaßen unangenehm wie sinnlos.
 
Mit Leuten, die sich so verhalten, sind Streitigkeiten auf lange Sicht eher unumgänglich.

Wobei in BrB Besuche wohl nicht grundsätzlich verboten sind...

 
Hmm, vorausgesetzt ich möchte dort dauerhaft wohnen, wäre mir ein harmonisches nachbarschaftliches Verhältnis wichtiger als irgendein Recht durchzusetzen. Mit Anzeigen zu drohen, lässt solche Situationen erfahrungsgemäß völlig unnötig eskalieren.
Wäre es nicht geschickter, einfach freundlich darum zu bitten, das Kärchern zu lassen? Vielleicht ist es einfach nur Gedankenlosigkeit,der Nachbarn. Nachbarschaftsstreitigkeiten finde ich gleichermaßen unangenehm wie sinnlos.
Generell gebe ich dir natürlich recht.
Aber Rechtanwälte als Nachbarn... :ko2:
 
Soweit ich weiß nur in SH.
Und auch dort betrifft es nur FAMILIENMITGLIEDER. Der neue Erlass präzisiert lediglich, was Familie ist.
“§ 2 Reisen nach Schleswig-Holstein; öffentliche und private Veranstaltungen; Kontaktverbote
(1) Reisen aus touristischem Anlass nach Schleswig-Holstein sind untersagt. Dies gilt auch für Reisen, die zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme von vermeidbaren oder aufschiebbaren Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation unternommen werden.

(2) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet. Kontakte zu anderen als den in Satz 1 genannten Personen sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren und es ist, wo immer möglich, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.

(3) Öffentliche und private Veranstaltungen sowie öffentliche Zusammenkünfte und Ansammlungen jeglicher Art mit mehr als den in Absatz 2 genannten Personen sind untersagt.

(3a) Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 gelten nicht für Reisen zu oder für Zusammenkommen von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragene Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern und in gerader Linie Verwandten. Die Teilnehmerzahl eines solchen Zusammenkommens im privaten Raum sowie entsprechender Zusammenkünfte im öffentlichen Raum darf insgesamt zehn Personen nicht übersteigen. Ausnahmsweise ist bei Haushalten mit mehr als zehn Personen die Zahl der tatsächlichen Mitglieder des Haushalts maßgeblich.“
 
Ich bin fassungslos und am Kopfschütteln über den Sohn einer Gassibekanntschaft. Der hat seinen Kindern, die übrigens nicht bei ihm leben, doch wirklich ein Kaninchen zu Ostern geschenkt.
 
Trotzdem werden es , "dank" Corona, deutlich weniger als sonst gewesen sein.
Und jedes lebende Ostergeschenk weniger ist :zustimm:.
 
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