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Nicht ganz zu Unrecht. Kürzlich kam im Regionalfernsehen ein Bericht über ein riesiges Grundstück in Mannheim, ehemalige US-Kaserne, das in großen Teilen an einen Investor verkauft wurde, der es angeblich bebauen wollte. Vor Jahren. Der hat aber nicht gebaut, sondern es an einen anderen Investor weiter verkauft, der auch nicht gebaut hat. Bis heute. Man spekuliert hier offenbar mit den steigenden Grundstückspreisen. Und die Stadt hatte sich für diesen Fall offenbar nicht im Vertrag abgesichert.Die Gemeinden wollen ja oftmals verhindern, dass die Grundstücke an Investoren geht, sondern zu einem noch bezahlbaren Preis jungen Familien zu gute kommen
Als Hundehalter sollte man eh eine RSV für Verwaltungsrecht haben.Und einen jahrelangen Rechtsstreit kann sich kaum ein Normalverdiener leisten.
Als Hundehalter sollte man eh eine RSV für Verwaltungsrecht haben.
Mir wäre neu das mir eine Gemeinde vorschreiben kann an Wen und vor allem zu welchem Preis ich mein Eigentum verkaufen darf/muß.Die einen meist aussichtslosen Fall aber nicht übernehmen muss.
Ich habe kein Problem mit Bebauungszwang, wenn das bei Kauf klar ist
Wenn ich aber ein Grundstück ohne solche Bestimmung hätte, auf dem ich eine Streuobstwiese hätte, eventuell noch mit ein paar Hasen oder Hühnern, würde ich das sicher nicht kampflos akzeptieren.
Mir wäre neu das mir eine Gemeinde vorschreiben kann an Wen und vor allem zu welchem Preis ich mein Eigentum verkaufen darf/muß.
Also bei den Baulücken die ich kenne, leben auf keiner einzigen Hasen und HühnerIch habe kein Problem mit Bebauungszwang, wenn das bei Kauf klar ist
Wenn ich aber ein Grundstück ohne solche Bestimmung hätte, auf dem ich eine Streuobstwiese hätte, eventuell noch mit ein paar Hasen oder Hühnern, würde ich das sicher nicht kampflos akzeptieren.
Und weil es Dir neu ist, gibt es das nicht?Mir wäre neu das mir eine Gemeinde vorschreiben kann an Wen und vor allem zu welchem Preis ich mein Eigentum verkaufen darf/muß.
Alternativ baut man eben in Eigenleistung und je nach Zeit, Geld und Lust. Wichtig ist ja offenbar nur das Gebaut wird, nicht wann der Bau fertiggestellt ist.
Ich würde das für einen unzulässigen Eingriff in meine Eigentumsrechte halten und genau das gerichtlich überprüfen lassen.Und weil es Dir neu ist, gibt es das nicht?
Spätestens mit Errichtung der Fundamente.Da müsste man halt nachsehen, ab wann ein Bau halt als begonnen gilt.
Genau. Zur Baupflicht innerhalb eines ausgewiesenen Baugeländes gibt es sicher schon etliche Musterprozesse mit eindeutigem Ausgang.Die einen meist aussichtslosen Fall aber nicht übernehmen muss.
@Meizu
Bei mir rennst Du da offene Türen ein. Ich finde das übelst übergriffig, wenn der Staat mir vorscheiben möchte, was ich mit meinem Eigentum mache.
Stimmt, das ist bei Vorliegen der Voraussetzung rechtens lt. §176 BauGB:Das ist rechtens, da es sich um den von Gutachtern ermittelten Wert des Grundstücks handelt. Der Marktwert ist nur deshalb höher, weil hier seit 1-2 Jahren die Preise nach oben gehen.
Ich würde das für einen unzulässigen Eingriff in meine Eigentumsrechte halten und genau das gerichtlich überprüfen lassen.
Und das hat jetzt WAS damit zu tun das/ob mir die Gemeinde vorschreiben darf an Wen und für Wieviel ich mein Eigentum zu verkaufen habe?Naja, das tut er aber doch nicht nur da?
Der Staat schreibt Dir zB auch vor, dass du Häuser nicht ohne Weiteres leer stehen lassen darfst, Gebäude nicht verfallen lassen darfst, Denkmäler nicht abreißen lassen darfst und deine Tiere so halten musst, dass es dem Tierschutzgesetz entspricht - alles Eingriffe in deine persönliche Freiheit.
Und die meisten davon haben zwei Seiten. So auch dieses...