der Kopfschüttelfred...

Aber wenn die Hunde eingesammelt SIND, gehe ich nicht davon aus, dass einer trotz Leine wieder losläuft. Kind hin oder her. ;)
Ich hatte es jetzt schon so verstanden, dass noch etwas Chaos geherrscht hat und die Situation sich etwas unübersichtlich dargestellt hatte und die Radfahrerin trotzdem ungebremst und schreiend drauf zu gefahren is.
 
  • 14. Juni 2024
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meine allererste spontane Reaktion wäre hier gewesen, die Bremse reinzuhaun ;)

Käme auf die Situation an. Wenn ich an dem Tag schon wegen 10 über den Weg gespannten Flexileinen angehalten hätte, würde ich bei der 11. vielleicht auch einfach mal spontan rumschreien (und natürlich abbremsen und weiter bremsbereit bleiben).

Vielleicht hatte die Radfahrerin auch Angst vor Hunden und wollte/konnte deshalb nicht anhalten? Ich bin vor 2 Jahren mal auf dem Fahrrad von 'nem großen Hund gebissen worden (der nach dem Einsammeln durch den Halter wieder loslief und mir nachsetzte), seitdem fahre ich auch nicht mehr ganz so unbefangen wie früher an (vor allem großen) Hunden mit dem Rad vorbei und reagiere vielleicht auch nicht immer so cool, wie ich es vor dieser Erfahrung getan habe. Grad in der Anfangszeit nach dem Biss war ich da echt etwas komisch und bin an Hunden auch eher (für meine Verhältnisse) "vorbeigerast", muss ich mir rückblickend eingestehen ...
 
na ja - aber auch wenn die Radfahrer keine Vorfahrt haben, müssen sie nicht zwingend damit rechnen, dass eine Leine von rechts nach links über den Weg gespannt ist
Nein müssen sie nicht und trotzdem ist der Fußgänger rechtlich vorrangig ;)

Das wäre etwa so als wenn ich als Autofahrer jemanden die Vorfahrt klaue um den dann entsprechend rund zu machen.

Wenn ich im Recht bin kann ich mich entsprechend äußern aber so.. :nee:und da schaltet sich dann leider auch automatisch mein kompletter trotz in solch einer Situation ein :tuedelue:
Wenn man nicht mault würde ich mich sogar entschuldige auch wenn ich im Recht bin ;)
 
Wenn ich an dem Tag schon wegen 10 über den Weg gespannten Flexileinen angehalten hätte
man muss ja nicht immer gleich so dramatisieren ;)
selbst wenn es die 1. über den Weg gespannte Leine war, muss man da als Radfahrer nicht zwingend mit rechnen
 
man muss ja nicht immer gleich so dramatisieren ;)
selbst wenn es die 1. über den Weg gespannte Leine war, muss man da als Radfahrer nicht zwingend mit rechnen
Ja aber es war ja nun nicht so das die Leine sich 1m vor der Radfahrerin gespannt hat. Sondern eben schon die ganze Zeit gespannt war sie hatte schließlich genug Zeit diverse Male umherzuschreien..
 
Nein müssen sie nicht und trotzdem ist der Fußgänger rechtlich vorrangig ;)

Das wäre etwa so als wenn ich als Autofahrer jemanden die Vorfahrt klaue um den dann entsprechend rund zu machen.

Wenn ich im Recht bin kann ich mich entsprechend äußern aber so.. :nee:und da schaltet sich dann leider auch automatisch mein kompletter trotz in solch einer Situation ein :tuedelue:
Wenn man nicht mault würde ich mich sogar entschuldige auch wenn ich im Recht bin ;)
wieso im Recht?
Sie haben ja nicht fast die Fußgänger umgefahren.

Sie wären fast in die Leine gebrettert, die über den Weg gespannt war.
Was hat das damit zu tun, dass ein Fußgänger rechtlich vorrangig ist? das gibt ihm nicht automatisch auch das Recht, eine Leine über den Weg zu spannen?
 
Aber wenn ich es richtig verstanden habe, war es doch das kleine Ü mit dem Hund , oder? Als Erwachsener mit durchschnittliche Intelligenz kann ich aber vielleicht etwas mehr Rücksicht walten lassen, offensichtlich war das Kind mit der Situation überfordert.. warum also unnötig rumbrüllen? mein Gott, es war ein Kind mit JRT und kein T-Rex an der Leine...
 
Aber wenn ich es richtig verstanden habe, war es doch das kleine Ü mit dem Hund , oder? Als Erwachsener mit durchschnittliche Intelligenz kann ich aber vielleicht etwas mehr Rücksicht walten lassen, offensichtlich war das Kind mit der Situation überfordert.. warum also unnötig rumbrüllen? mein Gott, es war ein Kind mit JRT und kein T-Rex an der Leine...
Hier gehts doch nicht um das Ü, hier gehts ums Prinzip:respekt:
 
Hier gehts doch nicht um das Ü, hier gehts ums Prinzip:respekt:

Also ich unterscheide schon, ob ich einen dämlichen Erwachsenen vor mir habe oder eben ein Kind, welches es in dem Moment nicht besser weiß. Und nein, ich bin kein netter Mensch oder sonderlich kinderlieb- aber für die Einschätzung reicht es eben noch ;)
 
Also ich unterscheide schon, ob ich einen dämlichen Erwachsenen vor mir habe oder eben ein Kind, welches es in dem Moment nicht besser weiß. Und nein, ich bin kein netter Mensch oder sonderlich kinderlieb- aber für die Einschätzung reicht es eben noch ;)
Falsch augedrückt. Hier gehts nicht um Kinder, hier gehts um Fußgänger die Vorfahrt haben:p
 
das macht doch die Schleppleine nicht weniger ungefährlich für einen Radfahrer?

1. Regel im Straßenverkehr?

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Manchmal wundert mich hier nichts mehr.. wie kan man nur so borniert auf sein Recht beharren gegenüber einem Kind, welches ja sichtlich überfordert war...ein Tritt auf die Bremse und alles wär kein Problem gewesen..man kann natürlich auch stur weiterfahren und dann rummaulen.
 
Manchmal wundert mich hier nichts mehr.. wie kan man nur so borniert auf sein Recht beharren
mir persönlich ging es nicht mal darum, aufs Recht zu beharren
Das war einfach nur eine blöde Situation, die GsD gut ausgegangen ist.

Mir ging es darum, dass hier gleich wieder auf die bösen Fahrradfahrer geschimpft wurde.
Klar, hätten die auch bremsen können, keine Frage.
Aber es waren nicht die einzigen, die sich in der Situation besser hätten verhalten können.
 
Richtig denn ich nehme an es war kein reiner Radweg?
Solche Probleme haben wir hier auf der gesamten Insel wir haben ausschließlich kombinierte Rad/Fußwege und kein Radfahrer rafft es das auf diesen trotzdem IMMER die Fußgänger Vorgang haben :wand:

Vorab: Ich kenne die Radwegsituation und die Beschilderung auf der Insel nicht. Gut möglich, dass das allesamt gemeinsame Geh- und Radwege sind.

Aber es gibt neben dem reinen Radweg und dem gemeinsam genutzten Geh- und Radweg auch noch den getrennten Geh- und Radweg und auf letzterem gilt der Radweg meines Wissens als Radweg und darf also solcher genutzt werden.

Wenn also Fuß- und Radweg nebeneinander verlaufen, aber voneinander getrennt sind (Verkehrszeichen 241), da ist oft auch die Radfahrerseite rot eingefärbt, gilt das mit dem allgemeinen Vorrang der Fußgänger meines Wissens in dieser pauschalen Form nicht. Da hat, soweit ich weiß, jeder hübsch auf seiner Seite zu bleiben.

Bei gemeinsamen Geh- und Radwegen (Verkehrseichen 240) haben Fußgänger Vorrang, richtig - sie müssen Radfahrer aber dennoch passieren lassen.

Bei Wegen mit dem Zeichen "Radfahrer frei" müssen Radfahrer sogar Schrittgeschwindigkeit fahren
 
wieso im Recht?
Sie haben ja nicht fast die Fußgänger umgefahren.

Sie wären fast in die Leine gebrettert, die über den Weg gespannt war.
Was hat das damit zu tun, dass ein Fußgänger rechtlich vorrangig ist? das gibt ihm nicht automatisch auch das Recht, eine Leine über den Weg zu spannen?
Weil egal was der Fußgänger macht der Radfahrer auf solchen wegen immer Rücksicht zu nehmen hat ;)
Glaub mir ich hab da einen sehr langen Vortrag (oder diverse :gruebel:) drüber gehalten bekommen :mies:
 
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