@ Pommel,
ich räume ein das ich etwas Probleme habe zu erkennen was Du mit Deinem Beitrag aussagen
willst. Ist kein Vorwurf, nur eine sachliche Darstellung meiner Begriffsstutzigkeit.
Lass mich trotzdem bitte versuchen etwas dazu zu erläutern,
da mir einige Punkte wichtig sind, gerade in Bezug auf den Rechtsweg.
@PdP: diese Sicht ist (d)eine persönliche Sicht der Dinge, so wie andere Leute eine andere Sicht der Dinge haben.
Exakt das habe ich versucht deutlich in meinem Beitrag zu schreiben,
Ich glaube, ich hoffe, ich wünsche.
Natürlich habe ich meine peersönliche Sicht der Lage geschildert,
aus meinen Erfahrungen (auch aus der direkten Arbeit an Fällen wie Liebenwalde, Woltersdorf,
Düsseldorf, Ahlen, Rohn, Vitzeroda, Huskyzucht Altensalzwedel und weiteren solchen
Aktionen, stets auch mit Versuchen rechtliche Schritte zu gehen.
Also nicht auf Forenarbeit, sondern direkt bei den Behörden und Betroffenen),
aus meinen Recherchen,
meinen juristischen Kenntnissen.
Pommel schrieb:
so bleibt der geäusserte Zweifel an der deutschen Gerichtsbarkeit.
Du nennst es Zweifel,
ich würde es aus meiner Sicht schlicht das Ergebnis der Realität aus dem Resümmee
der Betrachtung realer Erfahrungen und gängiger Praxis nennen.
Eine Gerichtsbarkeit, die basierend auf Gesetzen, Fakten und natürlich auch der Menschen Richter, Ankläger, Verteidiger, Zeugen … ein Urteil fällt.
Ja, daran habe ich auch wenig Zweifel.
So soll es sein, und ist es auch meistens.
Jedoch gibt es dabei Unterschiede je nach Themengebiet das gegenständlich ist für ein Gerichtsverfahren.
Siehe z.B. Betrug, ein Vermögensdelikt, recht präzise rechtlich Erfasst im § 263 Strafgesetzbuch:
§ 263
Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
So, will sagen bezogen auf diesen Fall,
wenn hier eine Anzeige eingeht gegen Frau K. wo sagen wir mal als Beispiel die erste mail
der Frau K. vorgelegt wird, in der Sie um ein Darlehn (in Höhe des gesamten Kaufpreises)
bittet, dann hat das Gericht schlicht und einfach zu prüfen:
1. Ist die mail real, und so geschrieben. (Beweise: Computer, Provider, Aussagen)
2. Ist die Angabe das Frau K. die Darlehnszahlungen plus Folgekosten aus ihrem Einkommen
durch Selbstständigkeit, aufbringen kann korrekt. (Beweise: Kontoauszüge, Nachweise/
Quittungen, Steuererklärung, Aussagen vorheriger Vermieter und weitere, Realität nach
Einzug in das Zietlow Objekt)
Und um Hintergründe und eventuelle Entlastungsgründe zu finden:
Bestand eine realistische Chance darauf das es eine Verbesserung der Lage der Frau K.
geben könnte, wurden Bemühungen unternommen Einnahmen zu erhöhen, Ausgaben zu
senken. Wurde mit dem Gläubiger realistische Verhandlungen/ Gespäche geführt um dessen
Schaden zu minimieren.
Beweise: Aussage Frau K., Gegendarstellung Frau Zietlow und Anwalt.
So und dann kann das Gericht anhand der Punkte 1 & 2, in Bezug auf den Inhalt des §263
eine Entscheidung fällen. Einfach, sachlich und auf den Fakten basierend.
Klare juristische Faustregel: wer etwas Bestellt/Kauft, wo er zum Zeitpunkt des Kaufs weiß
das er dies nicht bezahlen kann, begeht zumindest Eingehungsbetrug.
Jetzt nehmen wir die Anschuldigung/Vorwurf Tierquälerei:
Hier haben wir das
Tierschutzgesetz mit seinem Grundsatz in
§ 1:
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die rechtliche Ahndung und Wertung finden wir im zwölften Abschnitt, Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Sicher fällt Dir der Unterschied auf, denn hier sind eben keine sachlich, faktisch abprüfbaren
Umstände aufgeführt.
- Was ist länger anhaltend ? Wie definiert man diesen unbestimmten Zeitraum?
- Was ist wiederholend? Wie oft in welchem Zeitraum ist wiederholend?
- Was sind Erhebliche Schmerzen oder Leiden? Ab wann sind Schmerzen und Leid erheblich?
- Was sind Schmerzen beim Tier? Das Tier kann selbst nicht aussagen.
- Was ist leiden beim Tier? Wann leidet ein Tier? (siehe oben, keine Aussage des Betroffenen selbst.)
So also ist ein Richter auf Fachleute, Aussagen und Interpretationen abhängig.
Der AmtsVet. in Vitzeroda findet eine solche Haltung in Räumen einer alten NVA Kaserne,
auf mehreren Etagen und im Keller, ohne Strom und Wasserversorgung, ohne Heizung und
Hütten in Ordnung. Nur die Anzahl der Hunde ist strittig.
Der AmtsVet. im Fall Frau K., findet trotz Schock beim besichtigen des Hauses, keinen Grund
Tierquälerische Haltung festzustellen.
Mhh, was soll der Richter dazu sagen?
Soll man Frau Zietlow raten das Haus erstmal hermetisch abzuschotten und den Richter
um einen Ortstermin, oder gar die Verhandlung ins stinkende Haus verlagern?
Wie nachweisen wie lange die Hunde dort eingesperrt waren?
dazu kommtt eben das in all diesen Fällen, die zuständige Behörde/Ordnungsamt, Partei
eines solchen Verfahrens ist. Denn es ist die Amtlich zuständige Stelle und Kontrollinstanz.
Dies bringt automatisch einen Interessenskonflikt. Der eigentliche Anwalt der Tiere (der
für das Wohl und die Sorge für die Tiere eingestellt und bezahlt wird,
der AmtsVEt. muss seine Taten, respektive sein Unterlassen von Taten rechtfertigen!
Ich denke es ist kalr das Gericht je anch Thema (siehe auch Nachbarschaftsstreitigkeiten)
nicht immer gleichsam auf Fakten und präzise Gesetze und Regelungen bauen kann!
Dies hat nichts mit Zweifeln an unserem Rechtssystem zu tun,
es ist der nüchterne und reale Fakt!
Pommel schrieb:
Aber das gefällte Urteil ist nur Aspekt, ohne diesen beiseite zu wischen, dieser Aspekt hat den Hauptfokus auf Bestrafung. So wie sich ein Teil der Internet-Community auf die Bestrafung fokussieren, ohne dies hier und jetzt werten zu wollen.
Mein wichtigster Aspekt ist nicht die Bestrafung.
Eine Strafe hilft nachträglich keinem Hund der in diesem Haus zumindest seine Nächte
verbringen mußte, der an Wänden und Fenstern gekrazt hat.
(Spekulationen lassen wir mal, ich habe z.B. auf den Videos der Begehung mit Frau K.
keinen Wassernapf sehen können.)
Mir geht es um Sicherheit für die Hunde,
ein Unterbinden weiterer solcher Haltung (den auch aus dem neuen Objekt ist Frau K. wohl
wieder entschwunden, nach Beschwerden)
und vor allem um eine Hilfe, einen Schritt gegen die vielen anderen solcher Fälle in Deutschland.
Wir rühmen uns immer unseres Tierschutzes, unseres guten Willens, holen Hunde in Not
zu hunderttausende aus dem Ausland hier her,
haben unzählige ganz toller Tierheime, Orgas, Helfer, die so viel für Tiere tun.
Aber wir haben auch hunderte Vitzerodas und Frau k.´s in unserem Land!
Und jedesmal sind es die selben Probleme im Kampf gegen diese Hundehöllen,
AmtsVet. untätig, Wiederstand der Betroffenen sich helfen zu lassen, der Gedanke nur diese
Menschen selbst könnten für Tiere sorgen (Frau P.) besteht darauf die Adressen der Halter
für "Ihre" Hunde aus der Kaserne zu bekommen, um kontrollieren zu können ob es den
Hunden gut gehe. Wie Krank muss man sein, Hunde so vegetieren zu lassen aber solche
Zweifel an Helfern zu haben?),
dazu Unterstützer und Helfer die diesen Personen, Schutz, Deckung, Hilfe, Geld und weitere
Hilfe angedeihen lassen - und so Leid verlängern und fördern.
Eine Strafe für Frau K. schafft da keine Abhilfe.
Pommel schrieb:
Der andere - und ich denke, nicht nur für mich persönlich wichtigere - Aspekt ist das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen und polizeilichen Untersuchung, vorgelegte und anerkannte Beweismittel, Aussagen vor Gericht, u.U. unter Eid - hier liegt der Fokus auf Aufklärung und Verstehen. Und hier hat natürlich auch eine Aussage von G.K. und die Beurteilung derselben Relevanz.
Siehe oben zum Vorwurf Tierquälerei,
die Polizei kann hier keine Fingerabdrücke, keine Akten, keine Dokumente, keine sonstigen
Beweise sichern. Sie hat sich sogar geweigert den Einbruch ordentlich zu ermitteln, da das
Haus so belastet ist.
Was soll da aufgenommen werden? Es stinkt bestialisch?
Was feststellbar ist, sind die anderen Vorwürfe, und einzelne Details.
Was die Aussage der Frau K. angeht, nun das kann interessaant werden. Nur mit Verlaub,
wenn sie Zweifel an ihrer Hundehaltung, an ihrem Handeln hätte, würde sie wohl anders
agieren. Wenn ich im Video sie höre "im Prinzip wohne ich ja noch hier, nur Abends...".
Dann ist wohl angesichts des da noch vorhandenen Mülls (der beim öffnen von Türen erst
beiseite geschoben wird) (Frage Energierversorgung), dann sind doch erhebliche Zweifel
an der realistischen Sichtweise der Frau K. berechtigt.
Was hier dann eine Aussage - gegenüber den festgeahltenen Fakten - bewirken, ergeben
oder gar Aufklären soll, ist mir unverständlich.
Ich habe lange genug mit Frau P. (Vitzeroda) gesprochen, um mir vorstellen zu können,
wie solche Aussagen aussehen. Ohne jetzt Frau P. mit Frau K. gleichsetzen zu wollen,
nur gewisse Einstellungen sind sicher ähnlich.