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naja nicht wirklich ,die Mühlen der Justiz mahlen langsam,es ist mehr als unwahrscheinlich das in einem Sommer eine Anzeige gestellt wird und es direkt zum Verfahren kommt.Dazwischen vergeht grade in der Sommerpause einige Zeit.
 
es ist mehr als unwahrscheinlich das in einem Sommer eine Anzeige gestellt wird und es direkt zum Verfahren kommt
Ein Strafbefehl kann z.B. auch ohne Verhandlung vor Gericht ausgesprochen worden sein. Dann kann das recht schnell gehen - da sie aber wohl Widerspruch eingelegt hat zieht sich das dann in die Länge. Dann kann es auch zum Verfahren kommen.

Wie es im Vorliegenden Fall war bleibt uns erst einmal verborgen
 
hier ist der strafbefehl ganz gut erklärt



wegen dem einspruch
  • Wird der Einspruch, der auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt und auch zurückgenommen werden kann, rechtzeitig eingelegt, muss der Amtsrichter Hauptverhandlungstermin anberaumen, in dem sich der nunmehr Angeklagte durch einen mit schriftlicher Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten lassen kann. Ist bei Beginn der Hauptverhandlung der Angeklagte weder erschienen noch durch einen Verteidiger vertreten und das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, wird der Einspruch verworfen. Ansonsten führt das Gericht die Hauptverhandlung durch und erlässt ein Urteil, wobei nicht das Verschlechterungsverbot gilt. Gegen dieses Urteil sind die normalen Rechtsmittel (Berufung und Revision) zulässig.
quelle: s.o.
 
naja nicht wirklich ,die Mühlen der Justiz mahlen langsam,es ist mehr als unwahrscheinlich das in einem Sommer eine Anzeige gestellt wird und es direkt zum Verfahren kommt.Dazwischen vergeht grade in der Sommerpause einige Zeit.

Das sehe ich ja genauso.
Nur der Text auf der Seite klingt nicht danach. Das meinte ich.
Aber bvc72 hat ja noch eine Möglichkeit erwähnt, die plausibler klingt.
 
Sind ja auch nur reine Spekulationen vielleicht erfahren wir irgendwann wie es wirklich war/ist.
 
Never ever werden wir ALLES erfahren, aber doch soviel, um es selbst nicht nachzuahmen, nie zu so etwas kommen zu lassen (hoffentlich) und zukünftig viell. auch im direkten Umfeld vermeiden können.

Trotzdem Gute Nacht!
 


geht mir genauso! Bi momentan so was von weich den 4Beinern gegenüber...!

Doggle
 


Das macht nach meiner Erfahrung nicht so viel Sinn. diese Art von Schreiben finden meist nur einen Weg: Akte P...
Ich würde schon an den ranghöchsten Vorgestzten schreiben und vielleicht noch in Kopie an den Landrat des betreffenden Kreises. DAs bewirkt, dass man antworten muss.

im Schulbereich kampferprobtes
Doggle
 


...ich wollte nur noch eben klarstellen, dass ich es grundsätzlich gut finde, zu schreiben, nur die einheitsvordrucke nicht!

Gruß
Doggle
 

Das ist ein guter Vorschlag. Das Ergebnis sollten die meisten vielleicht abwarten.

Doggle
 

DAs ist sicher sinnvoll. Das erzeugt druck, wenn beide wissen, dass der jeweils andere auch Post bekommen hat. Hauptsache es kommt dann nicht zu "Verbrüderungen"

Doggle
 

Jepp! Bin dabei.

Doggle
 
so weit ich weiß müssen doch Dienstaufsichtsbeschwerden bearbeitet werden (im Gegensatz zu Emails, die im Papierkorb landen)
Eine tut nicht weh, das geht schnell. Aber hunderte?
 
so weit ich weiß müssen doch Dienstaufsichtsbeschwerden bearbeitet werden (im Gegensatz zu Emails, die im Papierkorb landen)
Eine tut nicht weh, das geht schnell. Aber hunderte?

Genau das ging mir gerade beim Lesen der letzten Einträge durch den Kopf

Einen "richtigen Brief" schreiben mit dem Inhalt einer Dienstaufsichtsbeschwerde (oder Beschwerde im Allgemeinen) und per POST schicken. Emails sind schnell gelöscht, notfalls auch Hunderte/Tausende. Ein Brief muss geöffnet werden, weil der Inhalt nicht auf einen Blick sichtbar ist - schon gar nicht von außen

Nachtrag: wenn man ein bisschen fies ist und 2 Euro investieren möchte, schickt man das per Einschreiben/Rückschein.

LG
Sabine
 
oder wenn dann schon Emails mit nicht einheitlicher Überschrift oder Überschrift, die nicht zugeordnet werden kann.
Die müssen dann geöffnet und gelesen werden.

Aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde MUSS beantwortet werden. Das macht bei mehreren Hundert gewaltig Aua.
 
DAs ist sicher sinnvoll. Das erzeugt druck, wenn beide wissen, dass der jeweils andere auch Post bekommen hat. Hauptsache es kommt dann nicht zu "Verbrüderungen"


ich befürchte, es ist längst dazu gekommen

leute, in der eifel ticken die uhren anders, ich hatte wirklich gehofft, das sonjas medienpräsenz das verhindert, aber scheinbar reicht nicht mal das aus, um sowas zu verhindern

dort hackt wirklich keine krähe der anderen ein auge aus, egal was passiert. hauptsache, es gelingt, über alles immer das mäntelchen des schweigens und des vergessens zu breiten, dann ist man zufrieden und kann sich abens mit den anderen mitwissern wieder in ruhe auf ein bier in der kneipe treffen.

ich hoffe und wünsche mir WIRKLICH, schon alleine im interesse der armen hunde, das sonjas bemühungen doch noch fruchten, ansonsten sehe ich sehr, sehr schwarz in dieser sache
 

Nur mit Verlaub,
die Poststelle des Eifelkreises zu belasten - hilft eigentlich weder den Tieren,
noch wird es (zumal bei öffentlichem Forumsaufruf) als besonders Konstruktiv
und der Sache dienend empfunden werden. Herrn Thelen wird es weniger
stören, den belasten mit Sicherheit die vielen Presseanfragen mehr.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerder, oder hunderte, wird ebenso einheitlich
Beantwortet werden - mit zusätzlichen Hinweis auf ein laufendes Rechtsverfahren
wegen der Anzeige gegen Herrn Thelen. Auch hier kommt höchstens die Mitarbeiterin
der Poststelle in Schweiss, die kann aber für die Fehler des Herrn Thelen nichts.
 
Offensichtlich gibt es keine verbindliche Systematik, wie man in solchen Fällen am besten vorgeht. Es ist natürlich der Sache und den Hunden nicht dienlich, wenn Frau Zietlow (was aber in ihrer Situation verständlich ist) mal so, mal so rät.
Ich hab ja auch keine Ahnung, wie man "sowas" koordiniert, aber unsere Aktion(en) sollten irgendwie Hand und Fuß haben, sonst rollen die im Amt wirklich mit den Augen und halten uns für einen Haufen enthemmter, aufgebrachter Tierschützer und nimmt uns nicht ernst.

Wir, die etwas tun möchten, sollten uns überlegen, was wir eigentlich erreichen möchten.

Möchten wir, dass der AmtsVet die Zustände auf dem Zarenhof im Nachhinein als "tierschutzwidrig" anerkennt (dafür müsste mal vermutlich nochmal hieb- und stichfeste Beweise liefern) und dass er - daraus folgend - was tun soll?
Immerhin ermittelt ja die Staatsanwaltschaft (trotz der Einschätzung des AmtsVet oder unabhängig davon?), wobei ich natürlich nicht weiß, was sie ermittelt. Ermittelt sie in Sachen Tierschutz oder in Sachen Sachbeschädigung und Mietbetrug?

Was wäre uns denn am wichtigsten?
- Dass G.K. ein Tierhaltungsverbot ausgesprochen bekommt? Spricht dies grundsätzlich ein AmtsVet aus, oder kann das nur ein Gericht?
- Was noch?

Dann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht die richtige Form, sondern eine Fachaufsichtsbeschwerde. Ich zitier mal WIKIPEDIA:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, mit der die Verletzung einer Dienstpflicht eines Amtsträgers gerügt werden kann. Das bedeutet, ein Amtsträger muss sich persönlich nicht korrekt verhalten haben.


So weit erstmal.
 
Grüße,

ich lese hier die ganze Zeit mit, habe mich aber noch nicht geäußert.

Wollte an der Stelle nur anmerken, dass ich den Hinweis auf die geplante Online Petition (klasse Idee) hier aus dem Forum schon ins PolarChat Forum eingestellt habe.
Dort gibt es mittlerweile über 200000 Zugriffe auf das Thema und ich denke, dass man da gemeinsam schon genügend Unterschriften zusammenbekommen wird.

gruß
sabine
 
Offensichtlich gibt es keine verbindliche Systematik, wie man in solchen Fällen am besten vorgeht.

Wir, die etwas tun möchten, sollten uns überlegen, was wir eigentlich erreichen möchten.

Das Ziel sollte klar sein, so weit ich es hier beschreiben kann - und ich denke ich kann mal so
dreist behaupten das dieses von mir formulierte Ziel, auch von Frau Zietlow so gesehen wird -

- ist eine Lückenlose wirkliche Aufklärung der Vorgänge um die Kontrollpflicht und Arbeit des Amtsveterinärs in diesem Fall

- eine wirkliche Ermittlung der Polizei und Behörden in diesem Fall und der beiden Anzeigen, sowie der bereits seit Frühjahr gegen Frau K. laufenden Anzeigen

- die Aufklärung der Merkwürdigkeiten - wie das ein Ermittelnder Polizeibeamter zusammen mit dem Beschuldigten eine Pressekonferenz gibt und diesen dort vor Abschluß der Ermittlungen entlastet, oder das die Veterinärbehörde, wie auch alle anderen Beteiligten auf Behördenseite es nicht für nötig halten sich ein Bild vom Schaden, vom Haus zu machen

um damit auch ein Zeichen - unabhängig von Frau K. - auf solche fast schon übliche Vorgehensweisen der Behörden in solchen Fällen zu setzen.
 

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