Cuxhaven: Achtjähriger von Hund gebissen (kein Kampfhund!)

nee dogmaster, wirklich nicht!!!!!;)

aber beide seiten haben sich zu bemühen: und wenn kinder alles andere lernen müssen, können sie auch das!!!!!
und weder hundehalter haben einen freibrief, noch die anderen!!!!

und genausowenig wie ich ein kind auf die straße rennen lasse, erlaube ich ihm ,einen fremden hund anzufassen, vollkommen unabhängig davon, ob der angeleint ist oder nicht.

und ich finde, man sollte nicht alle beißvorfälle gleich setzen und bewerten, das hilft niemandem.

lg barbara:hallo:
 
  • 23. Mai 2024
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Hi Gelöschtes Mitglied 14294 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich denke man kann ohne die Situation zu kennen die Schudfrage hier nicht klären, es könnte doch auch sein, dass dem Kind erlaubt wurde den Hund zu streicheln (vor dem Unfall) und der Junge darauhin sich gedacht er könne den Hund auch so streicheln wenn er auf der Wiese liegt, der Hund hat sich erschrocken und zack ist es passiert...
 
Und ich werf das auch hier nochmal ein:

Es gibt auch noch sowas wie eine elterliche Aufsichtsplicht !

Aber die wird ja hier in diesem Lande zusehend eh immer mehr auf "alle anderen" abgeschoben.
 
Und ich werf das auch hier nochmal ein:

Es gibt auch noch sowas wie eine elterliche Aufsichtsplicht !

Aber die wird ja hier in diesem Lande zusehend eh immer mehr auf "alle anderen" abgeschoben.

na dann wäre die ,,schuldfrage,, ja in diesem fall geklärt. die eltern des jungen sowie der 8jährige!!!!junge selbst, haben die schuld.

hoffentlich lesen diesen fred nicht allzu viele hundehalter oder noch schlimmer sie machen es genauso z.b. in parks,am strand in einkaufszentren. lassen ihre hunde ohne aufsicht rumrennen und wenn ein kleines kind zu schaden kommt, was solls. die eltern haben doch schließlich die aufsichtspflicht.

hätten die eltern des kleinen volkan in hamburg ihre aufsichtspflicht besser wahrgenommen, würde der kleine volkan wahrscheinlich noch leben. oder besser gesagt, alle vorfälle mit hunden, bei denen kinder zu schaden gekommen sind wären nicht passiert, wenn die eltern ihrer aufsichtspflicht nachgekommen wären.:unsicher:
 
Ich glaube nicht, dass Cordi das so gemeint hat, wie Du es jetzt darstellst :unsicher: ... also ehrlich :(!
 
Also ich finde auch, man muss die Kirche im Dorf lassen.
Natürlich hat der Junge sich falsch verhalten. Und wenn die Eltern ihm nicht beigebrachr haben, dass man sich so keinem fremden Hund nähert, tragen sie natürlich eine Mitschuld. Aber vielleicht haben sie das ja getan und der Junge hat sich drüber weggesetzt, dann trägt er eine Teilschuld.
Aber den Hundehalter so gänzlich freizusprechen? Ich muss doch als Halter meinen Hund im Auge behalten, wenn er nich auf eigenem Terrain (eignener Garten o.Ä.) ist!

Und mal ehrlich, Aufsichtspflicht bei einem 8-jährigen Jungen??? Der kleine war keine 5 mehr! Wann soll man denn anfangen, seine Kinder auch mal allein draußen mit Freunden spielen zu lassen? Mit 8 Jahren sind viele Kinder schon in der 3. Klasse! Da gehen sie schon täglich allein zur Schule und zurück, mitunter seit Jahren! Das ist ja auch keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Also ich bin froh, dass ich in dem Alter auch schon täglich allein zum Spielplatz durfte...
 
Vielleicht sind Euch ja zwei Details aufgefallen:

Nr. 1 betrifft die Überschrift
POL-CUX: Achtjähriger von Hund gebissen (kein Kampfhund!)

Die für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verantwortliche Dame hat die in Klammern stehende Bemerkung sicherlich nicht zufällig plaziert..

Nr 2. die unmittelbare Befragung des Tiermediziners Hackbarth durch die dpa, der sich seit Jahren gegen Rasselisten ausspricht und für sachkundige Hundehalter ist.

Beide Dinge finde ich sehr lobenswert.

Bis auf einige Unverbesserliche unter den Journalisten meine ich schon, dass die Art der Berichtserstattung in jüngster Zeit durchweg "erwachsener" geworden ist.

Ich hoffe, der Halter hat eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abgeschlossen. Wie wird wohl die Versicherung die Schuldfrage beurteilen? Aus meiner Sicht sollte sie anstandslos für den Schaden aufkommen.

Eines ist auf jeden Fall klar: Wenn der Halter Hund und Job behält, wird ihm das nicht ein zweites Mal passieren. Unvorhersehbar war dieser Unfall in meinen Augen nicht.

Gute Besserung dem Jungen, der wahrscheinlich zukünftig ein gestörtes Verhältniss zu Hunden haben wird!
 
Ich glaube nicht, dass Cordi das so gemeint hat, wie Du es jetzt darstellst :unsicher: ... also ehrlich :(!


Genau Pommel ... aber so kennen wir ihn ja , den Herrn Dogmaster , immer mit einem großen Hang zur "Stimmungsmache", das einzigste was er wirklich kann ;) ist labern ...

Ansonsten gehe ich schon davon aus, daß meine Aussage beim Rest so angekommen ist wie sie gemeint war, nämlich daß es Verantwortung auf BEIDEN Seiten gibt und man sich als Eltern auch nicht von dieser freisprechen kann indem man diese einfach auf andere abschiebt und sich sagt "Soll doch der andere auf mein Kind aufpassen" ... Der Hund ist schließlich nicht zum Kind hin ( in diesem Fall wäre die "Schuld" ganz klar allein beim Hundehalter), sondern das Kind zum Hund.
Gegenseitige Rücksichtnahme ist das Zauberwort. Hundehalter achten auf ihre Hunde und Eltern auf ihre Kinder. Hätte hier der Halter seinen Hund im Auge behalten und die Mutter ihr Kind, wäre der Vorfall nicht geschehen.
 
Und mal ehrlich, Aufsichtspflicht bei einem 8-jährigen Jungen??? Der kleine war keine 5 mehr! Wann soll man denn anfangen, seine Kinder auch mal allein draußen mit Freunden spielen zu lassen? Mit 8 Jahren sind viele Kinder schon in der 3. Klasse! Da gehen sie schon täglich allein zur Schule und zurück, mitunter seit Jahren! Das ist ja auch keine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht. Also ich bin froh, dass ich in dem Alter auch schon täglich allein zum Spielplatz durfte...

Dennoch bleibt die Verantwortung darüber, wieviel Freiheiten eingeräumt werden sollen, bei den Eltern.
Ich bin selbst Mutter eines zwischenzeitlich 11-jährigen Jungens und war mir immer des "Risikos" bewusst, wenn ich ihm entsprechende Freiheiten eingeräumt habe und dementsprechend umsichtig habe ich meinen Sohnemann für gewisse Risiken sensibilisiert und vorbereitet. Wäre ich mir nicht weitestgehend sicher gewesen, hätte ich ihn nicht gehen lassen. Hätte er mir nicht gezeigt, daß ich mich auf ihn verlassen kann, hätte ich ihn nicht gehen lassen.
Nie hätte ich die volle Verantwortung auf meine Mitmenschen abgeschoben. Ich bleibe dabei, den Hundehalter trifft insofern eine Mitschuld, aber nicht die volle Schuld.
Die volle Schuld hätte er m.E. nach, wenn der Hund von sich aus auf das Kind losgegangen wäre. In diesem Fall war er aber nicht der Auslöser.
 
Ich bleibe dabei, den Hundehalter trifft insofern eine Mitschuld, aber nicht die volle Schuld.
Die volle Schuld hätte er m.E. nach, wenn der Hund von sich aus auf das Kind losgegangen wäre. In diesem Fall war er aber nicht der Auslöser.

Bedenke, dass er die Wohnungsanlage mit betreut. Insofern sollte er sensibler eingestellt sein, was die Marotten und Fehltritte seiner Kunden anbetrifft. Mit 31 fehlt es ihm wahrscheinlich noch an weiser Voraussicht. Es wäre nicht uninteressant, die Meinung eines Juristen ein zu holen.

Wie bereits geschrieben, wird ihm das ein zweites Mal sicherlich nicht passieren.

Edit: Und wenn er tatsächlich im Angestelltenverhältnis die Betreuung durchführt wäre es auch interessant zu wissen, ob er während seiner Dienstzeit überhaupt seinen Hund mitbringen darf.
 
da hier immer wieder nur spekuliert werden kann, ist ja auch manchmal sinnvoll um vielleicht daraus zu lernen, bin ich aber doch etwas geschockt, wenns um aussagen wie die von dogmaster geht.

was bedeutet : HUNDEHALTUNG per se müsste VERBOTEN WERDEN, da jeder hund zuschnappen kann, egal aus welcher situation heraus, hund kann sogar halter beissen, auch wenn hund im sicheren zwinger sitzt, wenn der ihn füttert, also alles abschaffen.

FAZIT : hunde nur noch im gepanzerten zwinger halten, durch luke füttern, da ja IRGENDETWAS passieren könnte egal was.

also auch alle hausdächer abdecken, weil dir mal ein dachziegel auf den kopf fallen kann ???

sowas verrücktes hab ich schon lang nicht mehr gehört, da könnte man jeden menschen in den knast stecken, da jeder einzelenne mensch VORSÄTZLICH taten begeht, die anderen schaden, obs der klapps dem kind gegenüber ist, obs der autofahrer ist, der vorsätzlich menschen schaden kann und schadet (vorsätzlich, weil er weiss ja, was er damit anrichten kann jede sekunde) und und und .....verrückt, menschen haben dann narrenfreiheit oder was, obwohl alles aus vorsatz, und nicht aus schutzreflex, lol, im gegensatz zu einem tier.

DAMIT meine ich nicht : narrenfreiheit und entbindung der verantwortung von jedem hundehalter, im gegenteil.

und, ich hatte es schon mal erwähnt, ich bin wirklich froh, dass nie etwas vorgefallen ist, mit meinem hund, es hät so viele situationen in den über 16 jahren gegeben, es hätte aus reflex oder schutz passieren können, ich hab zwar immer aufgepasst, ABER ich kann keine sachen verhindern, die von anderen gesteuert werden, siehe ....kind rast irgendwo auf meinen hund zu, jemand ärgert meinen hund mit absicht, und und und........... ich kann nicht 100% auf all die anderen menschen aufpassen, ich kann die nicht steuern, kann auch nicht hellsehn, was in deren köpfen vorgeht, SOWAS IST DANN schlicht und einfach NICHT zu verhindern, wenn der hund sich aus der situation heraus wehrt. bei all den einstellungen gegenüber hunden, muss ich mir wirklich überlegen, ob ich dann überhaupt nochmal einen will, macht ja anscheinend in dieser gesellschaft keinen sinn hunde zu halten , wenn keiner rücksicht auf den anderen nimmt.
 
@goldenrusty

wer lesen und verstehen kann, ist klar im vorteil.

nach dem post von dir, solltest du dich in beiden dingen beschulen lassen.;)
 
Ich hoffe, der Halter hat eine Haftpflichtversicherung für seinen Hund abgeschlossen. Wie wird wohl die Versicherung die Schuldfrage beurteilen? Aus meiner Sicht sollte sie anstandslos für den Schaden aufkommen.

Die Schuldfrage interessiert die Versicherung nicht!
Du hast einen Hund, also geht von dir (deinem Hund) eine Gefahr aus.
Passiert etwas, wird gezahlt!
 
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