Guten Morgen ,
und Danke für die Antworten.
Zu dem letzten Beitrag, Nein der Lebensmittelpunkt ist nicht NRW!
Da Der Bulli von meiner Schwester in Niedersachsen wohnt , und das auch weiterhin
tut , (Wer gibt sein Bulli schon länger ab als nötig ?!?!) Ist wie gesagt nicht oft im Jahr für
max. 2 Wochen. Damit ist die Frage geklärt.
Und wenn er dann mal wieder bei mir in NRW Betreut werden sollte , ist das mit der Leinen und vor allem Maulkorb-Pflicht auch kein Problem.
Da mein neues Grundstück auch wieder mehrere Hektar groß ist , ist es möglich Ihn rein auf Privatgrund auszuzführen , zu spielen usw.
Und nun nochmal zu der Aussage das es in NRW kein Hexenwerk ist:
Ich überlege natürlich auch wieder in meine Familie einen Bulli aufzunehmen.
Bin da aber jetzt schon mehr oder weniger bei Mini-Bulli gewesen, wegen den
Ämtern. Ich habe ein paar Beitrage im Internet gefunden , seitdem dachte ich nur , OK Bulli in groß , hier jetzt in NRW...... das wird schwer.
Ich wohne übrigens jetzt im Kreis Herford, genauer 32289 Rödinghausen!
Wenn mein Infostand richtig ist bräuchte ich:
Polizeiliches Führungszeugniss.
Sachkundenachweiß.
Ok vom Vermieter fällt weg , da eigenes Eigentum.
Haftpflichtversicherung.
Und ok vom Ordnungsamt , das KANN kommen wenn es ein Tierheimhund
ist.
Und ein Wesenstest???? Brauch man den immer? Oder nur wenn Maulkorbbefreiung
angestrebt wird?
Kennt einer von euch den Steuersatz für meinen Wohnort? Beim Amt ist gerade keiner zu erreichen
So richtig? Ich hatte bis jetzt den Eindruck das es einen in NRW schwerer gemacht wird als es sein muss....... diese Meinung ist aber durch stöbern im Netzt entstanden.
Grüße ,Philip