Haftungstechnisch sieht es so aus, dass der Halter des beißenden Hundes
immer haftet, auch wenn der angeleint war.
Sprich: Für jeden Schaden, den dein Hund verursacht, musst du aufkommen.
Und für den Schaden, den der andere verursacht, muss er aufkommen.
(Das Prinzip nennt sich Gefährdungshaftung)
Darum kann es durchaus sein, dass dem größeren Hund eine größere Gefährlichkeit zugewiesen wird, also „mehr Haftung“.
Ist der andere Hund aber frei laufend, kann es sein, dass der andere Halter anteilig Mitschuld bekommt, was deinen Haftungsanteil wieder verringert.
In dem Fall musst du bzw deine Haftpflicht evtl. nur 60 Prozent des von deinem Hund verursachten Schadens ersetzen, der andere Halter aber alles von seinem.
Unabhängig davon wäre es für die Einschätzung der Gefährlichkeit aber sicher hilfreich, vorlegen zu können, dass dein Hund sicher geführt wird und jeweils bedrängt wurde.
Ich weiß aber nicht, inwieweit es da Regeln gibt, von wegen Datenschutz und Recht am eigenen Bild beim Filmen in der Öffentlichkeit- ich fürchte, da müsstest du eher einen Anwalt fragen.
Unabhängig davon:
Ich hatte eine ganze Weile dasselbe Problem. Und bin irgendwann dazu übergegangen, meinen Hund im bestimmten Situationen/an bestimmten Orten mit Maulkorb zu führen, bevor mich die Behörden dazu zwingen, das zu tun.
Hatte auch den Vorteil, dass zumindest einige Leute bei seinem Anblick ihre Hunde dann doch lieber angeleint haben.