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Xana

15 Jahre Mitglied
Stephan Breiting und sein Blindenführhund Denny: Das Hundeverbot am Schultheisweiher schloss den seit sieben Jahren Behinderten vom Badevergnügen aus. „Müssen Blinde überhaupt schwimmen?“, fragten ihn ältere Damen und beschwerten sich bei der Bademeisterin über ihn - und die Aufsicht am Badesee wurde umgehend tätig. Foto: Georg

Von Alexander K o f f k a

Offenbach - Nachdem sich zunächst andere Badegäste über die Anwesenheit Stephan Breitings und seines für ihn unverzichtbaren Blindenhunds mokiert hatten, verwies am Mittwochnachmittag eine städtische Bademeisterin den 40-jährigen Offenbacher vom Badestrand. Er dürfe sich stattdessen an der Bootsanlegestelle aufhalten.

Dieses Angebot lehnte Breiting dankend ab und wandte sich stattdessen an unsere Zeitung. Es sei ein Fall für die Öffentlichkeit, dass Blinde am Badesee nicht zwischen "normalen Leuten" liegen dürften, meint der frühere Manager, der vor sieben Jahren sein Augenlicht verlor. Seitdem werde er von seiner Umwelt anders behandelt und oft nicht für voll genommen. "Aber ich lasse mir nicht alles gefallen und kenne meine Rechte."

Gegenüber unserer Zeitung warf Sport- und Badeamtsleiter Reinhard Knecht dem Blinden "schlechten Stil" vor, weil er sich an die Presse gewandt habe, statt das Problem mit ihm zu besprechen. Zugleich erreichte Knecht in Absprache mit Umwelt- und Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung für Breiting. Der Blinde soll sich künftig bei der Badeaufsicht melden und darf dann seinen Hund mit an den Weiher nehmen.

"Die Bademeisterin hat sich korrekt verhalten", sagte Knecht. Die gültige Satzung enthalte ein generelles Hundeverbot für Liegewiese und Sandstrand. Und die Mitarbeiter seien angewiesen, die Satzung strikt umzusetzen. Andernfalls sei es nicht möglich, bei bis zu 3 000 Badegästen den Betrieb in geordneten Bahnen zu halten. "Es ist ohnehin schwer, dort die Oberhand zu behalten."

Bisher sei es noch nicht vorgekommen, dass ein Behinderter mit Blindenführhund an den See wollte. Daher habe man nicht über eine Ausnahmeregelung nachgedacht. Knecht machte hygienische Bedenken auch gegen einen einzelnen Hund geltend. "Man muss darüber nachdenken, was mit dem Kot und Urin passiert." "Der Hund ersetzt meine Augen", sagt Breiting. Mit dem gekennzeichneten Tier darf er sogar in Lebensmittelgeschäfte, die für andere Hunde tabu sind. Solche Ausnahmen regelt das Gesetz.

Quelle:


xana
 
Da kann man einfach nix mehr zu sagen, so irre ist das.
Blindenführhunde im Geschirr erleichtern sich nicht so ohne Weiteres.
Nun hat der blinde Mensch einen schlechten Stil, nur weil er sich nicht alles gefallen läßt...*kopfschüttel*

Gruß Puppy





... ... ... ... ... ...
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.

Albert Schweitzer
[/quote]
 
Wo kommen den wir hier langsam hin wenn
1 Blinde oder Behinderte menschen hier menschen zweiterklasse sind und
2 mann keine frei meinungsäuserung gegen wen auch immer mehr haben darf
Leben wir hier in einer Demokratie oder in einer Diktatur ?


Meine Tiere mein Leben
Mgf . Pr.
 
Das müßte nun aber selbst einem Bademeister klar sein und erst recht seinem Vorgesetzten das Blindenhunde mit ihrem blinden Herrn/Frau ÜBERALL hin dürfen. Eine Frechheit ohnegleichen den blinden Mann einfach dort wegzujagen ... wo sind wir eigentlich ??? und die Krönung ist es dem Mann auch noch "schlechten Stil" vorzuwerfen ... das soll wohl hoffentlich nicht heißen das man sich alles gefallen lassen muss um "guten" Stil zu zeigen
Und die "Damen" die sich mokiert haben , sollten ihren Schöpfer täglich auf Knien anflehen sie vor so einem Schicksal zu bewahren ... ich möchte nicht wissen was die dazu sagen würden wenn man sich dann über deren Blindheit und den Hund mokieren würde ...

armes Deutschland

LG Tora
 
Debatte um Blinden und seinen Hund


Offenbach (op) Erregte Anrufe sowie zahlreiche Zuschriften hat der Bericht über einen des Badestrands am Schultheisweiher verwiesenen Blinden hervorgerufen. Nachfolgend dokumentieren wir eine leicht gekürzte Stellungnahme des Badeamtsleiters Reinhard Knecht:

"Aus Sicht des Badeamtes muss klargestellt werden, dass von Seiten des Personals und der Amtsleitung alles getan wurde, um für blinde Badegäste mit Blindenführerhund die Möglichkeit zu schaffen, sich im Naherholungsgebiet Schultheis-Weiher frei zu bewegen. Auch wenn es bisher nicht vorkam, dass ein Behinderter mit Blindenführerhund am Weiher verweilte, und die Satzungen keine Ausnahme zuließen, hat man mit den zuständigen Fachämtern unbürokratisch eine Lösung für die Zukunft gefunden. Blinde Badegäste dürfen selbstverständlich am Schultheis-Weiher ihren Blindenführerhund mitführen. Im betreffenden Fall wurde der blinde Badegast, nachdem der Blindenführerhund frei herum lief und sich mehrere Badegäste darüber beschwerten und aufgrund des allgemeinen Hundeverbots gebeten, sich am Sandstrand Nähe Bootsanlegestelle aufzuhalten.

Die Amtsleitung wurde von dem Vorfall in Kenntnis gesetzt. Am nächsten Tag traf man eine behindertenfreundliche und unbürokratische Entscheidung, die der Blindenbund Hessen - Bezirksgruppe Offenbach - ohne Einschränkung begrüßte. Außerdem hat der Amtsleiter mit dem blinden Badegast ausführlich telefoniert. In diesem Gespräch äußerte der Betroffene Zufriedenheit über die schnelle Entscheidung. Der Amtsleiter schlug vor, sich bei einem der nächsten Besuche im Erholungsgebiet am Funktionsgebäude zu melden. Die Meldung sei nicht als Auflage, sondern als Hilfestellung anzusehen und wurde von dem blinden Badegast begrüßt. Im beiderseitigen Einvernehmen verzichtete man auf bürokratischen Schriftverkehr. Von bürokratischer Ignoranz kann also keine Rede sein."

Quelle:
 
Wenn es tatsächlich so war das der Blindenführhund NICHT im Geschirr war und stattdessen frei herum lief, kann ich verstehen das da ne Abmahnung kam. Aber nur dann ...

LG Tora
 

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