Er war vorher schon Teilzeitangestellt. Allerdings haben sich die betrieblichen Anforderungen stark verändert, aber egal - anderes Thema.
Aber nur sofern es dem Betrieb auch tatsächlich möglich ist und sich in den Ablauf Integrieren lässt, soweit ich das noch richtig im Kopf hab.Es geht darum, dass man nach der Elternzeit als ehemaliger Vollzeitangestellter einen Rechtanspruch auf TZ-Beschäftigung hat.
Ich gehe mal davon aus, dass sie damit rechnen, dass Du Dich nicht wehrst und deshalb so dreist sind.
Kannst Du eventuell Wohngeld beantragen?
... und eine fast leere Hundefuttertonne, wo ich jetzt mal langsam Futter nachbestellen müsste...
Das übernehme ich! Schreib mir mal hier oder bei FB Deine Bankverbindung und den Betrag auf. Ich überweise Dir dann heute Abend Geld und Du kannst Daisy morgen neues Futter bestellen.
... ich mein, ich weiß ja immer noch nicht, wieviel ich letztendlich rauskriege, weil ich immer noch nichts bekommen habe ... es kann gut sein, dass ich tatsächlich 90% des Nettogehalts bekomme, kann aber auch sein, dass es viel weniger ist ... ich weiß ja nicht einmal, wonach man das festlegt
Ach Simone, du bist ein Schatz :-* aber das ist nicht nötig, das Geld soll ja morgen auf meinem Konto sein, spätestens Freitag. Noch ist die Tonne nicht leer und mein Futterlieferant immer sehr fix mit der Lieferung. Aber ich danke dir für dein Angebot
Ok. Aber sollte es finanziell doch eng werden (und wenn es auch erst im Februar, März, oder oder sein sollte), dann melde Dich bitte!
Über den Daumen gepeilt beträgt das Krankengeld ca. 70% vom Bruttogehalt, aber höchstens 90% vom Nettogehalt. Davon sind noch Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Nur vom Krankenkassenbeitrag bist Du in der Bezugszeit freigestellt.