Betrunkener hetzte Kampfhund auf sechsjährigen Afrikaner

  • 6. Mai 2024
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Hi Rash5 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Was soll dieser Eiertanz?
Da werden Hunde ausgebildet zu Schutzhunden, Begleithunden, Wachhunden und sonst noch was und dann sollen sie im Ernstfall nicht beissen.
Das Ergebnis der Ausbildung soll sich doch nicht in einem Fetzen Papier erschöpfen, sondern der Hund soll dann wenn es nötig ist, das tun, was er gelernt hat und das ist nun mal beissen.
Wenn rasch5 einen gefährlichen Job hat und zu seiner Sicherheit zwei Hunde, dann sollen und müssen diese Hunde im Ernstfall ihrer Bestimmung nachgehen, also beissen.
Würden sie das nicht tun, könnte Rash5 seine Tiere zu Hause lassen und den Angreifer mit Wattebäuschchen bewerfen.
Seltsam finde ich nur, dass die Leute welche Hunde ausbilden oder ausbilden lassen am lautetesten schreien, die Hunde dürften nicht beissen.
Ciao und gute Nacht
Erwin
 
Original geschrieben von Birgit
Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!

Sorry Birgit, aber vielleicht solltest Du mal nach dem Begriff "Bodyguard" oder auch gerne Neudeutsch "Mannschützer" nachschlagen. ;)

Ich glaube sogar zu wissen, dass rash5's Hunde 'ne SchH-III-Ausbildung haben - wie manch anderer Hund von KSG-Mitgliedern ebenfalls ;) Der Unterschied ist allerdings, dass ein alleiniger Familienhund keine SchH-Ausbildung braucht( jaja ich weiß, der Sport :D) allerdings für wirkliche "Schutzhunde" durchaus sinnvoll ist. Und hier gehts nicht um Hunde von irgendwelchen blauen Sheriffs, die U-Bahnhöfe sichern sollen.
Solltest Du eigentlich wissen, gibst doch selbst Hunde an Polizei und Behörden ab ;) - oder dürfen die im Ernstfall NICHT zubeißen?

Ich hab rash5's Posting übrigens sofort verstanden :D
 
Original geschrieben von Rash5

habe nur meine meinung zur frage nicht deiner die ist mir zu du..!
mitgeteilt was willst du von mir und meinen hunden man könnte meinen du haßt was gegen PIT BULLS oder was.

was ich tue ist alles legal.erst infomieren dan angehen gele.

Lieber Rash5,
anscheinend bringst du was durcheinander oder hast du schon vergessen das du mich in deinem Posting persönlich angesprochen hast:crazy: ??
Ich habe bestimmt nichts gegen Pits oder Staffs aber schon was gegen Halter die ihre Hunde vorsätzlich aus lapidaren Gründen auf Menschen hetzen und somit ihre Hunde missbrauchen!
Was das legal und erst infomieren betrifft,ein Freund von mir unterhält ein Securityunternehmen ebenso arbeitet ein Bekannter in einem privatem Sicherheitsdienst.
Ich kann dir versichern das private Sicherheitsunternehmen keinerlei Handhabe und Rechte haben und vor Gericht nicht anders behandelt werden als Ottonormalverbraucher was sie ja auch sind!
Man darf einen Hund dazu benutzen einen Täter zu stellen bis die Polizei eintrifft,mehr aber auch nicht!!
Einen Hund darf man nur einsetzen wenn man sich in Lebensgefahr befindet und auch keinerlei möglichkeit für einen Rückzug besteht und dies muß man dann auch als Angeklagter vor Gericht beweisen!!
Du trägst legal im Dienst eine Waffe??Dies ist schlichtweg unwahr!
Oder bist du Bodyguard bei Schröder:lol: :lol: ??
Privaten Sicherheitsdiensten ist es untersagt Waffen zu tragen,sie dürfen bei Straftaten nichtmal eingreifen sondern müssen melden und auf die Polizei warten!
Sicher muß man Dinge akzeptieren die man selbst noch nicht erlebt hat,aber nicht Dinge die schlichtweg unwahr sind!

@Beckersmom,
es ging nicht um die Rasse sondern um die Aussage von Rash 5 das er seine Hunde auf Menschen hetzt(auch auf Jugendliche usw.) und dies für legal hält!
Wäre ein Jugendlicher trozdem so blöde über deinen Gartenzaun zu klettern würdest du doch nicht hinterm Fenster stehen und dir die Hände reiben bzw. den Hund gezielt auf diese Person hetzen.
Man ruft den Hund doch eher ab und stellt diese Person selbst und fragt was sie auf einem fremden Grundstück sucht!

@Erwin,
der Einsatz von Schutzhunden ist BGS , Polizei und Zoll usw. vorbehalten!
Wenn die Ausbildung sich nicht auf einen Fetzen Papier beschränken soll hat dann wohl jede Privatperson das Recht seinen Hund auch mal zu Testen,oder wie?

Für Rash 5 nochmal:
du bist schon durch Messerstiche verletzt worden?
Du selbst schreibst du hetzt deine Hunde kontrolliert und dafür sind sie ausgebildet!
Habe ich einen ausgebildeten zivilen Schutzhund an meiner Seite kommt es garnicht zu Verletzungen meinerseits!
Ich habe selbst 12 Jahre einen DSH der Schutzhundklasse drei geführt und habe ich diesen an meiner Seite ist niemand in der Lage sich mir zu nähern wenn ich dies nicht möchte! Und genau dies ist Sinn und Zweck des ganzen,ich kann somit unverletzt Angreifer stellen bzw. zum Rückzug nötigen!

Gruß

Dobifreund
 
Original geschrieben von Beckersmom


Ich glaube sogar zu wissen, dass rash5's Hunde 'ne SchH-III-Ausbildung haben - wie manch anderer Hund von KSG-Mitgliedern ebenfalls ;)

Mit einem gut ausgebildetem SchH-III Hund habe ich sogar die Möglichkeit einen flüchtenden Täter auf Entfernung zu stellen ohne das der Hund angreift!

Gruß

Dobifreund
 
Original geschrieben von Dobifreund



@Beckersmom,
Wäre ein Jugendlicher trozdem so blöde über deinen Gartenzaun zu klettern würdest du doch nicht hinterm Fenster stehen und dir die Hände reiben bzw. den Hund gezielt auf diese Person hetzen.
Man ruft den Hund doch eher ab und stellt diese Person selbst und fragt was sie auf einem fremden Grundstück sucht!


Ach Dobifreund,

ich könnte Dir jetzt die Geschichte von meinem alten Hug und dem Müllmann erzählen, der glaubte über's Tor (1,80 m hoch) steigen zu können, um die Mülltonne zu holen.
Da war ich z.B. nicht anwesend sondern kurz einkaufen.

Nein, mein Hund hat nicht gebissen - aber ein auf der Mülltonne kauernder vor Angst schlotternder Müllmann und ein "lächelnder Bullterrier" ist nicht komisch, zumal es ein großes nicht zu übersehendes Warnschild am Hoftor gibt.

Und glaub mir, ich steh nicht jedesmal stramm hinterm Fenster wenn Becker sich im Hof aufhält und mal wieder was verbellt. Wir haben ein absolut für die Hunde ausbruchsicheres Grundstück und da darf ich dann auch bitte verlangen, das keiner ungebeten hereinkommt ;) Und ich danke meinem Hund, dass er kürzlich einen versuchten Einbruch verhindert hat - das ist nämlich auch sein Job!
 
Original geschrieben von Dobifreund


Mit einem gut ausgebildetem SchH-III Hund habe ich sogar die Möglichkeit einen flüchtenden Täter auf Entfernung zu stellen ohne das der Hund angreift!


Ich muß Dir aber jetzt keine Presseberichte von "Diensthunden" raussuchen, die ihren Job ein bissel zu genau genommen haben und den flüchtenden Täter nicht nur gestellt sondern gleich gebissen haben? Es ist ein Hund und nicht IMMER zu kontrollieren, wie Mann/Frau es gerne hätte ;)

Aber um all das geht es hier nicht, sondern um einen Betrunkenen der einen ihm anvertrauten Hund auf Kinder gehetzt hat. Und da isses egal ob ausländische Kinder oder nicht - es ist einfach nur krank :(
 
der Einsatz von Schutzhunden ist BGS , Polizei und Zoll usw. vorbehalten!
Wenn die Ausbildung sich nicht auf einen Fetzen Papier beschränken soll hat dann wohl jede Privatperson das Recht seinen Hund auch mal zu Testen,oder wie?

Wenn ich angegriffen werde, der Angreifer sich vom Knurren und Bellen des Hundes nicht beidrucken lässt, dann darf und soll der Hund sich selbst balfen (biologisch, artgerechtes Lebendfutter).
Wenn der Einsatz von Schutzhunden BSG, Polizei und Zoll vorbehalten ist, dann wird es Zeit, dass die Haltung von ausgebildeten Schutzhunden in Privathand verboten wird. Denn da werden Hunde ausgebildet, völlig sinnlos, weil sie das was sie in der Ausbildung lernten ja angeblich nie anwenden dürfen.
Außerdem dreht es sich hier, auch bei rasch5, nicht darum, die Hunde auf jemand zu hetzen, sondern nur darum, dass die Hunde bei einem Angriff ihren erlernten Anteil der Abwehr ausführen.
Mein Hund ist nicht ausgebildet. Doch als ich mit einem Jugendlichen, wirklich nur zum Spass, eine Rangelei hatte, mußte diese ich schnell abbrechen, weil Victor mir helfen wollte.
Wenn auch viele dies als Schwanzverlängerung bezeichnen, so wünsche und hoffe ich doch, dass wenn ich schon einen großen Hund spazieren führe, dieser sich bei Raufereien zu meinen Gunsten einmischt.
Das ganze Gerede, ein Hund darf nie einen Menschen angreifen, egal was geaschieht, ist doch nur eine Herbeirederei einer Idylle, die es im realen Leben nicht gibt, also für mich wenigstens irgendwie unglaubwürdig.
Ein Hund muß wesensfest sein. Ich denke dabei schon an das natürliche Wesen eines Hundes und dies beinhaltet das Rudel mit allen Mittel zu verteidigen.
Das hat aber nichts mit Hetzen des Hundes auf irgendwelche Menschen zu tun, sondern wird nur im Falle eines Angriffs wirksam.
Ciao Erwin
 
Original geschrieben von Dobifreund


Privaten Sicherheitsdiensten ist es untersagt Waffen zu tragen,sie dürfen bei Straftaten nichtmal eingreifen sondern müssen melden und auf die Polizei warten!

Heißt das jetzt, dass die Securitas Geldfahrer (sind private Dienste) ihre Waffen widerrechtlich tragen? Ooops....
 
Original geschrieben von Beckersmom


Heißt das jetzt, dass die Securitas Geldfahrer (sind private Dienste) ihre Waffen widerrechtlich tragen? Ooops....

zwei Köpfe ein Gedanke, genau an die habe ich auch grad gedacht...

und nur zum Thema: Jedermann darf einen anderen festnehmen, wenn er auf frischer Tat betroffen ist. Da braucht niemand auf die Polizei warten, auch Sicherheitsleute nicht.
 
Original geschrieben von Beckersmom

Aber um all das geht es hier nicht, sondern um einen Betrunkenen der einen ihm anvertrauten Hund auf Kinder gehetzt hat. Und da isses egal ob ausländische Kinder oder nicht - es ist einfach nur krank :(

Sicher ist das krank:sauer: das habe ich ja auch schon in meinem ersten Posting geschrieben und ich empfinde das Posting von Rash 5 nicht nur in diesem zusammenhang daneben!

Das dein Hund Haus und Hof bewacht ist vollkommen OK dies macht meine Hündin auch aber man ruft doch seinen Hund zurück solange keiner versucht mit der Axt auf einen einzuschlagen,oder:crazy: ??
Meine Hündin hat auch schon den Aufbruch unseres Autos vereitelt und die Täter sind geflüchtet da schick ich doch den Hund nichtmehr hinterher!

Überlege doch mal,hätten private Schutzdienste nach belieben und eigenem Ermessen das Recht ihre Hunde auf Menschen zu hetzen dann wären sie Richter,Staatsanwalt und Strafvollzug in einer Person indem sie sek. nach dem eigenem Urteil einen Hund auf den vermeintlichen Täter hetzen!!
Schuld oder Unschuld ist nicht bewiesen!

Auch mal angenommen der Täter ist wirklich schuldig und ich stelle einen jugendlichen Straftäter (was ist Jugendlich? zwischen 14 -17J. ?) dann stelle ich diese Person und warte auf die Polizei!
Es gibt mir nicht das Recht einen SchH 3 Hund auf dieses "Kind"(auf überhaupt keine Person) zu hetzen!!
(mal davon abgesehen das ich zu soviel Grausamkeit nicht in der Lage wäre).

Mein DSH hatte SchH3 zivil auf Vollkontakt,hetze ich diesen Hund auf eine ungeschütze Person nicht zur Übung sondern im Ernstfall könnte ich die Person auch gleich erschiessen!
Dies wäre weniger grausam und hätte den gleichen Effekt!!

Bei einem Hund dieser Schutzhundklasse brauche ich überhaupt nichts und niemanden hetzen,mit diesem stellt man und wartet ab!

Gruß

Dobifreund
 
Original geschrieben von erwin
Was soll dieser Eiertanz?
Da werden Hunde ausgebildet zu Schutzhunden, Begleithunden, Wachhunden und sonst noch was und dann sollen sie im Ernstfall nicht beissen.

Erwin, ich wüsste nicht wie Begleithunde zum beißen ausgebildet werden. Könntest du mir das mal erklären?
 
Original geschrieben von Beckersmom


Heißt das jetzt, dass die Securitas Geldfahrer (sind private Dienste) ihre Waffen widerrechtlich tragen? Ooops....

Die Fahrer von Geldtransportern und ähnlichem sind Ausnahmen und zum Großteil auch ehemalige Polizeibeamte ectr..
Die schiessen ebensowenig wie sie evtl. Hunde hetzen!
Da sind wir wieder bei der Gefahr fürs Leben!

@Oudemia,
sicher darfst du eine Straftat vereiteln und einen Täter auf frischer Tat stellen bis die Polizei kommt,aber du darfst nicht richten indem du deinen Hund hetzt!!

@erwin,
genau dies hat mein Hund gelernt,sich bei einer Rauferei nicht einzumischen!!
Raufe ich als Rudelchef hat er sich da raus zu halten und bleibt in seiner Platzposition es sei denn Hilfe wird von mir ausdrücklich gewünscht!
Der Hund wäre zwar sehr erregt und würde verbellen und warnen,.....aber nicht Angreifen bevor ich dieses nicht anfordere!
Darf das erlernte nicht umsetzen? Sicher doch!
Der Hund hat gelernt nicht nach eigenem Ermessen anzugreifen oder zu verdeidigen wo es nicht angebracht ist!!
Sondern einzig und allein auf das Kommando seines Halters!!
Habe ich eine lapidare Auseinandersetzung ist es bei weitem nicht angebracht das mein Hund beißt!
Hätten die Hunde von Rash 5 ihren erlernten Anteil der Abwehr ausgeführt wäre es zu Verletzungen mit dem Messer garnicht erst gekommen!
Zum Schluß,Erwin es ist mittlerweile verboten Hunde auf zivilen Vollkontakt auszubilden!( es sei denn du hast ein goldiges Führungszeugnis und bist Juwelier oder dergleichen).

Gruß

Dobifreund

PS:erzähle mal einem Staatsanwalt oder Richter das dein Hund sich selbst barft wenn bellen oder knurren nicht den erwünschten Erfolg hat:lol: :lol: :lol: !!
Ich kann dir versichern das dein Hund dann eingezogen wird und du ne hübsche weiße Jacke kriegst!!
 
Hab ich mich anscheinend mal wieder mißverständlich ausgdrückt. Ich habe da mit dem Jungen rumbeblödelt, der Junge ist einer der bevorzugten menschlichen Freunde Victors. Nun war Victor plötzlich da und hat richtig gefährlich geknurrt. Da brach ich die Blödelei lieber ab.
Wenn ich ernstlich angegriffen werde und aktuell in Gefahr bin, dann kann ich hinterher dem Staatsanwalt sehr wohl erklären aus welchen Grund sich mein Hund selbst balfte (B.A.L.F.= ist biologisch artgerechtes Lebendfutter, im Gegensatz zu B.A.R.F., da ist das Futter schon tot).
Und nochmals:
Hunde auf Menschen zu hetzen ist kriminell, doch wenn ein Hund seinem Menschen verteidigend bespringt, so erledigt er seine Aufgabe.
Ciao Erwin
 
Nochmals zum Verständnis:
kein Mensch besitzt/hat das Recht seinen Hund in lapidaren Situationen zum Schutz einzusetzen,dies ist missbrauch des Hundes!!
Allein der Kampf ums eigene Überleben rechtfertigt diesen Einsatz und wie oft kommt man in diese Situation?
Meistens nie und ansonsten höchstens einmal im Leben,wenn überhaupt!!
Ich stope und bremse meinen Hund auch wenn mich jemand angreift!
Solange ich in der Lage bin die Situation allein zu beherrschen ohne mein Leben in Gefahr zu bringen meister ich diese Situation auch allein !!!
Sollte ich auch als Verlierer aus dem Ring gehen mit blauem Auge und fehlendem Eckzahn ....-Scheißegal!!!
Ich brauche meinen Hund nicht als "Brustvorbau":D !!

Mein Mann und ich hatten in der Vergangenheit Vandalismus und Randalierer direkt am Grundstück!
Es kam dann zu einer Auseinandersetzung direkt am Grundstück(habe darüber auch geschrieben),wir haben uns gegen ca 7- 9 Leute zur Wehr gesetzt und diesen Angriff auch gewonnen!(ohne Hund)!
Wir haben eine Videocamera an der Grenze und konnten uns später alles in Ruhe anschauen!
Es ist gut ersichtlich das ich meine Maus hinter den Zaun beordert habe!!
Die Tür war eh geschlossen aber der Zaun hat nur 1,10 -1,20m!
Mein Hund wollte mir anhand der Übermacht mehrfach zu Hilfe kommen indem sie über den Zaun geht(zu mir) !
Es ist auf dem Video ersichtlich das ich ihr dies mehrfach untersagt habe!!
Ich habe mich gegen mehrere Leute zur Wehr gesetzt aber auch im Augenwinkel meinen Hund gesehen und ihr untersagt mir zu Helfen! (1,20m Zaun überspringt sie im Stand)!
Es hat aber jemand versucht mir mit einer Gabel in den Rücken zu stechen links auf Lungenhöhe !
Ich habe davon nichts bemerkt weil mein Mann dies abgewehrt hat ,aber dies wäre für mich der Zeitpunkt gewesen wo ich meinen Hund zur Hilfe gerufen hätte!

Gruß

Dobifreund
 
Original geschrieben von Dobifreund


Die Fahrer von Geldtransportern und ähnlichem sind Ausnahmen und zum Großteil auch ehemalige Polizeibeamte ectr..


'tschuldigung...aber ich krieg hier gerade nen Lachkrampf :p
Ich weiß ja nicht wer bei Euch so das Geld spazierenfährt, aber hier sind das keineswegs Polizisten o.ä. sondern Menschen wie Du und ich. Und ein recht großer Anteil dieser privaten Schutzleute sind ausländische Mitbürger ;)
Wäre schön, wenn das alles Ex-Polizisten o.ä. wäre, dann gäb's vielleicht nicht so viele fingierte Überfälle von den Geldtransportern ;)

P.S.: Vielleicht hätte ja rash5 zu Deinem besseren Verständnis bei seinem Posting Satine on/satire off einfügen sollen. Nicht jeder ist in der Lage ein bissel Sarkasmus zu verstehen ;)
 
Hi,

na irgendwie lese ich interessanten Themen immer erst zum Schluß ;)

naja ich geb trotzdem mal meinen Senf dazu:

ich denke mal, wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, das es absolut unter aller sau ist, Hunde auf KINDER zu hetzen!
Kinder im unterschied zu Jugendlichen, da "Jugendlich" bis zum alter von 21 Jahren geht und nur zum Beispiel mehrere 18/19/20 Jahre alten "Jugendliche" auch ne ganze menge (personen)schaden anrichten können.
Hier in dem Real Markt wurde vor n paar jahren ein PolBeamte und ein Diensthund erstochen, ein weitere PolBeamte überlebte nur dank seiner Schutzweste als sie einen jugendlichen Einbrecher stellten und der sich mit einem Messer "wehrte".

Notwehr:

§ 33 (wars glaub ich)
"Notwehr ist diejenige Verteidigung, die erforderlich ist, einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren"

Betonung liegt hier auf: "erforderlich" (dürfte klar sein); "gegenwärtigen" (ist definiert als: unmittelbar bevorstehend, gerade stattfindend und/oder andauernd); "rechtswidrigen" (bedeutet: auf jedes Rechtsgut!! Einschließlich Besitz + Ehre; spielt hier sehr eng mit "erforderlich" zusammen); "einem anderen" ( ist im Volksmund als "Nothilfe" bekannt, das Gesetz kennt aber nur "Notwehr" und "Notstand"); keine Notwehr gibt es gegen PolBeamte im Dienst und gegen eine "andere" Notwehr.


"jedermann darf festnehmen" ist so nicht ganz richtig, nach § hundertpaarunddreißig (oder so, immer die zahlen) StPO (Strafprozeßordnung) darf ein auf frischer Tat angetroffene Täter von jedem Bundesbürger bis zum eintreffen der Polizei oder bis seine Identität zweifelsfrei geklärt ist festgehalten werden. Festnehmen machen, ich glaub, nur Polizisten mit Haftbefehl, ohne sprechen sie auch "nur" eine "vorläufige Festnahme" aus.

SchH bzw. VPG

Wenn ich versuch Pinzerle auf jemand zu hetzen würde er mich ganz doof anschauen und sich bitter beschweren weil der betreffende keine Ärmel mit sich rumschleppt.
Bitte das sportliche Schh (neudeutsch VPG) nicht mit der Ausbildung auf Zivilschärfe vermauscheln, dies ist dem normalen Hundehalter genauso verboten wie es Sportschützen verboten ist, "Combat-" und "Verteidigungsschießen" zu trainieren oder auf Personenscheiben zu schießen!

Geldtransport

Als ich damals anno 1992/93 im Geldtransport arbeitete hatte ich eine "Erlaubnis zum Führen einer auf einem Waffenschein eingetragener Schußwaffe" und das ist es: zum legalen Führen einer Schußwaffe benötigst du nur einen Waffenschein, zu beantragen bei der zuständigen Polizeibehörde.
Vom Gesetzt muß man nur nachweisen, das man mehr gefährdet als die breite Masse und die Schußwaffe ein geeignetes Mittel um die Gefahr abzuwenden ist. In ganz Mannheim gibt es, wenn ich mich schwer verhaue, weniger als zwei Dutzend Waffenscheine, alle Geldtransport und Bewachungen mitgerechnet, der rest läuft über die "Erlaubnis zum Führen" und ist auf die Dienstzeit und meistens auf das Gebiet beschränkt. Solltest du aber rein zufällig mit dem OB oder nem anderen hohen tier verwand oder gut bekannt sein könnte es doch klappen.
Als Kollegen hat ich damals so ziemlich alles, von Fahrlehrer über Lokalbesitzer bis zu Putzfrauen, EX Polizisten hatten wir nur einen und der war weit über 70.

Für den Einsatz von Hunden gegen Menschen dürften die gleichen Bestimmungen gelten wie beim Einsatz einer Schußwaffe, da ein frei laufender Hund als "Sache" (Notstand) gilt, ein von einem Menschen gehetzter Hund aber als "Waffe" (Notwehr) zählt.

Von meiner Seite aus abschließend:

@ Dobifreund
Wenn du und dein Mann alleine gegen 7 - 9 aggressive Personen gegangen und ohne ernsthafte Verletzungen davon gekommen seit danke Gott auf Knien und feiert Geburtstag an diesem Tag!!
Die meisten, die so etwas versuchen, haben nicht so viel Glück


gruß PJ
 
Original geschrieben von erwin
doch wenn ein Hund seinem Menschen verteidigend bespringt, so erledigt er seine Aufgabe.
Ciao Erwin

also wenn ich mich verteidige und mein kleiner versucht mich noch dabei zu bespringen würd ich mal n ernstes wörtchen mit ihm reden ;) :D :D


:cool: PJ
 
Original geschrieben von PJ-Arbeit


also wenn ich mich verteidige und mein kleiner versucht mich noch dabei zu bespringen würd ich mal n ernstes wörtchen mit ihm reden ;) :D :D


:cool: PJ

Lustig, lustig!!
Das fehlende I kannst du aus den Folgenden entnehmen. Den Rst kannst du deinem Fundus zuschlagen:

iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII.

Ich hoffe es sind genügend.
Ciao Erwin
 
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