Drei gefährliche Hunde wurden seit August von der Polizei erschossen
Bilanz: 4 295 Halter haben ihre Kampfhunde angemeldet / 478 Anzeigen
Claudia Fuchs
Seit Ende August haben weitere 1 400 Berliner ihre Kampfhunde bei den
bezirklichen Veterinärämtern gemeldet. Damit ist die Zahl der
registrierten Kampfhunde von 2 896 auf 4 295 gestiegen. Etwa jeder vierte
dieser Hunde - genau 1 384 - ist bereits im Besitz der grünen Plakette.
Diese bescheinigt dem Hund, dass er ungefährlich ist, und dem Halter, dass
er seine Sachkunde im Umgang mit dem Tier unter Beweis gestellt hat. Wie
das getestet wird, liegt nach wie vor im Ermessen der Sachverständigen, da
es kein einheitliches Prüfverfahren gibt. Auch die Kosten für die
Prüfungen sind verschieden. Der Sprecher der Sozialverwaltung, Klaus-Peter
Florian, zog dennoch eine positive Bilanz: "Die Hundeverordnung ist ein
Erfolg", sagte er. Wir sind angenehm überrascht, dass sich so viele Leute
gemeldet haben. 478 Ordnungswidrigkeits-Verfahren seien der Beweis, dass
die Einhaltung der Verordnung auch kontrolliert wird.
2 000 Funkwagen-Einsätze
Die Berliner Polizei hat mittlerweile die Zahl der Interventionsteams
weiter reduziert. Statt zwei steht jetzt nur noch ein Spezialteam zur
Verfügung, um Streifenbeamten im Notfall zu Hilfe zu eilen. Allerdings sei
die Zahl der Zwischenfälle in der Vergangenheit sehr gering gewesen.
"Wenige Verstöße" hätten die 39 Schwerpunktkontrollen erbracht, bei denen
Polizei mit Bezirksämtern, Finanzämtern und dem Tierfang zusammenarbeitet.
"Dreimal mussten Hunde erschossen werden", sagt Harald Kussack,
Sachgebietsleiter für den täglichen Dienst bei der Berliner Polizei. Erst
am Sonntag wurde ein Rottweiler erschossen, der noch im Polizeiauto
gewütet hatte. Dabei hatten die Polizisten erstmals die Spezialmunition
angewandt, mit der die Interventionsteams seit Anfang Juli ausgestattet
sind. Viel zu tun gehabt hätten jedoch die Streifenwagen-Besatzungen. "Wir
haben seit Juli 2 000 Funkwageneinsätze gefahren", sagt Harald Kussack.
190 gefährliche Tiere seien sichergestellt worden, darunter aber auch
Rottweiler, Schäferhunde und Boxer. Die Bußgelder bei den Haltern
einzutreiben, sei jedoch Sache der Bezirksämter.
Dort gibt man sich weniger euphorisch. "Aus fachlicher Sicht hätte eine
Hundeverordnung dafür sorgen müssen, dass man schneller an das obere Ende
der Leine rankommt - also an die Halter", sagt Lutz Zengerling,
stellvertretender Amtstierarzt von Weißensee und Pankow. "Diese Leute
können jetzt einfach auf andere Hunderassen ausweichen." Zudem brächten
die Anzeigen gegen die Hundehalter den Bezirken "jede Menge Arbeit und
kosten viel Geld", so Zengerling. 500 Mark Bußgeld müsse gezahlt werden,
wenn der Hund ohne Maulkorb oder Leine ausgeführt wird, gar 1 000 Mark,
wenn beides fehle. "Natürlich muss es da erst eine Anhörung geben, und wir
müssen alles prüfen." Dennoch gibt sich Zengerling optimistisch: "Früher
oder später kriegen wir sie alle." Was mit jenen Hunden geschieht, die die
grüne Plakette nicht bekommen, sei vom Einzelfall abhängig. "Entweder
kommen sie in die Tiersammelstelle oder ins Tierheim."
Tierheim noch immer überfüllt
Dort jedoch sind die Boxen nach wie vor voll belegt - und niemand will die
Tiere haben. "Wir haben 118 Kampfhunde hier", sagt Tierheim-Sprecherin
Carola Ruff. Weitere 30 Tiere seien in einer Pension im Umland
untergebracht. Wer jetzt einen Kampfhund abgeben wolle, müsse auf die
Warteliste. "Wir nehmen alles auf, sobald wir Platz haben."
Neue Verordnung // Leinen- und Maulkorbzwang gilt seit dem 5. Juli für
zwölf Hunderassen: Pitbull, Staffordshire Bullterrier, American
Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa-Inu, Mastiff, Bullmastiff, Mastin
Espanol, Mastino Napoletano, Bordeauxdogge, Dogo Argentino und Fila
Brasiliero.
Zuchtverbot besteht seitdem für die fünf erstgenannten Hunderassen. Ihre
Haltung ist zwar erlaubt, muss aber genehmigt werden. Bis Ende August
mussten die Halter von so genannten Kampfhunden ihre Tiere bei den
Veterinärämtern melden.
Prüfung des Halters: Bis acht Wochen nach der Anmeldung muss der Halter
ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt und einen Sachkundenachweis
erbracht haben.
Prüfung des Hundes: Ein Sachverständiger muss die Unbedenklichkeit des
Tieres bestätigen. Darf der Hund gehalten werden, wird das durch eine
grüne Plakette angezeigt.
Verstöße gegen die Hundeverordnung - beispielsweise gegen Maulkorb- und
Leinenzwang - können mit Geldbußen von bis zu 10 000 Mark belangt werden.
Ein neues Hundegesetz soll im Winter die Hundeverordnung ablösen. Ab dann
soll in Berlin Leinenzwang für alle Hunderassen gelten - vom Rehpinscher
bis zum Schäferhund.
____________________________
Ende der Schonzeit für Pitbull und Co.
2000 Notrufe und weit mehr als 300 Anzeigen: Die Polizei geht rigoros
gegen uneinsichtige Halter vor
Werner Schmidt
Die Schonzeit ist vorbei. Rigoros geht die Polizei gegen uneinsichtige
Hundebesitzer und gefährliche Hunde vor. Rund 2000 Mal wurde die Polizei
bisher aus der Bevölkerung über den Notruf 110 wegen Verstößen gegen die
Hundeverordnung alarmiert, 330 Anzeigen gegen Hundehalter waren die Folge,
sagt Harald Kussack, der bei der Polizei für die Einhaltung der
Hundeverordnung zuständig ist. Die Anfang Juli eingeführte neue
Hundeverordnung gilt als Erfolg. "Nicht alle Einsätze sind konfliktfrei",
sagt Kussack. Zuweilen werden Hundehalter auch gewalttätig, meist seien es
allerdings verbale Auseinandersetzungen - "und wir setzen uns durch."
Dass die Polizisten sich in jedem Fall durchsetzen, musste zum Beispiel am
29. September ein Mann aus Lichtenberg erfahren. Ein Polizist, der nicht
im Dienst war, hatte sich ausgewiesen und den 24-jährigen Hundehalter
aufgefordert, sein Tier anzuleinen und den vorgeschriebenen Maulkorb
umzulegen. Der Mann hetzte daraufhin die Bordeauxdogge - die Rasse steht
auf der Kampfhundeliste - auf den Beamten, die sich im Arm des Polizisten
festbiss. Gleichzeitig trat der Mann dem Polizisten ins Gesicht.
Anschließend entfernte sich der rabiate Hundefreund in Richtung
Normannenstraße. Aber der Mann entkam den Polizisten nur für kurze Zeit.
Nach vier Tagen war der Angreifer identifiziert und wurde am Abend des 3.
Oktober vorübergehend festgenommen. Sein Hund wurde eingezogen.
Dies ist einer von drei Vorfällen, die die Polizei als "herausragende
Einsätze" registriert hat. Ein weiterer derartiger Vorfall ereignete sich
am 27. September in Pankow, als Polizeibeamte in Zivil im Bürgerpark einen
Hundehalter aufforderten, seinen "Dogo Argentino" anzuleinen. Auch dieser
Halter reagierte aggressiv und weigerte sich. Der Hund versuchte, die
Polizisten zu beißen. Als ein Beamter nun seine Dienstwaffe zog, versuchte
der Hundebesitzer sie ihm zu entreißen. Der Mann wurde festgenommen, sein
Hund dagegen trollte sich allein Richtung Wollankstraße. Dort wurde er
wenig später in einem Hinterhof aufgespürt und erschossen.
Pro Stunde ein Notruf
Fast in jeder Stunde registrierte die Polizei in Berlin einen Notruf unter
der Nummer 110 wegen Verstößen gegen die Hundeverordnung. Aber - das
betont der "Kampfhundexperte" Harald Kussack auch: "Rein statistisch
hatten wir einen herausragenden Einsatz pro Monat."
Der vorerst letzte Vorfall ereignete sich, wie berichtet, am Montag in
Friedrichshain. Ein Rottweiler-Mischling beschützte seinen Halter, der auf
der Straße seinen Rausch ausschlief. Polizisten, die dem Mann zu Hilfe
kommen wollten, wurden von dem Hund weggebissen. Dabei wurde ein Beamter
verletzt. Der Hund wurde schließlich erschossen, nachdem er auch im
Streifenwagen noch um sich gebissen hatte.
Gestern räumte ein Polizeibeamter ein, das Tier habe lediglich seinen
Herrn geschützt und sich somit artgerecht verhalten. Rottweiler gehören
auch nicht zu den zwölf Hunderassen, für die Leinen- und Maulkorbzwang
besteht.
Große Mehrzahl gesetzestreu
Ihrer Meldepflicht im Rahmen der Hundeverordnung kamen die meisten
Hundehalter nach. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales geht
von rund 5000 Kampfhunden in der Stadt aus. 4295 Halter haben ihre Tiere
angemeldet, 1384 haben die grüne Plakette erhalten, die belegt, dass der
Halter die nötige Sachkunde nachgewiesen hat
____________________________
Rottweiler von Polizei erschossen
In Berlin wurde ein Rottweiler-Mischling von der Polizei erschossen. Das
Tier hatte am Sonntagnachmittag unangeleint neben einem Mann gesessen, der
auf dem Gehweg lag und offenbar seinen Rausch ausschlief. Der Mischling
ließ keinen an den Mann heran. Erst einem Spezialteam der Polizei gelang
es, den Hund mit einer Schlinge einzufangen und in einen Streifenwagen zu
sperren. Das in einem Funkstreifenwagen eingesperrte Tier habe dann
herumgetobt und das Auto von innen demoliert. Es sprang ständig gegen die
Scheiben, und es bestand Polizeiangaben zufolge die Gefahr, dass der
Rottweiler-Mischling ausbricht. Außerdem soll der Hund zu einem nicht
angegebenen Zeitpunkt einen Beamten 2 Mal ins Bein gebissen haben. Ob der
Hund dann im Streifenwagen oder außerhalb erschossen wurde, ist noch nicht
bekannt.
PS: Der gebissene Polizist war ein Beamter des Spezialteams und trug eine
bissfeste Spezialhose. Erschossen wurde der Hund auf dem Hof des
Polizeiabschnitts 32 in der Jägerstraße in Berlin-Mitte.
> Nachtrag zum erschossenen Rottweiler in Berlin <
Gestern räumte ein Polizeibeamter ein, das Tier habe lediglich seinen
Herrn geschützt und sich somit artgerecht verhalten. Rottweiler gehören
auch nicht zu den zwölf Hunderassen, für die Leinen- und Maulkorbzwang
besteht ....
=========================================================================
ZU OBIGEM BEITRAG MACHE SICH BITTE JEDER SELBST SEINE GEDANKEN .....
=========================================================================
Die Leute, die den "angeblichen" Sachverhalt über den "Beschluss" des
Verwaltungsgerichts Potsdam veröffentlicht haben, ohne genauere
Informationen zu besitzen, möchten in Zukunft bitte VORHER mit den
betreffenden Leuten
absprechen, ob ihre Telefonummern veröffentlich werden dürfen.
Wir tun uns damit keinen Gefallen, wenn alle Welt bei den wenigen
netten
Mitarbeitern des Ordnungsamtes anruft. Es ist dann nur noch eine Frage
der
Zeit, bis auch diese nicht mehr nett sind!
Bitte ENTFERNT UMGEHEND die Tel-Nr. von Hr. Beethge von Euren
Internet-Seiten!
Soviel dazu, nun endlich das Positive:
Dank einiger aktiver Hundekämpfer haben wir nun den Inhalt des
begehrten
Schriftstücks. Definitiv wird es von mind. 3 Ordnungsämtersn - darunter
auch in der Landeshauptstadt Potsdam - angewandt.
Nun muss bitte jeder seinem Ordnungsamt auf die Füße treten, ggf.
Rücksprache mit dem Innenministeruim Brandenburg zu halten, da noch
keine Pressemitteilung existiert.
Wenn das alles getan ist, aber nicht ausruhen, die Hamburger Hunde
brauchen drg. Hilfe, auch von Brandenburgern!
Viele Grüße
Marion Bobka (IG "Kind und Hund - das ist gesund")
Haltung eines Hundes gem. §8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über
das
Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung-HundehV) vom
25.07.00
Sehr geehrte Frau ...,
Bezug nehmend auf unser Schreiben vom 05.10.00 möchten wir Ihnen
mitteilen,
dass unsere heutige nochmalige Rücksprache mit dem Innenministerium
folgendes ergab:
Hundehalter, die am 01.08.00 im Besitz eines Negativzeugnisses waren,
dürfen
Ihren Hund, der zu den gefährlichen Rassen zählt, weiterhin in
Mehrfamilienhäusern halten, wenn es bisher keine Anzeichen für die
Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen gab.
Damit entfällt für Sie, das gem. § 1 Abs. 2 HundehV festgelegte
Haltungsverbot.
Die weitere Haltung Ihres Hundes bedarf einer Erlaubnis der örtlichen
Ordnungsbehörde. Vor Erlaubniserteilung sind durch Sie unverzüglich
folgende
Schritte zu veranlassen:
- Antragstellung zur Haltung eines gefährlichen Hundes im Ordnungsamt
(siehe Anlage)
- Beantragung eines Führungszeugnisses im Einwohnermeldeamt
- falls noch nicht vorhanden, Kennzeichnung des Hundes mit einem
Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard (eine Tätowierung ist nicht
ausreichend)
- Nachweis der Sterilisation/Kastration
- Nachweis über die Ablegung einer Sachkundeprüfung
Wir bitten Sie, uns bis zum 27.10.00 den ausgefüllten sowie die
vorgenannten
Unterlagen zukommen zu lassen und nötigenfalls weitere Verfahrensschritte
abzusprechen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gem. Hundehalterverordnung ab
01.11.00 im Besitz der Erlaubnis sein müssen, da zu diesem Zeitpunkt die
Erlaubnispflicht in Kraft tritt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Amtsleiterin
Bilanz: 4 295 Halter haben ihre Kampfhunde angemeldet / 478 Anzeigen
Claudia Fuchs
Seit Ende August haben weitere 1 400 Berliner ihre Kampfhunde bei den
bezirklichen Veterinärämtern gemeldet. Damit ist die Zahl der
registrierten Kampfhunde von 2 896 auf 4 295 gestiegen. Etwa jeder vierte
dieser Hunde - genau 1 384 - ist bereits im Besitz der grünen Plakette.
Diese bescheinigt dem Hund, dass er ungefährlich ist, und dem Halter, dass
er seine Sachkunde im Umgang mit dem Tier unter Beweis gestellt hat. Wie
das getestet wird, liegt nach wie vor im Ermessen der Sachverständigen, da
es kein einheitliches Prüfverfahren gibt. Auch die Kosten für die
Prüfungen sind verschieden. Der Sprecher der Sozialverwaltung, Klaus-Peter
Florian, zog dennoch eine positive Bilanz: "Die Hundeverordnung ist ein
Erfolg", sagte er. Wir sind angenehm überrascht, dass sich so viele Leute
gemeldet haben. 478 Ordnungswidrigkeits-Verfahren seien der Beweis, dass
die Einhaltung der Verordnung auch kontrolliert wird.
2 000 Funkwagen-Einsätze
Die Berliner Polizei hat mittlerweile die Zahl der Interventionsteams
weiter reduziert. Statt zwei steht jetzt nur noch ein Spezialteam zur
Verfügung, um Streifenbeamten im Notfall zu Hilfe zu eilen. Allerdings sei
die Zahl der Zwischenfälle in der Vergangenheit sehr gering gewesen.
"Wenige Verstöße" hätten die 39 Schwerpunktkontrollen erbracht, bei denen
Polizei mit Bezirksämtern, Finanzämtern und dem Tierfang zusammenarbeitet.
"Dreimal mussten Hunde erschossen werden", sagt Harald Kussack,
Sachgebietsleiter für den täglichen Dienst bei der Berliner Polizei. Erst
am Sonntag wurde ein Rottweiler erschossen, der noch im Polizeiauto
gewütet hatte. Dabei hatten die Polizisten erstmals die Spezialmunition
angewandt, mit der die Interventionsteams seit Anfang Juli ausgestattet
sind. Viel zu tun gehabt hätten jedoch die Streifenwagen-Besatzungen. "Wir
haben seit Juli 2 000 Funkwageneinsätze gefahren", sagt Harald Kussack.
190 gefährliche Tiere seien sichergestellt worden, darunter aber auch
Rottweiler, Schäferhunde und Boxer. Die Bußgelder bei den Haltern
einzutreiben, sei jedoch Sache der Bezirksämter.
Dort gibt man sich weniger euphorisch. "Aus fachlicher Sicht hätte eine
Hundeverordnung dafür sorgen müssen, dass man schneller an das obere Ende
der Leine rankommt - also an die Halter", sagt Lutz Zengerling,
stellvertretender Amtstierarzt von Weißensee und Pankow. "Diese Leute
können jetzt einfach auf andere Hunderassen ausweichen." Zudem brächten
die Anzeigen gegen die Hundehalter den Bezirken "jede Menge Arbeit und
kosten viel Geld", so Zengerling. 500 Mark Bußgeld müsse gezahlt werden,
wenn der Hund ohne Maulkorb oder Leine ausgeführt wird, gar 1 000 Mark,
wenn beides fehle. "Natürlich muss es da erst eine Anhörung geben, und wir
müssen alles prüfen." Dennoch gibt sich Zengerling optimistisch: "Früher
oder später kriegen wir sie alle." Was mit jenen Hunden geschieht, die die
grüne Plakette nicht bekommen, sei vom Einzelfall abhängig. "Entweder
kommen sie in die Tiersammelstelle oder ins Tierheim."
Tierheim noch immer überfüllt
Dort jedoch sind die Boxen nach wie vor voll belegt - und niemand will die
Tiere haben. "Wir haben 118 Kampfhunde hier", sagt Tierheim-Sprecherin
Carola Ruff. Weitere 30 Tiere seien in einer Pension im Umland
untergebracht. Wer jetzt einen Kampfhund abgeben wolle, müsse auf die
Warteliste. "Wir nehmen alles auf, sobald wir Platz haben."
Neue Verordnung // Leinen- und Maulkorbzwang gilt seit dem 5. Juli für
zwölf Hunderassen: Pitbull, Staffordshire Bullterrier, American
Staffordshire Terrier, Bullterrier, Tosa-Inu, Mastiff, Bullmastiff, Mastin
Espanol, Mastino Napoletano, Bordeauxdogge, Dogo Argentino und Fila
Brasiliero.
Zuchtverbot besteht seitdem für die fünf erstgenannten Hunderassen. Ihre
Haltung ist zwar erlaubt, muss aber genehmigt werden. Bis Ende August
mussten die Halter von so genannten Kampfhunden ihre Tiere bei den
Veterinärämtern melden.
Prüfung des Halters: Bis acht Wochen nach der Anmeldung muss der Halter
ein polizeiliches Führungszeugnis vorgelegt und einen Sachkundenachweis
erbracht haben.
Prüfung des Hundes: Ein Sachverständiger muss die Unbedenklichkeit des
Tieres bestätigen. Darf der Hund gehalten werden, wird das durch eine
grüne Plakette angezeigt.
Verstöße gegen die Hundeverordnung - beispielsweise gegen Maulkorb- und
Leinenzwang - können mit Geldbußen von bis zu 10 000 Mark belangt werden.
Ein neues Hundegesetz soll im Winter die Hundeverordnung ablösen. Ab dann
soll in Berlin Leinenzwang für alle Hunderassen gelten - vom Rehpinscher
bis zum Schäferhund.
____________________________
Ende der Schonzeit für Pitbull und Co.
2000 Notrufe und weit mehr als 300 Anzeigen: Die Polizei geht rigoros
gegen uneinsichtige Halter vor
Werner Schmidt
Die Schonzeit ist vorbei. Rigoros geht die Polizei gegen uneinsichtige
Hundebesitzer und gefährliche Hunde vor. Rund 2000 Mal wurde die Polizei
bisher aus der Bevölkerung über den Notruf 110 wegen Verstößen gegen die
Hundeverordnung alarmiert, 330 Anzeigen gegen Hundehalter waren die Folge,
sagt Harald Kussack, der bei der Polizei für die Einhaltung der
Hundeverordnung zuständig ist. Die Anfang Juli eingeführte neue
Hundeverordnung gilt als Erfolg. "Nicht alle Einsätze sind konfliktfrei",
sagt Kussack. Zuweilen werden Hundehalter auch gewalttätig, meist seien es
allerdings verbale Auseinandersetzungen - "und wir setzen uns durch."
Dass die Polizisten sich in jedem Fall durchsetzen, musste zum Beispiel am
29. September ein Mann aus Lichtenberg erfahren. Ein Polizist, der nicht
im Dienst war, hatte sich ausgewiesen und den 24-jährigen Hundehalter
aufgefordert, sein Tier anzuleinen und den vorgeschriebenen Maulkorb
umzulegen. Der Mann hetzte daraufhin die Bordeauxdogge - die Rasse steht
auf der Kampfhundeliste - auf den Beamten, die sich im Arm des Polizisten
festbiss. Gleichzeitig trat der Mann dem Polizisten ins Gesicht.
Anschließend entfernte sich der rabiate Hundefreund in Richtung
Normannenstraße. Aber der Mann entkam den Polizisten nur für kurze Zeit.
Nach vier Tagen war der Angreifer identifiziert und wurde am Abend des 3.
Oktober vorübergehend festgenommen. Sein Hund wurde eingezogen.
Dies ist einer von drei Vorfällen, die die Polizei als "herausragende
Einsätze" registriert hat. Ein weiterer derartiger Vorfall ereignete sich
am 27. September in Pankow, als Polizeibeamte in Zivil im Bürgerpark einen
Hundehalter aufforderten, seinen "Dogo Argentino" anzuleinen. Auch dieser
Halter reagierte aggressiv und weigerte sich. Der Hund versuchte, die
Polizisten zu beißen. Als ein Beamter nun seine Dienstwaffe zog, versuchte
der Hundebesitzer sie ihm zu entreißen. Der Mann wurde festgenommen, sein
Hund dagegen trollte sich allein Richtung Wollankstraße. Dort wurde er
wenig später in einem Hinterhof aufgespürt und erschossen.
Pro Stunde ein Notruf
Fast in jeder Stunde registrierte die Polizei in Berlin einen Notruf unter
der Nummer 110 wegen Verstößen gegen die Hundeverordnung. Aber - das
betont der "Kampfhundexperte" Harald Kussack auch: "Rein statistisch
hatten wir einen herausragenden Einsatz pro Monat."
Der vorerst letzte Vorfall ereignete sich, wie berichtet, am Montag in
Friedrichshain. Ein Rottweiler-Mischling beschützte seinen Halter, der auf
der Straße seinen Rausch ausschlief. Polizisten, die dem Mann zu Hilfe
kommen wollten, wurden von dem Hund weggebissen. Dabei wurde ein Beamter
verletzt. Der Hund wurde schließlich erschossen, nachdem er auch im
Streifenwagen noch um sich gebissen hatte.
Gestern räumte ein Polizeibeamter ein, das Tier habe lediglich seinen
Herrn geschützt und sich somit artgerecht verhalten. Rottweiler gehören
auch nicht zu den zwölf Hunderassen, für die Leinen- und Maulkorbzwang
besteht.
Große Mehrzahl gesetzestreu
Ihrer Meldepflicht im Rahmen der Hundeverordnung kamen die meisten
Hundehalter nach. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales geht
von rund 5000 Kampfhunden in der Stadt aus. 4295 Halter haben ihre Tiere
angemeldet, 1384 haben die grüne Plakette erhalten, die belegt, dass der
Halter die nötige Sachkunde nachgewiesen hat
____________________________
Rottweiler von Polizei erschossen
In Berlin wurde ein Rottweiler-Mischling von der Polizei erschossen. Das
Tier hatte am Sonntagnachmittag unangeleint neben einem Mann gesessen, der
auf dem Gehweg lag und offenbar seinen Rausch ausschlief. Der Mischling
ließ keinen an den Mann heran. Erst einem Spezialteam der Polizei gelang
es, den Hund mit einer Schlinge einzufangen und in einen Streifenwagen zu
sperren. Das in einem Funkstreifenwagen eingesperrte Tier habe dann
herumgetobt und das Auto von innen demoliert. Es sprang ständig gegen die
Scheiben, und es bestand Polizeiangaben zufolge die Gefahr, dass der
Rottweiler-Mischling ausbricht. Außerdem soll der Hund zu einem nicht
angegebenen Zeitpunkt einen Beamten 2 Mal ins Bein gebissen haben. Ob der
Hund dann im Streifenwagen oder außerhalb erschossen wurde, ist noch nicht
bekannt.
PS: Der gebissene Polizist war ein Beamter des Spezialteams und trug eine
bissfeste Spezialhose. Erschossen wurde der Hund auf dem Hof des
Polizeiabschnitts 32 in der Jägerstraße in Berlin-Mitte.
> Nachtrag zum erschossenen Rottweiler in Berlin <
Gestern räumte ein Polizeibeamter ein, das Tier habe lediglich seinen
Herrn geschützt und sich somit artgerecht verhalten. Rottweiler gehören
auch nicht zu den zwölf Hunderassen, für die Leinen- und Maulkorbzwang
besteht ....
=========================================================================
ZU OBIGEM BEITRAG MACHE SICH BITTE JEDER SELBST SEINE GEDANKEN .....
=========================================================================
Die Leute, die den "angeblichen" Sachverhalt über den "Beschluss" des
Verwaltungsgerichts Potsdam veröffentlicht haben, ohne genauere
Informationen zu besitzen, möchten in Zukunft bitte VORHER mit den
betreffenden Leuten
absprechen, ob ihre Telefonummern veröffentlich werden dürfen.
Wir tun uns damit keinen Gefallen, wenn alle Welt bei den wenigen
netten
Mitarbeitern des Ordnungsamtes anruft. Es ist dann nur noch eine Frage
der
Zeit, bis auch diese nicht mehr nett sind!
Bitte ENTFERNT UMGEHEND die Tel-Nr. von Hr. Beethge von Euren
Internet-Seiten!
Soviel dazu, nun endlich das Positive:
Dank einiger aktiver Hundekämpfer haben wir nun den Inhalt des
begehrten
Schriftstücks. Definitiv wird es von mind. 3 Ordnungsämtersn - darunter
auch in der Landeshauptstadt Potsdam - angewandt.
Nun muss bitte jeder seinem Ordnungsamt auf die Füße treten, ggf.
Rücksprache mit dem Innenministeruim Brandenburg zu halten, da noch
keine Pressemitteilung existiert.
Wenn das alles getan ist, aber nicht ausruhen, die Hamburger Hunde
brauchen drg. Hilfe, auch von Brandenburgern!
Viele Grüße
Marion Bobka (IG "Kind und Hund - das ist gesund")
Haltung eines Hundes gem. §8 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über
das
Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung-HundehV) vom
25.07.00
Sehr geehrte Frau ...,
Bezug nehmend auf unser Schreiben vom 05.10.00 möchten wir Ihnen
mitteilen,
dass unsere heutige nochmalige Rücksprache mit dem Innenministerium
folgendes ergab:
Hundehalter, die am 01.08.00 im Besitz eines Negativzeugnisses waren,
dürfen
Ihren Hund, der zu den gefährlichen Rassen zählt, weiterhin in
Mehrfamilienhäusern halten, wenn es bisher keine Anzeichen für die
Gefährdung von Menschen, Tieren oder Sachen gab.
Damit entfällt für Sie, das gem. § 1 Abs. 2 HundehV festgelegte
Haltungsverbot.
Die weitere Haltung Ihres Hundes bedarf einer Erlaubnis der örtlichen
Ordnungsbehörde. Vor Erlaubniserteilung sind durch Sie unverzüglich
folgende
Schritte zu veranlassen:
- Antragstellung zur Haltung eines gefährlichen Hundes im Ordnungsamt
(siehe Anlage)
- Beantragung eines Führungszeugnisses im Einwohnermeldeamt
- falls noch nicht vorhanden, Kennzeichnung des Hundes mit einem
Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard (eine Tätowierung ist nicht
ausreichend)
- Nachweis der Sterilisation/Kastration
- Nachweis über die Ablegung einer Sachkundeprüfung
Wir bitten Sie, uns bis zum 27.10.00 den ausgefüllten sowie die
vorgenannten
Unterlagen zukommen zu lassen und nötigenfalls weitere Verfahrensschritte
abzusprechen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gem. Hundehalterverordnung ab
01.11.00 im Besitz der Erlaubnis sein müssen, da zu diesem Zeitpunkt die
Erlaubnispflicht in Kraft tritt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Amtsleiterin