Bartels gibt nicht auf

Angie

20 Jahre Mitglied
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Presseinformation Nr. 107 vom 09.07.2002


Kabinett will "Hundegesetz"

Bartels: Schutz der Bevölkerung hat absolute Priorität


HANNOVER. In seiner heutigen Sitzung stimmte das Kabinett dem Vorschlag von
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels zu, die wesentlichen Inhalte der
Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung in einem Landesgesetz zu regeln.

Der Minister erhielt den Auftrag eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die das
durch die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe Schutzniveau
der Öffentlichkeit vor gefährlichen Hunden aufrecht erhält. Damit werde dem
Vorschlag des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) gefolgt, das in seiner
Eilentscheidung vom 03.07.2002 im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht
Lüneburg ein Landesgesetz statt einer Verordnung gefordert hat.

Diese Entscheidung hatte allgemein überrascht, da das OVG Lüneburg
ausdrücklich in seiner Entscheidung vom Mai 2001 darauf hingewiesen hatte,
dass es die Verordnungs-Generalklausel des Niedersächsischen
Gefahrtierabwehrgesetzes als tragfähige Ermächtigungsgrundlage ansehe und
eine gesetzliche Regelung nicht für erforderlich halte. 13 weitere
Bundesländer sahen dieses bisher genauso und hatten vergleichbare
Gefahrtier-Verordnungen aufgestellt.

Bartels: "Der Schutz der Bevölkerung hat für uns absolute Priorität". Er
rechne mit dem Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes noch in diesem Jahr,
fügte er hinzu.

_________________________________________
Niedersächsisches Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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Telefon: 0511/120-2136/37/38
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Hi!

Wieso sagt Bartels, dass es eine "Eilentscheidung" war? Das soll wohl suggerieren, dass es eine "vorübergehende" und unter Zeitdruck gefällte Entscheidung war. NEIN, es war und ist endgültig. Keine Rechtsmittel dagegen, es kommt keine "Hauptentscheidung" mehr. Wieder soll unterschwellig vermittelt werden, dass es kein "richtiges" Urteil war, irgendwie fehlerhaft. So, wie sie schon die Pressemitteilung des Gerichts als "fehlerhaft" bezeichnet hatten. Damit blamiert sich das ML heftig. Offenbar ist dort der Bezug zur Realität gestört.

Wenn die VO in ein Gesetz überführt wird, dann ist eben nicht alles gegessen, dann kommt einfach die nächste Klage, und so wie es aussieht, wird die auch erfolgreich sein. Wäre es für Bartels nicht besser, jetzt eine vernünftige Regelung zu schaffen, anstatt in vielleicht 1 bis 2 Jahren gar keine Möglichkeit mehr zu haben, wenn das Gesetz kassiert worden ist?

Micha
 
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