Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Presseinformation Nr. 107 vom 09.07.2002
Kabinett will "Hundegesetz"
Bartels: Schutz der Bevölkerung hat absolute Priorität
HANNOVER. In seiner heutigen Sitzung stimmte das Kabinett dem Vorschlag von
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels zu, die wesentlichen Inhalte der
Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung in einem Landesgesetz zu regeln.
Der Minister erhielt den Auftrag eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die das
durch die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe Schutzniveau
der Öffentlichkeit vor gefährlichen Hunden aufrecht erhält. Damit werde dem
Vorschlag des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) gefolgt, das in seiner
Eilentscheidung vom 03.07.2002 im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht
Lüneburg ein Landesgesetz statt einer Verordnung gefordert hat.
Diese Entscheidung hatte allgemein überrascht, da das OVG Lüneburg
ausdrücklich in seiner Entscheidung vom Mai 2001 darauf hingewiesen hatte,
dass es die Verordnungs-Generalklausel des Niedersächsischen
Gefahrtierabwehrgesetzes als tragfähige Ermächtigungsgrundlage ansehe und
eine gesetzliche Regelung nicht für erforderlich halte. 13 weitere
Bundesländer sahen dieses bisher genauso und hatten vergleichbare
Gefahrtier-Verordnungen aufgestellt.
Bartels: "Der Schutz der Bevölkerung hat für uns absolute Priorität". Er
rechne mit dem Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes noch in diesem Jahr,
fügte er hinzu.
_________________________________________
Niedersächsisches Ministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Pressestelle
Calenberger Str. 2
30169 Hannover
Telefon: 0511/120-2136/37/38
Telefax: 0511/120-2382
E-Mail: Pressestelle@ml.niedersachsen.de
Internet:
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Kabinett will "Hundegesetz"
Bartels: Schutz der Bevölkerung hat absolute Priorität
HANNOVER. In seiner heutigen Sitzung stimmte das Kabinett dem Vorschlag von
Landwirtschaftsminister Uwe Bartels zu, die wesentlichen Inhalte der
Niedersächsischen Gefahrtier-Verordnung in einem Landesgesetz zu regeln.
Der Minister erhielt den Auftrag eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die das
durch die Niedersächsische Gefahrtier-Verordnung erreichte hohe Schutzniveau
der Öffentlichkeit vor gefährlichen Hunden aufrecht erhält. Damit werde dem
Vorschlag des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) gefolgt, das in seiner
Eilentscheidung vom 03.07.2002 im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht
Lüneburg ein Landesgesetz statt einer Verordnung gefordert hat.
Diese Entscheidung hatte allgemein überrascht, da das OVG Lüneburg
ausdrücklich in seiner Entscheidung vom Mai 2001 darauf hingewiesen hatte,
dass es die Verordnungs-Generalklausel des Niedersächsischen
Gefahrtierabwehrgesetzes als tragfähige Ermächtigungsgrundlage ansehe und
eine gesetzliche Regelung nicht für erforderlich halte. 13 weitere
Bundesländer sahen dieses bisher genauso und hatten vergleichbare
Gefahrtier-Verordnungen aufgestellt.
Bartels: "Der Schutz der Bevölkerung hat für uns absolute Priorität". Er
rechne mit dem Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes noch in diesem Jahr,
fügte er hinzu.
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