Für die Einreise nach Großbritannien, Irland, Nordirland, Malta und Schweden gelten Sonderbedingungen:
Ein vollständiger Impfschutz gegen Tollwut muß durch eine Antikörperbestimmung nachgewiesen sein. Die Höhe des Titers, wird durch eine Blutuntersuchung festgestellt und muß mindestens 0,5 IU/ml betragen. Die Blutabnahme darf frühestens 120 Tage (Schweden – Großbritannien, Malta & Nordirland 4 Wochen), spätestens jedoch 365 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen.
Für Großbritannien besteht vom Tag der Blutabnahme an eine 6-monatige Wartezeit bis das Tier einreisen darf. Diese Antikörperbestimmung braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn ein Tier nach einer Antikörperbestimmung entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers ohne Unterbrechung regelmäßig wieder geimpft wurde.
Weniger als drei Monate alte Hunde und Katzen dürfen nicht einreisen, bevor sie das für die Impfung erforderliche Alter erreicht haben und ein Antikörpertest gemacht wurde, es sei denn, die zuständige Behörde gewährt eine Ausnahmeregelung. Die Verbringung von bis zu 5 Tieren innerhalb der Mitgliedsstaaten ist zulässig....