Hätte da mal eine Frage.
Seit längerer Zeit spiele Ich mit dem Gedanken mir noch einen zweiten Hund zuzulegen, wenn die finanziellen und räumlichen Verhältnisse gegeben sind.
Es soll dann gerne auch ein Soka sein.
Jetzt gibt es aber in NRW die Verordnung, dass man nur mit einem spazieren gehen darf.
Den Sinn und Unsinn dieser Verordnung lassen wir jetzt mal aussen vor.
Gibt es eine Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ?
Vielleicht hat der ein oder andere diesbezüglich ja damit Erfahrungen.
Liebe Grüße,
Alex
Seit längerer Zeit spiele Ich mit dem Gedanken mir noch einen zweiten Hund zuzulegen, wenn die finanziellen und räumlichen Verhältnisse gegeben sind.
Es soll dann gerne auch ein Soka sein.
Jetzt gibt es aber in NRW die Verordnung, dass man nur mit einem spazieren gehen darf.
Den Sinn und Unsinn dieser Verordnung lassen wir jetzt mal aussen vor.
Gibt es eine Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen ?
Vielleicht hat der ein oder andere diesbezüglich ja damit Erfahrungen.
Liebe Grüße,
Alex