Schönen Guten Tag, Ich komme aus Bayern und habe eine Frage zu Listen Hunden. Ich bin auf Bewährung und mir ist klar das ein Listenhunde 1 für mich keine Rolle spielt und nicht in Betracht gezogen werden kann. Wie sieht es mit Listen Hunden 2 aus? Gilt da das selbe?
Bin nämlich total verliebt in Bullterrier..
Ich habe das Urteil erst heute bekommen.. Und hatte noch keinen Termin bei meinem bewährungshelfer.. Kann der das dann selbst entscheiden? Gibt es da keine genauen Richtlinien bzw. Gibt es da andere Gesetze bei Listen Hunden mit Kategorie 2 ?
Musst du dafür ein Führungszeugnis ohne Einträge vorlegen können? Eingetragen werden rechtskräftige Verurteilungen zu mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten. Eine Bewährungsstrafe ist auch eine Freiheitsstrafe.
Davon hab ich hier in Bayern noch nix gehört. Man muss den Hund anmelden, einen Wesenstest machen und auf der Stadt/Gemeinde das Negativzeugnis ausstellen lassen.
Nein, ich muss nur ein Negativ Zeugnis von mir beantragen beim Landratsamt München. Bei Listenhunde der Kategorie 1 wird aufjedenfall ein führungszeugnis verlangt. Bei Kategorie 2 habe ich nirgends einen Beitrag dazu gesehen..
Wenn mein bullterrier den Wesenstest nicht bestehen sollte wird er ja automatisch als Listen Hund der Kategorie 1 gesehen. Dann brauch ich ja ein führungszeugniss. Also ich hab echt keine Ahnung. Wäre toll wenn da jemand Erfahrung dies bezüglich hätte. Noch dazu wenn er den wesenstest nicht bestehen sollte, wo von ich nicht ausgehe, aber was möglich sein kann, mach ich mich ja direkt strafbar..
Ich weiß jetzt nicht, ob das die Städte/Gemeinden wieder unterschiedlich regeln, aber ich kenn es so, dass wenn dein Kat2-Hund den Wesenstest nicht besteht, bekommt er kein Negativzeugnis und hat dann Leinen- und Maulkorbpflicht und du zahlst die hohe Kampfhundesteuer. Dass er dann automatisch als Kat1-Hund eingestuft wird, wär mir neu. Bin mir da aber nicht ganz sicher.
Soweit ich weiß, hat Liste Kat.1 nichts mit Liste Kat.2 zu tun. Die Einstufung erfolgt ja ausschließlich wegen der Rasse. Man kann praktisch nicht auf- oder absteigen.
Wesenstest nicht bestehen gibt es so auch nicht wirklich. Man bekommt halt Auflagen wie Leinen- und/oder Maulkorbzwang.
"Kampfhundesteuer" hängt von der Gemeinde ab.
Ob bei Liste Kat.2 (weil wie schon erwähnt Kat.1 eh nicht genehmigt wird) ein Führungszeugnis verlangt wird, weiß ich auch nicht.
Frag doch einfach mal in deiner Gemeinde beim OA.
Hast du den Bullterrier schon?
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Naja der wurde wegen was anderes verurteilt dazu, hätte mich auch gewundert wenn endlich mal das Gesetz wegen Tierquälerei und die dazugehörigen Strafen ordentlich ausgereizt hätte...