Du hast immer ein Anrecht auf das Arbeitslosengeld II. Das Arbeitslosengeld II ist für die Grundsicherung, was auch die Miete beinhaltet. Dies ergibt sich aus Paragraph 31, SGB II und SGB XII[FONT="]
Auf Arbeitslosengeld I hast Du auch dann ein Recht, wenn Du das Arbeitsverhältnis selber beendet hast, wenn dafür wichtige Gründe vorlagen. Dies ergibt sich aus Paragraph 144, SGB III.
Gehe zum Amt und erkläre Ihnen, dass Du Dich informiert hast und Deine Rechte kennst.
Laut gängiger Rechtssprechung ist ausstehender Lohn nur dann ein Grund für eine Kündigung, wenn dieser mehrere Wochen fällig ist.
An Deiner Stelle würde ich zum Arbeitsgericht gehen und Klage erheben.
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