angebliches Tierschutzhundegesetz (Tierschmutzhundegesetz!!!)

Margrit

15 Jahre Mitglied
Die Broschüre bekommt Ihr in Berlin beim Bundesministerium für Verbraucherschutz und
Hundetod.
Dieses Gesetz basiert auf einem Gutachten zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes (Verbot von Qualzüchtungen).Das selbe Gutachten war Grundlage die Hundeverordnungen zu erlassen.
Folgende Rassen können nunmehr als Qualzuchten definiert werden:
Dobermann,Dogge,Irish Setter,Pudel,Teckel,Yorkshire Terrier,Bobtail,Cocker Spaniel,Engl. Bulldogge,Entlebucher Sennehund,Franz. Bulldogge,Mops,Rottweiler,Rhodesian Ridgeback,Collie,alle Nackthunderassen,Dunkerhund,Sheltie, Welsh Corgi,Boxer, "Bulldogs",Chihuahua, Mops,Neufundländer,Shar Pei,Pekinese,Shi-Tzu,
Toy-Spaniel,Basset Hound,Bernhardiner,"Bluthund",Chow-Chow,
Sennenhunde,Dt. Schäferhund,Leonberger,Mastiff,Retriever.
Konkret wird vorgeschlagen Zuchtverbot für
alle blaugrauen Hunde,silbergraue Hunde,
Merle-Weißtiger, Tiger x Tiger(also alle
gestromten).
Noch Fragen - oder hören nun alle den Gong ??
Falls jemand meint, diese Regierung würde
nach Erlass des "Tierschmutzhundegesetzes"
diese Möglichkeiten nicht auch umsetzen -
bitte noch mal zur Schule anmelden.....
Was zählt da eigentlich noch die Augenwischerei, daß auch ein wenig die Haltungsbedingungen verbessert werden.Das
natürlich nur für Privathunde.Für sichergestellte bzw. "untergebrachte" Hunde
ändert sich nämlich gar nichts. Kein Wunder,
dann müßten alle Hundekzs sofort nach in Kraft treten geschlossen werden.Also glaubt
noch jemand, das dieses Gesetz zum Wohle der Hunde verwandt wird? Oder dient es dazu
Deutschland hundefrei zu bekommen????
Gruß und Wut!!!!!
Margrit
 
Wie Gesetz? Ist das so veröffentlicht?
Gibt´s da einen Link zu?

Kai
 
Als Grundlage für dieses jetzt kommende Gesetz, das die
bisher bestehende Verordnung für das Halten von Hunden
ersetzen wird, mußte erst das Bundesgesetz verabschie-
det werden.Dadurch wird erst das Verbot sogenannter Qualzuchten möglich.Diese Verbote werden nun u. a. auch
in dem jetzt kommenden Hundetierschmutzgetz dann umgesetzt.
Gruß Margrit
 
Margit, ich verstehe nix mehr, wenn das wahr ist, sollten wir eine Moeglichkeit finden, diese List von einer bekannten Zeitung veröffentlichen zu lassen. Wir KS hätten dann von heute auf morgen einen riesigen Zulauf an Hundebesitzern auf unserer Seite. Drehen ein paar Politiker nun völlig durch????
Ich kenne die zuständige Sachbearbeiterin im Bundesinisterium zuständig für den Tierschutz ganz gut. Das lasse ich mir in den nächsten Tagen bestätigen. Gibt's ja garnicht

Bora
slamdancer.gif
 
Also mir liegt der Gesetzentwurf vor.
§1 Anwendungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt für das Halten und Züchten
von Hunden.
Also überlegt mal warum Züchten mit drinsteht,wenn
es nur um das Halten gehen sollte. Zumal die Grundlage
das zuvor benannte Gutachten ist.
Die rechtlichen Möglichkeiten liegen drin.
Falls immer noch nichts Böses geahnt wird.........
Und falls nur die rechtlichen Möglichkeiten drin liegen
reicht das wohl schon.Oder wer denkt das man es zugeben wird??? Nein - man wird einfach umsetzen!!!
Oder wie sind wir zum jetzigen Stand der Dinge gekommen
????
Das Ganze werde ich auf der Demo in Köln in meinem Redebeitrag öffentlich verkünden!
Gruß Margrit
 
Da können wir froh sein, daß bereits Klagen (unentgeltlich für die Kläger) anlaufen. Es sollte das neue Tierschutzgesetz gleich mit angeprangert werden in Karlsruhe.

watson
 
Hallo Watson !
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Bundesgesetz Voraussetzung für das Inkrafttreten der Änderung des angeblichen Tierschutzgesetzes.
Kein Bundesgesetz= kein Tierschmutzgesetz !

Vera

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Ja liebe Vera aber das Bundesgesetz ist seit dem 21.4.2001 in Kraft. Also dann mann los mit der Ausrottung der meisten Hundesrassen denn falls die oben genannte Liste gelten sollte, bleiben ja nicht mehr viel Rassen übrig. Unverstaendliches Kopfschuetteln

Bora
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Hi Vera,

dann hat sich das hiermit auch erledigt.

Danke
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watson
 
Dann werden wir wohl in Zukunft alle Schäferhunde oder Mischlinge haben - z.B. Labrador-Pointer Mixe
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shevoice
 
Jetzt haben wir es ja schriftlich
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,
man kann bald 'froh' sein wenn es in Deutschland überhaupt noch Hunde gibt....

merlin
 
Hallo Ihr Lieben,

die Tierschutz-Hundeverordung ist am 01.02.2000 vom Bundesrat bewilligt worden, mit der Maßgabe, daß auch die Ausbildung mit dem Tele geregelt wird.Hier die Kurzfassung der Stellungnahme des BR vom 01.12.2000


Der Bundesrat hat heute der Tierschutz-Hundeverordnung mit der Maßgabe zugestimmt, dass von der Bundesregierung noch einige Änderungen eingearbeitet werden. Zum Beispiel muss nach Ansicht des Bundesrates bei der gewerbsmäßigen Zucht von Hunden generell eine sachkundige Betreuungsperson, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat, zur Verfügung stehen und nicht erst bei einer Zahl von mehr als zehn Zuchthunden, wie es die Verordnung bislang vorsieht. Außerdem hält der Bundesrat ein generelles Haltungsverbot für Hunde, bei denen nach In-Kraft-Treten der Verordnung Amputationen zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale vorgenommen werden, für mit den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes nicht vereinbar. Denn als Konsequenz müssten die Tiere getötet werden, obwohl ein schmerz- und leidensfreies Weiterleben des Hundes möglich sei. Gegen ein Ausstellungsverbot solcher Hunde hat der Bundesrat dagegen nichts einzuwenden. Außerdem spricht sich der Bundesrat für eine Ausdehnung des Zuchtverbots für aggressionsgesteigerte Hunde auch auf den "Bullterrier" aus. Die Verordnung nennt hier lediglich den Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und American Staffordshire-Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen. Im Gegensatz zur Verordnung darf es nach Auffassung des Bundesrates keine Ausnahmen von diesem Zuchtverbot geben. Anderenfalls entstünde ein Wertungswiderspruch zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung gefährlicher Hunde, zu dem der Bundesrat am 20. Oktober 2000 Stellung genommen hat, wonach die genannten Rassen ausnahmslos einem Einfuhrverbot unterworfen werden. Es sei nicht einzusehen, warum für diese Hunderassen bei der Anwendung der einen Regelung die vermutete Gefährlichkeit durch das Bestehen eines Wesenstests widerlegt werden kann, bei der anderen Vorschrift dagegen nicht. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, nach Einholung eines Gutachtens zur Hundeausbildung, das auch die Anwendung von Elektroreizgeräten beinhaltet, die Tierschutz-Hundeverordnung entsprechend zu ergänzen, erblich bedingte körperliche Defekte und Krankheiten in der Verordnung zu konkretisieren und dabei bestimmte Zuchtformen und Rassemerkmale zu verbieten oder zu beschränken. Schließlich fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Regelungen für eine unverwechselbare, fälschungssichere Kennzeichnung von Hunden zu erlassen. Dies könne den Vollzug tierschutzrechtlicher Regelungen erleichtern und gleichzeitig dazu beitragen, Tierhalter aufgefundener Hunde schneller ausfindig zu machen. Tierschutz-Hundeverordnung Drucksache 580/00 (Beschluss)


Die vorliegende Tierschutz-Hundeverordnung soll die bisherige Rechtsverordnung von 1974 ersetzen. Sie enthält neben allgemeinen Anforderungen an das Halten von Hunden spezifische Regelungen zur Haltung im Freien, in Räumen, Zwingerhaltung, Anbindehaltung und zur gewerblichen Haltung. Außerdem wäre es nach der Verordnung verboten, Hunde zu halten oder auszustellen, an denen zum Erreichen bestimmter Rassemerkmale Amputationen vorgenommen worden sind. Ferner wird das Zuchtverbot für aggressionsgesteigerte Hunde konkretisiert. Dabei handelt es sich um Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und American Staffordshire-Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen. Durch erfolgreiches Absolvieren eines Wesenstests soll diese Vermutung wiederlegt werden können.Ausschussempfehlungen 580/1/00: Der federführende Agrarausschuss und der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfehlen, der Verordnung nach Maßgabe von Änderungen zuzustimmen. Nach Ansicht des Agrarausschusses muss bei der gewerbsmäßigen Zucht von Hunden generell eine sachkundige Betreuungsperson, die ihre Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen hat, zur Verfügung stehen und nicht erst bei einer Zahl von mehr als zehn Zuchthunden. Ein generelles Haltungsverbot für Hunde, bei denen nach In-Kraft-Treten der Verordnung bestimmte tierschutzwidrige Amputationen vorgenommen werden, sei dagegen nach den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes nicht vertretbar. Als Konsequenz müssten solche Tiere getötet werden, obwohl ein schmerz- und leidensfreies Weiterleben des Hundes möglich ist. Außerdem fordert der Ausschuss die Ausdehnung der Ordnungswidrigkeitstatbestände. Das Zuchtverbot für aggressionsgesteigerte Hunde soll nach Auffassung des Agrar- und des Innenausschusses auch auf den "Bullterrier" ausgeweitet werden. Für keine der genannten Hunderassen sollte es Ausnahmen von diesem Zuchtverbot geben.Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat dagegen, der Verordnung unverändert zuzustimmen.Der Agrarausschuss empfiehlt darüber hinaus die Annahme von Entschließungen, in denen die Bundesregierung gebeten wird, nach Einholung eines Gutachtens zur Hundeausbildung, das auch die Anwendung von Elektroreizgeräten beinhaltet, die Tierschutz-Hundeverordnung entsprechend zu ergänzen, erblich bedingte körperliche Defekte und Krankheiten in der Verordnung zu konkretisieren und dabei bestimmte Zuchtformen und Rassemerkmale zu verbieten oder zu beschränken. Schließlich soll der Bundesrat die Bundesregierung auffordern, Regelungen für eine unverwechselbare, fälschungssichere Kennzeichnung von Hunden zu erlassen.

Was die Qualzuchten angeht, so wird das Blue Dog syndrom angeführt. Mit diesem habe ich so meine Probleme. Klar kann !!! muß nicht bei einer farbmutations Alopezie das fell ausfallen, die Hunde haben dan ein dünneres fell als die andersfarbigen.
Aber woher bitte weiß ich, als Züchter, ob dieser Hund eine Alopezie hat oder nicht???
Er kann genauso gesund sein- und dann töte ich einen gesunden welpen, und verstoße so gegen das Tierschutzgesetz. Mal ganz abgesehen davon, daß wenn blaue Tiere gemerzt werden, die gene in den geschwistern erhalten bleiben.......und sich weiter vererben...................Soll ich alle Tiere dann umbringen, obwohl sie gesund sind??????
Ja es stimmt, das Gesetz zur bekämpfung gefährlicher Hunde war die vorrausetzung für diese verordnung, da hier eine Änderung des Tierschutzgesetzes erforderlich war. Ich rechne mit der Veröffentlichung bis zum 01.05.2001 , denn die verordung ist bereits fertig und nachdem nun das Bundesgesetz in Kraft ist, wird es nicht mehr lange auf sich warten lassen.

herzlichst quini
 
Danke Quini!!! - Du hast mir viel Schreibkram erspart.
Das wollte ich sonst heute morgen ins Netz geben.
Und an alle: na bitte da ham wer`s!!!!!
So und nun mal ganz fürchterlich im Vorwege arbeiten!
Vielleicht kann man`s ja noch verhindern!
Man sollte endlich die Zuchtverbände der benannten
Rassen aufmerksam machen.Offensichtlich pennt da ja
alles......
Also wer hat Lust da mit zu arbeiten,d.h. Zuchtverbände
raussuchen und Statement erarbeiten und dann die Leute
benachrichtigen.
Gruß Margrit
 
Original erstellt von Margrit:
Folgende Rassen können nunmehr als Qualzuchten definiert werden:
Dobermann,Dogge,Irish Setter,Pudel,Teckel,Yorkshire Terrier,Bobtail,Cocker Spaniel,Engl. Bulldogge,Entlebucher Sennehund,Franz. Bulldogge,Mops,Rottweiler,Rhodesian Ridgeback,Collie,alle Nackthunderassen,Dunkerhund,Sheltie, Welsh Corgi,Boxer, "Bulldogs",Chihuahua, Mops,Neufundländer,Shar Pei,Pekinese,Shi-Tzu,
Toy-Spaniel,Basset Hound,Bernhardiner,"Bluthund",Chow-Chow,
Sennenhunde,Dt. Schäferhund,Leonberger,Mastiff,Retriever.

Hallo She, wieso haben wir dann alle Schäferhunde? Der steht doch auch auf der Liste, oder meinst Du, an den traut sich wieder niemand ran?

Konkret wird vorgeschlagen Zuchtverbot für
alle blaugrauen Hunde,silbergraue Hunde,
Merle-Weißtiger, Tiger x Tiger(also alle
gestromten).
Noch Fragen - oder hören nun alle den Gong ??

Also Blau-grau, entnehme ich einem obigen Beitrag, wegen eines evtl. zu dünnen Fells (??), silbergraue + Merle-Weißtiger: wären die wegen evtl. Taubheit dran? Warum die gestromten? Sorry, weiß ich wirklich nicht... Was ist dann z.B. mit dem Irischen Wolfshund *zupebbischiel*, der als Welpe gestromt ist und später grau wird?

Leute, laßt uns alle Zuchtverbände anschreiben, die hier betroffen sind, und zwar jetzt! Vor den nächsten Demos! Setzt diesen Bericht in alle Hundeforen, schickt ihn an Hundezeitschriften. SO müssen wir doch wirklich viel mehr Leute auf die Beine bekommen!

Kämpferischen Gruß



eleani.gif


Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
 
Liebe Marion,

ist toll was Du da machen willst, aber ich fürchte fast, Du stößt auf taube Ohren.
Sei nicht zu enttäuscht, wenn Du von einigen Vereinen nicht mal eine Reaktion kriegst.

enttäuscht quini
 
in dieser broschüre geht es um qualzuchten ! ich habe sie zufällig vorliegen
und dort drin sind alle erkrankungen aufgeführt .
beispiele : blue-dog-syndrom, verkrüppelung der Schwanzwirbelsäule,
...........es geht nicht um ein zuchtverbot der rasse, sondern ein
zuchtverbot von merkmalen, die zu qualzuchten führen !
(taubheit,erblindung,hautüberstülpung)

so per mail erhalten,
watson
 
Du hast Recht , Watson ,
es geht nicht um das Verbot all der aufgezählten Rassen , sondern um eine notwendige Überarbeitung von Rassestandards , die Krankheiten von Hunden inkauf nehmen oder natürliche Geburten aufgrund übergroßer Köpfe unmöglich machen . Solche Auswüchse menschlichen "Modeempfindens" gilt es , im Interesse der Hunde ,auszumerzen, nicht zu vergessen die "Apfelköpfe", bei denen sich die Fontanelle auch beim erwachsenen Hund nicht schließt.

Vera

rotti-salto.gif
rottruns.gif
 
Vielleicht bin ich nur zu doof, aber was bitte ist ein "Dunkerhund"????

Sabine
 
Daß tierquälerische Aspekte wie z.B. zu große Köpfe, offene Fontanelle, etc. aus den Standarts gestrichen werden sollen, finde ich korrekt. Züchterische Übertreibungen zum Schaden der Tiere müssen nicht sein.

Aber das mit der Farbe - ich weiß nicht. Dann müssen die auch die reinweißen Hunde verbieten, die sind auch oft taub. Warum soll es keine blauen Doggen mehr geben? Ich kenne viele absolut gesunde blaue Doggen. Was ist mit Australian Shepards, die sind doch überwiegend Merle-Farben. Oder die Weimaraner, die sind grundsätzlich grau. Sind die jetzt blau-grau? Wird diese Rasse jetzt völlig verschwinden?

Gruß
tessa (die blaue Doggen und Porzellantigerdoggen liebt)

PS, der Dobi steht auch wegen der blauen Fellfarbe drauf, allerdings:
Der Dobermann-Verein hat die bis dato erlaubte Farbe blau-rot (Verdünnung von Schwarz) 1993 aus der Zucht genommen. Wegen dem Blue-Dobermann-Syndrom (Alopezie)Trotzdem fallen ab und an noch blaue Welpen.
Außerhalb des DV werden blaue und isabellfarbene (Verdünnung von Braun) Dobis aber munter gezüchtet und als "Seltenheit" teuer verkauft.

dobrun.gif
 
Hallo Sabine.

Ein Dunker ist ein Jagdhund aus Norwegen. Sieht aus wie ein zu groß geratener Beagle, gehört zu den Lauf- und Schweißhunden (FCI-Gruppe 6) und darf laut Rassestandart auch Merle-Farben sein.

Merle tritt übrigens auch beim Beauceron (Berger de Beauce) auf, der ja auch hier in NRW auf Liste 2 steht.

Gruß
tessa

dobrun.gif
 
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