Auf den Hund gekommen: Wird bei einer Ehescheidung vereinbart, dass nach der Trennung Frauchen den gemeinsamen Vierbeiner mitnimmt und das Tier dafür von Herrchen mit einem monatlichen Unterhalt bedacht wird, so kann diese Vereinbarung später nicht einfach einseitig aufgekündigt werden.
Quelle und kompletter Text:
Quelle und kompletter Text: