so wie ich es verstanden habe, wird die Landesregierung vor das Bundesverwaltungsgericht in Berlin ziehen, um das Recht auf Revision einzuklagen - bis dahin bleibt die LHVO auf jeden Fall in Kraft
Also weiter MK- und Leinenzwang...Oder weiß jemand etwas anderes?
habe gerade mit einer Züchterin aus HH telefoniert und sie sagte mir daß es per sofort so sei!
Und daß es kein Rütteln daran gebe!!!!
es sieht so aus als müssen alle BL nachziehen!!!
Bekomme ich jetzt eigentlich sämtliche Unkosten für WT und EWrlaubnis vom Ordnungsamt zurück???
Hi Amstaff,
erst einmal muss ein Urteil rechtskräftig werden,da gibts Regeln,ich glaub es sind 4 Wochen nach Verkündung.Wenn beim Bundesverwaltungsgericht ein Antrag zur Zulassung der Revision gestellt wird,greifen dann bestimmt auch wieder weitere Anordnungen.Da müsste man wohl doch einen Anwalt fragen.Also bleibt m.E. bis zur Rechtskraft des Urteils alles wie bisher.
Zu deinen Auslagen:Für Dein Geld hast Du eine Gegenleistung erhalten.Wenn im Nachhinein der WT u.ä für nicht erforderlich gehalten wird,must Du dir das Geld wohl auf dem Klagewege von dem wiederholen der dass veranlasst hat.Muss man wohl vorher auch Anwalt fragen,ob überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht.
Ob solche konkreten Beispiele stimmen, kann ich nicht sagen. Aber ich bin mir sicher, dass es zwischen Himmel und Erde mehr gibt, als unsere westliche Welt so zu wissen meint.
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